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Der Anfang vom Ende / bald Sondenverbot in SH ?

Hier finden sich alle sondengängerpolitischen Diskussionen die nichts direkt mit der fachlichen Komponente zu tun haben.

Beitragvon Ebinger1 » Sa 18. Jan 2014, 14:35

Niklot hat geschrieben:Was interessiert uns Frankreich?

Hier muss eine Lösung gefunden werden, darüber sollte man sich Gedanken machen und das Zeitnah.

Am Thema vorbei reden bringt hier niemanden weiter, im Gegenteil und so lange werde ich meine Finger auch still halten.

Wer bereit ist nach Lösungen zu suchen und einen Weg zu gehen, der hat mich im Boot!!!


Dem stimme ich voll zu.

Kurz:

Es ist aber wichtig mit den richtigen Leuten zu kämpfen und nicht die in den eigenen Reihen zu haben die einem schon mehrmals in den Rücken gefallen sind.
*

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Beitragvon Charlie » Sa 18. Jan 2014, 15:39

Niklot hat geschrieben:Guten Morgen Sondler, Heimatforscher, Geschichtsinteressierte usw,

macht es Sinn sich darüber aufzuregen wer mal was, wie gemacht hat, in alten Wunden zu stochern und der Zug fährt los, ohne das die, die im Zug sitzen winken, denn dazu haben sie keine Zeit weil sie sich darüber freuen wie am Bahnsteig noch diskutiert wird darüber, wer schuld ist das der Zug fährt.
Und rollt ein Zug, dann bekommt man diesen nur schwer wieder zum stehen, anders wie eine Lawine die sich unaufhaltsam in Richtung Tal schiebt.

Das Problem scheint hier jeder verstanden zu haben, es wird versucht ein Hobby zu kriminalisieren und alle auf eine Stufe zu stellen die einen Detektor besitzen.

Nun sollte man beginnen nach Lösungen zu suchen, Lösungen finden und die Gesetzesvorlage stoppen bevor sie verabschiedet wird.

Denn geht das so durch, dann brauchen wir Foren wie dieses hier nicht mehr.
Händler verlieren ihre Daseinsberechtigung.
Hausdurchsuchungen stehen dann an, verdächtige Straftäter lassen sich einfach finden.
usw usw usw...........


Was ich damit eigentlich sagen will, es muss sich was tun, egal ob Unterschriftensammlung, organisierte Demo, oder was auch immer, nur mit Widerstand setzt man Zeichen und ich bin der festen Überzeugung das wir eine nicht kleine zu unterschätzende Gemeinschaft sein können wenn es einen gemeinsamen Weg gibt, den alle gehen.

Hier sind Lösungsansätze gefragt!!!!!!!!!!!!!!!!


Du hast es verstanden :thumbup :thumbup :thumbup
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Beitragvon Hr.Kaleu » Sa 18. Jan 2014, 15:49

Petition !?
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Beitragvon Charlie » Sa 18. Jan 2014, 15:50

Ebinger1 hat geschrieben:Nur mal so zum Nachdenken...

hier ein kleiner Auszug aus dem

§ 13 Genehmigungspflichtige Maßnahmen
(...)
4.die Anwendung archäologischer Methoden, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden,

5.das Verwenden von Mess und Suchgeräten, die geeignet sind, Kulturdenk-
male aufzufinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein,

6.die Durchführung von Grabungen oder taucherische Bergungen, ohne dazu
nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein, oder

7.die ganze oder teilweise Inbesitznahme eines durch Grabung oder durch taucherische
Bergung zu Tage getretenen Kulturdenkmals.

(3) Absatz 1 und 2 gelten nicht für Maßnahmen der oberen Denkmalschutzbehörden und
ihrer Beauftragten. Berührt eine Maßnahme Genehmigungspflichten nach Absatz 1 und 2,
ist die obere Denkmalschutzbehörde allein zuständig

Bei der Formulierung die Anwendung archäologischer Methoden, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden wird quasi ein nicht mit dem Art. 5 GG (u.a. Freiheit der Lehre und Forschung) zu vereinbarendes Monopol des LDA geschaffen und die Freiheit der Lehre und Forschung erheblich eingeschränkt.

Betrachtet man nun einmal die archäologischen Methoden, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden dann kann man da in einer unvollständigen Aufzählung anführen:
Studium von Karten
Studium von Satelitenbildern
Geländebegehungen
Studium in der Literatur
Studium handschriftlicher Aufzeichnungen
Studium mündlicher Weitergaben
Geistige Leistungen
...

:mrgreen: und für all diese maßnahmen soll jetzt die obere Denkmalschutzbehörde allein zuständig sein, bzw. darüber entscheiden wer das zukünftig darf :?: :?: :?:


Korrekt, das Posting danach auch.
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Beitragvon Ebinger1 » Sa 18. Jan 2014, 16:41

@ Charlie:

Es gibt noch viel mehr konstruktive Ansätze diesen Gesetzentwurf zu Fall zu bringen und dazu muss man noch nicht einmal Verfassungsrechtler sein.

