Rechtlich betrachtet eine sehr schwierige Frage.
Hier mel eine kurze Passage aus Wikipedia:
"Danach können Verträge durch Anfechtung nichtig werden, wenn die Anfechtungserklärung (§ 143 BGB) mit Anfechtungsgrund (§§ 119 f., § 123 BGB) in der Anfechtungsfrist (§ 121, § 124 BGB) abgegeben wird. Erst durch die wirksame Anfechtung wird der Vertrag rückwirkend von Anfang an nichtig (“ex tunc“; § 142 Abs. 1 BGB). Ohne Anfechtung bleibt das Rechtsgeschäft jedoch wirksam. Als Anfechtungsgründe nennt das Gesetz Irrtum, arglistige Täuschung und widerrechtliche Drohung."
Ein wacher Rechtsanwalt wird aber einwenden, das ein Käufer welcher einen höherpreisigen Detektor kauft auch Vorerfahrungen mit bringt...
Dazu gehört auch die Erfahrung das Detektoren bei unterschiedlichen Bodenverhältnissen und Umwelteinflüssen in der Tiefenleistung variiren können.
Die Frage ist dann letztendlich wie der Richter entscheidet.
Eindeutig wäre es auf jeden Fall, wenn der Verkäufer eine Aussage macht wie: Geht in jedem Boden auf eine 2€ Münze 45 cm tief.
Mann sollte auch darauf achten das ich hier deutsches Recht zitiere.
Kauft man den MD im Ausland, gilt in der Regel der Gerichtsstand des Verkäufers. Was natürlich auch wieder ganz andere Rechtsgrundlagen mit sich bringt.