rechtslage leicht gemacht. Ohne Gewähr
 Verfasst: Do 8. Sep 2016, 18:25
Verfasst: Do 8. Sep 2016, 18:25Also mal was allgemeines zum sondeln in Kurzfassung. 
Es gibt nur minimale Gebiete in Deutschland, die definitiv nicht besondelt werden dürfen!
sondeln ist GRUNDSÄTZLICH ÜBERALL mit GENEHMIGUNG des EIGENTÜMERS erlaubt!
Alle Funde, die einen Qualifizierten Beitrag zur Archäologie, d.h. Eine Bereicherung der nationalen bzw. internationalen Geschichte darstellen oder die Vermutung naheliegt, dass es sich um einen solchen Gegenstand handelt, SIND ZU MELDEN (nur die wenigsten Funde, Ca. 2% werden einbehalten und gerecht entlohnt, d.h. Ihr bekommt im Endeffekt sowieso alles zurück und das im Idealfall professionell gereinigt und bestimmt und das ohne zusätzliche Kosten inkl. Silbermünzen, römischen Artefakten, römische Münzen sogar Goldmünzen bekommt ihr zurück.
Das einzige, was wirklich zu beachten ist: KEINE BODENDENKMÄLERN BESONDELN UND SPEKTAKULÄRE FUNDE MELDEN(ihr bekommt sie wahrscheinlich eh zurück, auch wenn IHR sie super findet) und das wichtigste in meinen Augen OHNE GENEHMIGUNG DES LANDBESITZERS UND ORDENTLICHES VERHALTEN GEHT NIEMALS EINE SUCHE KLAR!!!
Ich hoffe ich hab das kurz und bündig dargelegt. Ansonsten schaut euch die Gesetze an, interpretiert da nichts rein und nehmt Grenzen als Grenzen war und beachtet sie. Es wird viel zu viel eigenes Elan in die Rechtsprechung gelegt.
Grüße
			Es gibt nur minimale Gebiete in Deutschland, die definitiv nicht besondelt werden dürfen!
sondeln ist GRUNDSÄTZLICH ÜBERALL mit GENEHMIGUNG des EIGENTÜMERS erlaubt!
Alle Funde, die einen Qualifizierten Beitrag zur Archäologie, d.h. Eine Bereicherung der nationalen bzw. internationalen Geschichte darstellen oder die Vermutung naheliegt, dass es sich um einen solchen Gegenstand handelt, SIND ZU MELDEN (nur die wenigsten Funde, Ca. 2% werden einbehalten und gerecht entlohnt, d.h. Ihr bekommt im Endeffekt sowieso alles zurück und das im Idealfall professionell gereinigt und bestimmt und das ohne zusätzliche Kosten inkl. Silbermünzen, römischen Artefakten, römische Münzen sogar Goldmünzen bekommt ihr zurück.
Das einzige, was wirklich zu beachten ist: KEINE BODENDENKMÄLERN BESONDELN UND SPEKTAKULÄRE FUNDE MELDEN(ihr bekommt sie wahrscheinlich eh zurück, auch wenn IHR sie super findet) und das wichtigste in meinen Augen OHNE GENEHMIGUNG DES LANDBESITZERS UND ORDENTLICHES VERHALTEN GEHT NIEMALS EINE SUCHE KLAR!!!
Ich hoffe ich hab das kurz und bündig dargelegt. Ansonsten schaut euch die Gesetze an, interpretiert da nichts rein und nehmt Grenzen als Grenzen war und beachtet sie. Es wird viel zu viel eigenes Elan in die Rechtsprechung gelegt.
Grüße
 Hier ist das mal ein wenig ausführlicher beschrieben:
 Hier ist das mal ein wenig ausführlicher beschrieben: