Ebinger1 hat geschrieben:Laut Urteilsbegründung sollte die Fundunterschlagung schon in dem Moment begonnen haben, in dem Benny das erste Objekt des Barbarenschatzes in Händen hielt.
Wallenstein hat geschrieben:Das Urteil kann so keinesfalls stehen bleiben. Ein Thema welches uns alle betrifft:
Das komplette Ausgraben eines Fundes ist schon Indiz für eine Unterschlagung.
Ist das das einzige was ihr am Urteil beanstandet? Wie heißt es nun richtig in der Urteilsbegründung "erste Objekt" oder "komplett ausgraben" lügt einer von euch? Und natürlich geht es da nur um genau diesen Fund. Einen Dreckklumpen mit nachhause nehmen ist etwas anderes als einen kompletten Schatz ausgraben einen Schutzwall zu bauen und am nächsten Tag nochmal nachzugraben. Aber bin mir sicher das versteht ihr nicht, versenkt euer Geld ruhig..