Schatzsuchgenemigung
Verfasst: Mo 16. Jan 2017, 18:47
Überall kann man lesen, dass das Suchen mit einer Sonde verboten ist.
Ich habe mich noch nicht erwischen lassen.
Irgendwo hatte ich mal gelesen, dass man so ein Verbot offiziell umgehen kann. Wie? Man meldet ein Gewerbe als "Suchdienst für verlorengegangene Dinge" an. Dann lässt man sich von einem/einer Bekannten einen Suchauftrag ausstellen. Demnach ist dem Auftraggeber beim Pilze suchen im Wald wertvoller Familienschmuck verloren gegangen. Sollte mich der Förster oder sonst wer erwischen, dann kann ich meinen Gewerbeschein und meinen Suchauftrag vorlegen.
Angeblich ist man so auf der sicheren Seite.
Was haltet ihr davon?
Ich habe mich noch nicht erwischen lassen.
Irgendwo hatte ich mal gelesen, dass man so ein Verbot offiziell umgehen kann. Wie? Man meldet ein Gewerbe als "Suchdienst für verlorengegangene Dinge" an. Dann lässt man sich von einem/einer Bekannten einen Suchauftrag ausstellen. Demnach ist dem Auftraggeber beim Pilze suchen im Wald wertvoller Familienschmuck verloren gegangen. Sollte mich der Förster oder sonst wer erwischen, dann kann ich meinen Gewerbeschein und meinen Suchauftrag vorlegen.
Angeblich ist man so auf der sicheren Seite.
Was haltet ihr davon?