Hallo Zusammen,
ich lese online nicht gerade wenig, daß die Sondensuche im Wald verboten sei.
Wenn ich mir das Denkmalschutzgesetz NRW ansehe, wird verkürzt darin ausgesagt, daß das Graben nach Bodendenkmälern genehmigungspflichtig ist.
Dankenswerterweise definiert der Landschaftsverband Bodendenkmäler als Siedlungen, Gäberfelder, Befestigungen, Heiligtümer, paleontologische Denkmäler sowie technische Denkmäler.
Kleinteilfunde belegt er online mit dem Topos "Denkmalcharakter". Wortbedeutungstechnisch meint das aber: "Merkmale eines Denkmals besitzend", was nicht mit einem tatsächlichen Denkmal gleichzusetzen ist.
Einer der formaljuristischen Grundsätze in Deutschland ist die Unschuldsvermutung.
Käme es zu einer Anzeige, müßte man das gezielte Graben nach Bodendenkmälern nachweisen, was aber nahezu unmöglich ist. Grund dürfte schon das mangelnde Laieninteresse an tatsächlichen Bodendenkmälern darstellen (Stichwort Kleinteilorientierung).
Das gerade auch im besonderen Hinblick auf die geringe Leistungsfähigkeit der handelsüblichen Sonden, unter besonderer Betrachtung der sich verhältnismäßig schnell verändernden Waldbodenstruktur.
Des weiteren zielt eine Grabungsmethodik ab Mutterboden mittels Kleinhacke und Klappspaten i.d.R. nicht auf Größeres.
Die Suche im Wald nach Nichtbodendenkmälern müßte somit juristisch legitim sein (Naturschutzflächen, KD, BD u.s.w. ausgeklammert).
Es werden lediglich nur sehr bedingt Waldflächen bei einer offiziellen NFG erteilt.
Was können die Leute dazu sagen, die bereits unfreiwillig mit dem Gesetz in Berührung kamen? Wie wurde in solch unsicheren Fällen gesprochen?
Keine Meinungen, sondern Fakten bitte. Supergerne auch via PM.
Und bitte nicht falsch verstehen: Mir geht es im Prinzip nicht um die Ausübung meines Hobbies, sondern um eine eventuelle Einschränkung meiner Freiheit auf Basis gezielter Falsch- und Nichtinformation.
Danke und viele Grüße, auch an den Chiemsee
Rents