von Ebinger1 » Mi 27. Jan 2016, 08:40
Auf einen wichtigen Punkt im neuen Urteil sollte man jedoch noch hinweisen:
Der Zeitpunkt der Unterschlagung...
Im ersten Urteil legte die Richterin diesen auf das ergraben des ersten Fundobjektes.
In diesem Urteil:
Fast sieben Monate nach dem Fund (bei der Erstellung einer angeblich unvollständigen Fundliste) für das Denkmalamt.
Selbst der Kripobeamte musste während seiner Vernehmung zugeben, das ohne Bennys freiwillige Abgabe des Barbarenschatzes, dieser nie hätte aufgefunden werden können...
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Aktion Archäologie
Verband zur Erforschung, Dokumentation und Erhaltung des geschichtlichen Erbes