Hallo,
ich denke es geht hier um Goldbarren/ Kriegsbeute.
In der Regel sind diese gestanzt und der ursprüngliche Eigentümer kann ermittelt werden.
So kommt man dann auch auf den heutigen Anspruchsberechtigten (Eigentümer).
In solch einem Fall greift keines der 15 Schatzregale und ein Deal sollte man dann nur
mit dem heutigen Eigentümer anstreben.
Dabei ist rechtlicher Beistand unerlässlich.
Handelt es sich um Sachen bei denen der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist geht der Fund
nach BGB gemäß der "Hadrianischen Teilung" hälftig in den Besitz des Finders und des Grundeigentümers über.
Nur wenn diese Sachen als Bodendenlmale eigestuft werden, können die Schatzregale greifen wobei bei einigen
Schatzregalen das Bodendenkmal einen besonderen wissenschaftlichen Wert haben muß.
Wichtig! Will ein Finder dies nach Recht und Gesetz abwickeln sich:
a) Rechtsbeistand nehmen
b) Zeugen herbei ziehen wenn möglich auch die Presse
Besonders ist aber auch zu prüfen ob es sich bei den Sachen um Dinge Handel wo theoretisch der Eigentümer
noch zu ermitteln ist. Denn dann ist sogar der Grundeigentümer außen vor weil bei einem Fund nach BGB nur
der Finder einen Eigentumsanspruch erheben kann. Wird der gemeldete Fund nach 6 Monaten nicht vom
Eigentümer abgeholt geht die Sache in vollem Umfang in das Eigentum des Finders über.
Auch hier geht ohne Rechtsbeistand nichts.
Das ist die Kurzform ohne §§ blabla.
Grüße aus Berlin