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Schatzsuchgenemigung

BeitragVerfasst: Mo 16. Jan 2017, 18:47
von ManfredK
Überall kann man lesen, dass das Suchen mit einer Sonde verboten ist.
Ich habe mich noch nicht erwischen lassen.
Irgendwo hatte ich mal gelesen, dass man so ein Verbot offiziell umgehen kann. Wie? Man meldet ein Gewerbe als "Suchdienst für verlorengegangene Dinge" an. Dann lässt man sich von einem/einer Bekannten einen Suchauftrag ausstellen. Demnach ist dem Auftraggeber beim Pilze suchen im Wald wertvoller Familienschmuck verloren gegangen. Sollte mich der Förster oder sonst wer erwischen, dann kann ich meinen Gewerbeschein und meinen Suchauftrag vorlegen.
Angeblich ist man so auf der sicheren Seite.
Was haltet ihr davon?

Re: Schatzsuchgenemigung

BeitragVerfasst: Mo 16. Jan 2017, 18:54
von sondelpopulist
Kann gut gehen - muss es aber nicht. Glaube nicht irgendwelchen erfolgreichen Prozessen, die im Netz propagiert werden. Über die verlorenen Prozesse, wo Leute genau diese Ausreden gebracht haben, spricht niemand. Außerdem ist die Antwort auf deine Frage auch abhängig vom Bundesland und wo du suchst.
Adios

Re: Schatzsuchgenemigung

BeitragVerfasst: Mo 16. Jan 2017, 19:09
von Charlie
ManfredK hat geschrieben:Überall kann man lesen, dass das Suchen mit einer Sonde verboten ist.
Ich habe mich noch nicht erwischen lassen.
Irgendwo hatte ich mal gelesen, dass man so ein Verbot offiziell umgehen kann. Wie? Man meldet ein Gewerbe als "Suchdienst für verlorengegangene Dinge" an. Dann lässt man sich von einem/einer Bekannten einen Suchauftrag ausstellen. Demnach ist dem Auftraggeber beim Pilze suchen im Wald wertvoller Familienschmuck verloren gegangen. Sollte mich der Förster oder sonst wer erwischen, dann kann ich meinen Gewerbeschein und meinen Suchauftrag vorlegen.
Angeblich ist man so auf der sicheren Seite.
Was haltet ihr davon?


Blödsinn! 1. Hast du dieses Gewerbe max. 2 Jahre und dann wird es von deinem zuständigen Finanzamt, wegen keiner Gewinnerzielung, dicht gemacht.
2. Dann darfste aber auch keinen Spaten bei haben denn frisch verlorenes liegt in der Regel oben.
3. Rein Rechtlich darfst du weder im Wald noch auf einem Acker nicht mehr machen als das allgemeine Betretungsrecht zu lässt. Und dazu zählt sondeln
nun mal nicht.
Ich habe bei einer Auftragssuche im öffentlichen Raum noch nie Probleme bekommen und dies ohne jegliche Papiere.

Gruß Charlie

Re: Schatzsuchgenemigung

BeitragVerfasst: Mo 16. Jan 2017, 19:10
von Charlie
sondelpopulist hat geschrieben:Kann gut gehen - muss es aber nicht. Glaube nicht irgendwelchen erfolgreichen Prozessen, die im Netz propagiert werden. Über die verlorenen Prozesse, wo Leute genau diese Ausreden gebracht haben, spricht niemand. Außerdem ist die Antwort auf deine Frage auch abhängig vom Bundesland und wo du suchst.
Adios


Bring mal paar Beispiele für die von dir angesprochenen verlorenen Prozesse.

Re: Schatzsuchgenemigung

BeitragVerfasst: Mo 16. Jan 2017, 19:51
von Ebinger1
Charlie hat geschrieben:
sondelpopulist hat geschrieben:Kann gut gehen - muss es aber nicht. Glaube nicht irgendwelchen erfolgreichen Prozessen, die im Netz propagiert werden. Über die verlorenen Prozesse, wo Leute genau diese Ausreden gebracht haben, spricht niemand. Außerdem ist die Antwort auf deine Frage auch abhängig vom Bundesland und wo du suchst.
Adios


Bring mal paar Beispiele für die von dir angesprochenen verlorenen Prozesse.


