impact hat geschrieben:Ebinger, da gibt es kein Urteil drüber da in den meisten Bundesländern (ausser SH) eine ORDNUNGSWIDRIGKEIT ist. Owi= Verwaltungsrecht=Bußgeld. Auch Militaria kann ein Bodendenkmal sein muß es aber nicht, dass Entscheiden die LDA`s.
Das Owi erteilt werden steht im Urteil von einem Kläger zur Klärung ob Militaria Denkmale sind oder nicht und wenn ja möge ihm eine NFG erteilt werden.
Verloren hat er vor dem VG und OVG. Nachzulesen der Urteile in einem anderen Forum. Der Typ hatte einige Owi´s am Laufen.
Eine Fundunterschlagung Beispiel einer Münze die schon mal schnell über 10 Euro kommt, wäre dann eine Straftat= Strafrecht
Das Erwischt werden mit Munition oder Waffenteilen= Strafrecht
Das Erwischt werden im Wald (Staats,Stadt Forst)= Owi= Verwaltungsrecht
Naturschutz,Landschaftsschutz= Owi
Dann zeige mir ein Urteil nach dem jemand, der nicht gezielt nach Antiken gesucht hat...
nach einem Widerspruch gegen einen rechtswidrigen Bescheid, verurteilt wurde.
Bei dem o.a. angesprochenen Urteil war der Kläger der Sondengänger.
Der nette Kollege in Norddeutschland wurde nicht zuletzt wegen seiner Aussage vor Gericht, er könne nicht ausschließen auf Bodendenkmäler zu stoßen, mit seiner Klage auf Erteilung einer NFG abgewiesen.
Zählt also nicht.