Die von mir oben angeführten Argumente würden bestenfalls zu einer Umformulierung aber nicht zum Sturz der anvisierten Ziele führen...

Aber solange keine absolut klare Zusage kommt das der geliebte Walter seine Finger aus dem Spielm lassen wird, kommt von mir nichts mehr was konstruktiv dieses Gesetz verhindern wird. Ich denke viel andere Sondler denken da ähnlich.

Ich habe absolut kein Interesse eine Sache zu unterstützen bei der ich auf Grund der beteiligten Personen schon jetzt absehen kann das ein Scheitern vorprogrammiert ist.

Ich (und viele andere Sondler mit mehr im Köpfchen) hätte gerne eine klare Aussage:

Ist Walter F. raus aus der Nummer :?: :?: :?:
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Beitragvon Ebinger1 » Sa 18. Jan 2014, 19:35

Hr.Kaleu hat geschrieben:Petition !?


Bitte nicht... da würden sich die Sondengänger mit den paar hundert Unterzeichnern nur lächerlicher machen als einige wenige uns schon hingestellt haben.
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Beitragvon Charlie » Sa 18. Jan 2014, 20:44

Ebinger1 hat geschrieben:
Hr.Kaleu hat geschrieben:Petition !?


Bitte nicht... da würden sich die Sondengänger mit den paar hundert Unterzeichnern nur lächerlicher machen als einige wenige uns schon hingestellt haben.


Richtig!
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Beitragvon Charlie » Sa 18. Jan 2014, 20:45

Charlie hat geschrieben:
Ebinger1 hat geschrieben:Nur mal so zum Nachdenken...

hier ein kleiner Auszug aus dem

§ 13 Genehmigungspflichtige Maßnahmen
(...)
4.die Anwendung archäologischer Methoden, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden,

5.das Verwenden von Mess und Suchgeräten, die geeignet sind, Kulturdenk-
male aufzufinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein,

6.die Durchführung von Grabungen oder taucherische Bergungen, ohne dazu
nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein, oder

7.die ganze oder teilweise Inbesitznahme eines durch Grabung oder durch taucherische
Bergung zu Tage getretenen Kulturdenkmals.

(3) Absatz 1 und 2 gelten nicht für Maßnahmen der oberen Denkmalschutzbehörden und
ihrer Beauftragten. Berührt eine Maßnahme Genehmigungspflichten nach Absatz 1 und 2,
ist die obere Denkmalschutzbehörde allein zuständig

Bei der Formulierung die Anwendung archäologischer Methoden, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden wird quasi ein nicht mit dem Art. 5 GG (u.a. Freiheit der Lehre und Forschung) zu vereinbarendes Monopol des LDA geschaffen und die Freiheit der Lehre und Forschung erheblich eingeschränkt.

Betrachtet man nun einmal die archäologischen Methoden, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden dann kann man da in einer unvollständigen Aufzählung anführen:
Studium von Karten
Studium von Satelitenbildern
Geländebegehungen
Studium in der Literatur
Studium handschriftlicher Aufzeichnungen
Studium mündlicher Weitergaben
Geistige Leistungen
...

:mrgreen: und für all diese maßnahmen soll jetzt die obere Denkmalschutzbehörde allein zuständig sein, bzw. darüber entscheiden wer das zukünftig darf :?: :?: :?:


Korrekt, das Posting danach auch.


Wer hat Satz 2 gelöscht?
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Beitragvon Ebinger1 » So 19. Jan 2014, 02:12

Was war Satz 2 :?:

Ist Walter W.F. jetzt raus :?: :?: :?:
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Beitragvon schüppe » So 19. Jan 2014, 20:48

Bin nicht aus SH,habe den Text mal Auszugsweise gelesen aber nicht so ganz verstanden :gruebel: ,was soll das? Irgendwie Blödsinnig,wenn Oma im Garten ihres alten Hauses ein neues Blumenbeet anlegt und dafür den Boden umgräbt macht Sie sich dann schon Strafbar weil sie die Bodenbeschaffenheit verändert? :ironie Und wer ist Walter F. Bin noch nicht solange Forum.
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Ausrüstung - Robuste Grabehacke


Robuste handliche Spitzhacke für Schatzsucher & Sondengänger. Der Stiel der Hacke kann herausgeschoben werden. Hierdurch verringert sich das Packmaß und er passt selbst in kleine Rucksäcke.

Mit der Grabehacke können Fundstücke schnell und trotzdem schonend geborgen werden. Der Detektor muß während des Ausgrabevorgangs nicht abgelegt werden, denn die Gewichtsverteilung der kleinen Spitzhacke ermöglicht ein zügiges einhändiges Ausgraben des Fundstücks.

Gewicht: ca. 1000 Gramm
Länge des Stiels: 40cm

Praxistipp: Im Baumarkt gibt es Werkzeughalter mit denen Dachdecker ihren Dachdeckerhammer am Gürtel befestigen. Diese kann man man hervorragend benutzen um die Grabehacke am Gürtel zu befestigen.




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