Also, Wikipedia hat da ausgespuckt:
Österreich
"In Österreich gilt für alle Bundesländer ein einheitliches Denkmalschutzgesetz. Eine Bewilligung zur Nachforschung bzw.
Grabung nach Bodendenkmälern kann nur vom Bundesdenkmalamt an Personen erteilt werden, die ein einschlägiges Universitätsstudium absolviert haben.Bei zufällig entdeckten Bodendenkmalen (...). Die Meldung muss spätestens am auf den Tag der Auffindung folgenden Werktag erfolgen. Die Fundstelle muss bis zur Begutachtung durch das Denkmalamt unverändert belassen werden."
Suchst Du denn gezielt nach Bodendenkmälern...?
Wenn nicht, die Suche mit einem Metalldetektor ist in AU nicht verboten.
Du solltest Dir aber das OK des Grundstückseigentümers einholen.
Bei Funden werden Grundstückseigentümer und Finder (siehe § 399 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs) zu je 50% Eigentümer.
Eine Ausnahme besteht bei erkennbar kürzlich verlorenenen Funden. Diese sind dem Fundbüro zu melden.
Bestimmt hast Du dann aber einen Anspruch auf Finderlohn...
Das nenne ich doch mal eine schöne Gesetzeslage!
