Hallo Zusammen,
als absoluter Anfänger würde ich gerne wissen auf
was ich beim sondeln in Bayern achten muss.
Darf ich im Wald sondeln, graben?
An Flussläufen/Donau?
Uwe
bagger hat geschrieben:Ein Jäger hat überhaupt nichts zu sagen oder zu genehmigen bzw. zu verbieten. Bei Staatswald muss das Forstamt genehmigen (kann man vergessen) und bei Privatwald eben der Eigentümer. Genau wie bei Acker und Wiese. Und natürlich darf kein BD im Wald sein und archäologisch interessante Funde sind dem LDA zu melden (geht online).
Gruß bagger
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