Khan68 hat geschrieben:@Ebinger1
Ich zitiere Sie mal:
"Nach Auffassung der DSU ist das Verhalten, grundsätzlich bei jedem Sondengeher die Polizei zu rufen und ein Verfahren einzuleiten, nach § 164 (StGB) eine falsche Verdächtigung, nach § 186 (StGB) eine üble Nachrede und nach § 187 (StGB) eine Verleumdung und somit strafbar.
Da die GDKE in Rheinland-Pfalz schon mehrfach versucht hatte, Sondengeher auf diese Art und Weise zu kriminalisieren und einzuschüchtern, lässt sich aus diesem Vorgehen ein klares System zur willkürlichen Verfolgung von Sondengehern erkennen. Vor diesem Hintergrund wurde auch eine Überprüfung nach Strafbarkeit im Sinne des § 130 Volksverhetzung Abs.1 Satz 2 (StGB) beantragt."
Eigentlich sollte es mir zu blöd sein, einen derart rechtlich völlig falschen Stuss zu kommentieren, aber sei´s drum.... Vorab sei angemerkt, dass ich vom Fach bin @StGB und solche Sachen.
Wie man unschwer erkennt, hat man bei der DSU von solchen Dingen keine Ahnung. Guckst Du unten...
1. Die Polizei zu rufen, weil man einen Sondengänger sieht und um Überprüfung bittet, kann niemals eine Strafbarkeit nach § 164 StGB darstellen. Einfach mal in den 164er reinschauen und lesen, das hilft. Oder sollte helfen.... Gibt zur Not auch Kommentierungen, die können auch sehr hilfreich sein.
2. Einen Kommentar zu den §§ 186 / 187 StGB erspare ich mir. Völliger Stuss und sehr peinlich, um es mal ganz vorsichtig auszudrücken.... Auch hier hilft Lesen des Gesetzestextes!
3. Für die Eineitung eines Strafverfahrens reicht der bloße Anfangsverdacht. Dann muss(!!) die Polizei ein Strafverfahren einleiten. Nennt man Legalitätsprinzip..guckst Du § 163 StPO. Ein solches Verfahren wird die Polizei aber nur einleiten, wenn ein Anfangsverdacht begründet werden kann. Und jetzt...guckst Du...ist die Schwelle hier recht niedrig. Deshalb ja auch Anfangsverdacht
4. Guck mal in den 130 StGB...und dann schäme Dich für den Blödsinn, den Du hier verzapfst. Sondengänger gehören nicht zu jenen Gruppen, welche der 130 StGB aufzählt.
Bitte lieber Elbinger1, bleib bei Deinem Fach, was immer das ist, und lass die Finger von Dingen, von welchen Du nicht auch nur den blassen Hauch eines Schimmers hast! Das ist echt nur peinlich, glaub´s mir! Wechsel´ zu Facebook, da bist in bester Gesellschaft
In diesem Sinne...usw.
Khan68 hat geschrieben:Elbinger1... Du hast den Stuss zitiert! Und ich habe den von Dir zitierten Stuss zitiert und kommentiert. Ok, dann hab ich halt den Stuss der DSU zitiert und kommentiert. Also auch Deinen Stuss. Dann passt es ja wieder. Wenn Du den Text des § 130 StGB nicht verstehst, dann schau´in die Kommentierungen. Wenn Du Sondengänger unter den Schutz des § 130 StGB stellst, tust Du mir leid!
Ebinger1 hat geschrieben:Khan68 hat geschrieben:Elbinger1... Du hast den Stuss zitiert! Und ich habe den von Dir zitierten Stuss zitiert und kommentiert. Ok, dann hab ich halt den Stuss der DSU zitiert und kommentiert. Also auch Deinen Stuss. Dann passt es ja wieder. Wenn Du den Text des § 130 StGB nicht verstehst, dann schau´in die Kommentierungen. Wenn Du Sondengänger unter den Schutz des § 130 StGB stellst, tust Du mir leid!
Du als...
Hilfspolizist müsstest es doch besser wissen
Khan68 hat geschrieben:@Ebinger1
Ich zitiere Sie mal:
"Nach Auffassung der DSU ist das Verhalten, grundsätzlich bei jedem Sondengeher die Polizei zu rufen und ein Verfahren einzuleiten, nach § 164 (StGB) eine falsche Verdächtigung, nach § 186 (StGB) eine üble Nachrede und nach § 187 (StGB) eine Verleumdung und somit strafbar.
