Hallo an alle in diesem Forum!
Ich komme aus dem schönen Niedersachsen.
Seit einigen Monaten lese ich mich in das Thema sondeln ein und versuche zu verstehen, ob man nun eine Genehmigung für einen Acker brauch oder nicht. Vom Grundstückseigentümer ist klar...aber wie sieht es mit der Denkmalschutzbehörde aus?
Ich schreibe hier mal meine Gedanken auf und mein Verständnis, vielleicht kann einer von euch etwas ergänzen oder mich korrigieren:
Die Suche ist ohne Einschränkungen erlaubt. Was eingeschränkt ist, ist die Grabung. Die Grabung erfordert eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, wenn sich auf dem Gebiet ein eingetragenes Kulturdenkmal befindet.
Nehmen wir mal § 3 Absatz 6 aus dem Denkmalschutzgesetz und das Thema Paläontologie:
(6) Denkmale der Erdgeschichte sind Überreste oder Spuren, die Aufschluss über die Entwicklung tierischen oder pflanzlichen Lebens in vergangenen Erdperioden oder die Entwicklung der Erde geben und an deren Erhaltung aufgrund ihrer herausragenden wissenschaftlichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht.
Nach der Logik im Wikipedia Artikel (Sondengänger) dürfte niemand Fossilien ausgraben, weil bei der Suche Überreste gefunden werden könnten, deren Erhaltung aufgrund ihrer herausragenden wissenschaftlichen Bedeutung ein öffentliches Interesse bestehen könnte (z.B. Saurier, o.ä.)
Dennoch gibt es staatliche, sowie von privaten Vereinen angelegte Geopunkte, wo das graben und suchen erlaubt und gewünscht ist. Paläontologen geben Tipps wo man was finden kann. Es gibt staatliche sowie private Exkursionen zu Steinbrüchen. Niemand der Fossiliensammler hat eine Erlaubnis von der Denkmalschutzbehörde. Es interessiert nämlich keinen Paläontologen der millionste Belemnit oder Ammonit, genauso interessiert einen Archäologen nicht der millionste Reichspfennig oder Thaler. Was anderes ist es auf Bodendenkmälern. Wer Fossilien in der Grube Messel suchen will, brauch eine Genehmigung. Genauso wenn man auf einer alten Burg sondeln will.


