Wallenstein hat geschrieben:Das Urteil kann so keinesfalls stehen bleiben.
Hier gebe ich dir in sofern Recht, als das auch ich das Urteil zu hart finde. Einen Freispruch wird es aber nicht geben.
Wallenstein hat geschrieben:Das komplette Ausgraben eines Fundes ist schon Indiz für eine Unterschlagung. Es wird dem Finder nicht zugebilligt sich erst in Ruhe Gedanken zu machen. Es wird gefordert, dass er bereits im Loch eine Bestimmung vornimmt.
Fatal: Wer einen Fund ausgegraben hat und es fällt dann zuhause auf... ups die Dreckklumpen sind ja was römisches hat direkt verloren. Ein straffreies melden ist dann quasi unmöglich.
Ja, auch hier ist Aussage vor Gericht so gewesen und darf so eigentlich nicht hingenommen werden.
Wenn das ausgraben eines Fundes bereits die Absicht zur Unterschlagung darstellt, braucht niemand mehr mit der Sense rumlaufen!
ABER - wenn er den Fund unverzüglich abgegeben hätte, bezweifle ich, dass er jetzt wegen Unterschlagung vor Gericht stehen würde.
Ich zweifle aber auch nicht an, dass man Ihn trotzdem als Sündenbock hingestellt hätte! Er wäre wohl kaum gelobt worden. Fälle als Beispiel gibt es genug.
Die Richterin hat aber auch ganz klar dargestellt warum er verdonnert wurde - Sie kauft es einem Durchschnittsbürger der bereits solch ein Hobby seit Jahren betreibt nicht ab, dass er 2 Kisten Gold und Silber ausgräbt und dabei nicht weiß, dass er was besonderes gefunden haben will. Die Hinweise, dass es Benny durchaus bewusst war, das er was besonderes und wertvolles gefunden hat, lieferte er selbst. Sichtschutz an der Fundstelle, Nachsuche, im Gegensatz zu anderen Funden keine Frage nach der Bestimmung der Teile im Netz, Zeuge sagt man hat jemanden aus einem Auktionshaus gesprochen.
Im übrigen wäre es auch nicht sein Job gewesen den Fund detailiert zu bestimmen. Keiner hat von ihm erwartet, dass er sagen kann, dass der Schatz im Jahr 457 von einem einäugigen Glatzkopf aus Sibirien in 45,678cm Tiefe an einem Dienstag Nachmittag vergraben wurde. Es ging darum, zu erkennen, dass es etwas wertvolles, ggf. was besonderes ist - und dann wäre der Punkt gewesen die Archäologen zu holen. Meinetwegen auch noch in einem kurzem Zeitraum nach dem Fund.
Und dann "locker" die Teile ein halbes Jahr versteckt gehalten, bis dann die Polizei schon da war ....NA klar wollte er die Sachen abgeben. Mit 67, wenn er in Rente geht, nur nicht beim LDA sondern im Auktionshaus
Wer soll einem dieses Märchen abkaufen? Unglaubwürdig hoch 10! Aber ich verstehe, dass er natürlich irgendwie versucht den Kopf aus der Schlinge zu ziehen!
Und an die Leute die hier ständig am rumjammern sind, das Benny "uns alle" in die Scheiße reitet - Leute kauft oder least euch doch mal bitte ein paar EIER!!!
In erster Linie geht es mal um ein Urteil was IHN betrifft und da hat auch keiner reinzureden! Die Lage wird seit 30 Jahren immer beschissener und ihr lauft duckmäuserig durch die Gegend in der Hoffnung, dass ihr noch paar Jahre wie bisher rumeiern könnt.
Erbärmlich. - das gilt auch für die 2% die Angst haben, dass Sie Ihre "Ehrenamtliche Tätigkeit" gefährdet sehen!
Ich kann verstehen, wenn er alleine schon wegen der Höhe des Urteils nochmals dagegen angeht.
Ob das etwas bringen wird - da bin ich gespannt, ob sich das Gericht in dem eigentlichen Prozess wegen Unterschlagung auf die Details und Ungereimtheiten des DschG einlassen wird. Ich habe schonmal gesagt, meiner Meinung nach brauch es da einen eigenen Prozess. Und ich verstehe auch nicht, warum der Verteidiger nicht von Anfang an versucht hat auf diese Schiene zu kommen...nunja.
Trotz der ganzen Story drücke ich Benny ganz fest die Daumen und werde mir das ganze auch wieder gerne Vorort im Gericht ansehen - sofern Benny wieder den Termin und Ort bekannt gibt.