Da kommt nichts... :mrgreen:

Re: Schatzsuchgenemigung

BeitragVerfasst: Mo 16. Jan 2017, 21:47
von sondelpopulist
Und wisst ihr warum: Weil ich genauso mit offenen Karten spiele wie andere hier: Ich sage euch wir bereiten etwas furchtbares vor und dann werdet ihr schon sehen. :mrgreen: Wenn ich die Daten rausrücken würde, würden einige in der Szene bekannten Herren ziemlich blöd da stehen. :mrgreen: Ist halt schon gut, wenn man so seine Kontakte hat :mrgreen: Aber vielleicht mache ich es mal :mrgreen: aber nicht heute :jump: :jump: :jump:
Adios

Re: Schatzsuchgenemigung

BeitragVerfasst: Mo 16. Jan 2017, 21:57
von Charlie
sondelpopulist hat geschrieben:Und wisst ihr warum: Weil ich genauso mit offenen Karten spiele wie andere hier: Ich sage euch wir bereiten etwas furchtbares vor und dann werdet ihr schon sehen. :mrgreen: Wenn ich die Daten rausrücken würde, würden einige in der Szene bekannten Herren ziemlich blöd da stehen. :mrgreen: Ist halt schon gut, wenn man so seine Kontakte hat :mrgreen: Aber vielleicht mache ich es mal :mrgreen: aber nicht heute :jump: :jump: :jump:
Adios


Armes Würstchen!

Re: Schatzsuchgenemigung

BeitragVerfasst: Di 17. Jan 2017, 12:40
von ManfredK
Dann also doch lieber heimlich und sich nicht erwischen lassen?
:angle

Re: Schatzsuchgenemigung

BeitragVerfasst: Di 17. Jan 2017, 13:16
von Ebinger1
ManfredK hat geschrieben:Dann also doch lieber heimlich und sich nicht erwischen lassen?
:angle


Ich schreibe es mal etwas schroff:

Vollkommener Quatsch für Leseunkundige :thumbdown

Wer die Denkmalschutzgesetze in der BRD aufmerksam liest, der stellt schnell fest, das, außer in SH, nur einer Genehmigung bedarf, wer gezielt nach Antiken sucht.

Wer halt zu faul zum lesen ist... der muss sich halt verarschen lassen. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Re: Schatzsuchgenemigung

BeitragVerfasst: Di 17. Jan 2017, 22:54
von devaiting
ManfredK hat geschrieben:Dann also doch lieber heimlich und sich nicht erwischen lassen?
:angle


Ich sag mal so: Wirst du beschuldigt, bist du in der Beweispflicht. Wie gut deine Karten dann sind, hängt von der Situation ab. Gräbst du ein Landesheiligtum in der Größenordnung "Himmelsscheibe von Nebra" aus, ist es wohl für dich ungünstiger, als wenn du ein paar Münzen am Strand findest.

Da das Denkmalschutzgesetz hier in der Tat sehr schwammig beschrieben ist, ist es vermutlich auch höchstindivudell, wie eine konkrete Situation rechtlich ausgehen wird. Von unantastbar bis voll schuldig ist wohl alles drin. Ich würde mich zumindest nicht zu weit aus dem Fenster lehnen und provokant einen auf "Ihr könnt mir gar nichts, denn es ist aufgrund des schwammigen Gesetz nicht verboten" machen.

Recht haben und Recht bekommen sind immer noch 2 unterschiedliche paar Schuhe.

Ich habe vor einiger Zeit viel Lehrgeld zahlen dürfen, als mir eine Dame am Steuer und Telefon am Ohr seitlich ins Auto gefahren ist. Recht hatte ich zu 100%. Bekommen habe ich es nicht. Den Totalschaden durfte ich zu 100% selber bezahlen.

Was ich damit sagen will: Überlege von vornherein wie du zweifelsfrei beweisen kannst, eventuelle Beschuldigungen von dir zu weisen. Sei es durch Zeugen oder eindeutiger Abwesenheit von Grabwerkzeugen oder was auch immer ... wenn du mit dem Spaten und Sonde im Naturschutzgebiet stehst, ist es vielleicht etwas spät darüber nachzudenken ...