Adebar hat geschrieben:Hallo,Hr.Kaleu hat geschrieben:Bastis hat geschrieben:Gans einfach: Wer nicht gleich meldet macht sixh halt strafbar...in beiden Fällen!
Interessant, Fahrerflucht und die Meldepflicht von archäologischen Funden werden gleich geandet, insbesonders wenn ich einen Fund nicht sofort(gleich) melde mache ich mich also strafbar ?
Gibt es dazu ein Urteil
bestimmt gibt es Urteile über verpätete Fundmeldung.
Zumindest steht im Gesetzestext: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__965.html
"unverzüglich".
Und wenn die Eisenteile zur Entsalzung bereits im Wasser liegen, wird es (möglicherweise) schon schwierig, glaubhaft zu machen, daß man gerade auf'm Sprung zur Behörde war.
Jetzt kommt wieder die Argumentation, daß der Finder den Fund nicht als wertig eingeschätzt hat oder ihn nicht so dreckig abgeben wollte...
Aber es ist unerheblich, wer das hier wie sieht und selbst bewertet.
Ob es der zuständige Richter sich so zu eigen macht - das ist hier interessant. Und wird sich weisen...
Grüße,
Dierk
Hallo Dierk,
allerdings ist dir dabei sicherlich auch bekannt, daß "Unverzüglich" keine wirksame Fristsetzung darstellt !
Gruß