Da die GDKE in Rheinland-Pfalz schon mehrfach versucht hatte, Sondengeher auf diese Art und Weise zu kriminalisieren und einzuschüchtern, lässt sich aus diesem Vorgehen ein klares System zur willkürlichen Verfolgung von Sondengehern erkennen. Vor diesem Hintergrund wurde auch eine Überprüfung nach Strafbarkeit im Sinne des § 130 Volksverhetzung Abs.1 Satz 2 (StGB) beantragt."
Eigentlich sollte es mir zu blöd sein, einen derart rechtlich völlig falschen Stuss zu kommentieren, aber sei´s drum.... Vorab sei angemerkt, dass ich vom Fach bin @StGB und solche Sachen.
Wie man unschwer erkennt, hat man bei der DSU von solchen Dingen keine Ahnung. Guckst Du unten...
1. Die Polizei zu rufen, weil man einen Sondengänger sieht und um Überprüfung bittet, kann niemals eine Strafbarkeit nach § 164 StGB darstellen. Einfach mal in den 164er reinschauen und lesen, das hilft. Oder sollte helfen.... Gibt zur Not auch Kommentierungen, die können auch sehr hilfreich sein.
2. Einen Kommentar zu den §§ 186 / 187 StGB erspare ich mir. Völliger Stuss und sehr peinlich, um es mal ganz vorsichtig auszudrücken.... Auch hier hilft Lesen des Gesetzestextes! PS: Übrigens, entweder 186 oder 187, nie beides gleichzeitig!!! Ganz wichtig, falls Du mal Jura studieren willst...gibt nämlich sonst null Punkte inne Klausur!
3. Für die Einleitung eines Strafverfahrens reicht der bloße Anfangsverdacht. Dann muss(!!) die Polizei ein Strafverfahren einleiten. Nennt man Legalitätsprinzip..guckst Du § 163 StPO. Ein solches Verfahren wird die Polizei aber nur einleiten, wenn ein Anfangsverdacht begründet werden kann. Und jetzt...guckst Du...ist die Schwelle hier recht niedrig. Deshalb ja auch Anfangsverdacht
4. Guck mal in den 130 StGB...und dann schäme Dich für den Blödsinn, den Du hier verzapfst. Sondengänger gehören nicht zu jenen Gruppen, welche der 130 StGB aufzählt. Alleine daran scheitert es schon. Am Rest sowieso...
Bitte lieber Elbinger1, bleib bei Deinem Fach, was immer das ist, und lass die Finger von Dingen, von welchen Du nicht auch nur den blassen Hauch eines Schimmers hast! Das ist echt nur peinlich, glaub´s mir! Wechsel´ zu Facebook, da bist in bester Gesellschaft
In diesem Sinne...usw.
sondelpopulist hat geschrieben:Ebinger1 hat geschrieben:Khan68 hat geschrieben:Elbinger1... Du hast den Stuss zitiert! Und ich habe den von Dir zitierten Stuss zitiert und kommentiert. Ok, dann hab ich halt den Stuss der DSU zitiert und kommentiert. Also auch Deinen Stuss. Dann passt es ja wieder. Wenn Du den Text des § 130 StGB nicht verstehst, dann schau´in die Kommentierungen. Wenn Du Sondengänger unter den Schutz des § 130 StGB stellst, tust Du mir leid!
Du als...
Hilfspolizist müsstest es doch besser wissen
Wie war das mit dem sachlich bleiben Ebinger? Es fehlen ihm die Argumente und er wird wieder persönlich und macht damit genau das, was er bei anderen bemängelt.
Übrigens mit der von Ebinger zitierten Klage und der von Wallenstein angeführten Klage sind es dann doch die von mir angenommenen 2 Verfahren, die vonseiten der DSU gegen die GDKE laufen.
Will heißen:
DIE RECHTE HAND DER DSU WEISS NICHT WAS DIE LINKE TUT!!!!
UND DAS TUT WEH! Bei dem Engagement hach ich könnt weinen.
Adios
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