Ebinger1 hat geschrieben:ManfredK hat geschrieben:Dann also doch lieber heimlich und sich nicht erwischen lassen?
Ich schreibe es mal etwas schroff:
Vollkommener Quatsch für Leseunkundige
Wer die Denkmalschutzgesetze in der BRD aufmerksam liest, der stellt schnell fest, das, außer in SH, nur einer Genehmigung bedarf, wer gezielt nach Antiken sucht.
Wer leseunkundig ist oder halt zu faul zum lesen ist... der muss sich halt verarschen lassen.
Wer zu faul zum lesen ist, bekommt Probleme, denn wer das Denkmalschutzgesetz im Wohnortland des Ebinger aufmerksam liest, kann dort lesen, dass es bei dem genehmigungspflichtigen sondeln um die Nachsuche nach Kulturdenkmälern geht - nicht nur um Antiken Obacht! Kulturdenkmäler reichen in RLP von Fossilien bis zum WK 2 oder später. Also vorsicht und immer aufmerksam das Denkmalschutzgesetz lesen
Also: Gehirn einschalten hilft und ich bin ganz der Meinung von Devaitinger was den Ausgang von diversen Rechtsproblemen betrifft. Am besten liest man sein Denkmalschutzgesetz oder fragt beim Amt nach (was ich nicht bin, obwohl mir das vom Wallenstein unterstellt wird könnte aber anfangen damit, da ich schlau genug bin und weise und wissend ) oder besorgt sich eine NFG oder zieht nach Koblenz
Adios