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Genehmigung in Niedersachsen (Braunschweig)+Paläontologie

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon Indiana-Jones » Mo 9. Nov 2015, 15:15

Hallo an alle in diesem Forum!

Ich komme aus dem schönen Niedersachsen.

Seit einigen Monaten lese ich mich in das Thema sondeln ein und versuche zu verstehen, ob man nun eine Genehmigung für einen Acker brauch oder nicht. Vom Grundstückseigentümer ist klar...aber wie sieht es mit der Denkmalschutzbehörde aus?

Ich schreibe hier mal meine Gedanken auf und mein Verständnis, vielleicht kann einer von euch etwas ergänzen oder mich korrigieren:


Die Suche ist ohne Einschränkungen erlaubt. Was eingeschränkt ist, ist die Grabung. Die Grabung erfordert eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, wenn sich auf dem Gebiet ein eingetragenes Kulturdenkmal befindet.

Nehmen wir mal § 3 Absatz 6 aus dem Denkmalschutzgesetz und das Thema Paläontologie:

(6) Denkmale der Erdgeschichte sind Überreste oder Spuren, die Aufschluss über die Entwicklung tierischen oder pflanzlichen Lebens in vergangenen Erdperioden oder die Entwicklung der Erde geben und an deren Erhaltung aufgrund ihrer herausragenden wissenschaftlichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht.

Nach der Logik im Wikipedia Artikel (Sondengänger) dürfte niemand Fossilien ausgraben, weil bei der Suche Überreste gefunden werden könnten, deren Erhaltung aufgrund ihrer herausragenden wissenschaftlichen Bedeutung ein öffentliches Interesse bestehen könnte (z.B. Saurier, o.ä.)

Dennoch gibt es staatliche, sowie von privaten Vereinen angelegte Geopunkte, wo das graben und suchen erlaubt und gewünscht ist. Paläontologen geben Tipps wo man was finden kann. Es gibt staatliche sowie private Exkursionen zu Steinbrüchen. Niemand der Fossiliensammler hat eine Erlaubnis von der Denkmalschutzbehörde. Es interessiert nämlich keinen Paläontologen der millionste Belemnit oder Ammonit, genauso interessiert einen Archäologen nicht der millionste Reichspfennig oder Thaler. Was anderes ist es auf Bodendenkmälern. Wer Fossilien in der Grube Messel suchen will, brauch eine Genehmigung. Genauso wenn man auf einer alten Burg sondeln will.
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Beitragvon DDstudent » Mo 9. Nov 2015, 15:48

In Niedersachsen braucht man also, soweit kein eingetragenes Bodendenkmal, keine Genehmigung?
Der nächste Urlaub könnte doch mal wieder in De sein
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Beitragvon Indiana-Jones » Fr 13. Nov 2015, 11:26

Nee...leider doch nicht. Für Niedersachsen braucht man eine NFG!
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Beitragvon william40 » Mo 16. Nov 2015, 22:53

ich komme ganz aus der nähe (peine)...und ich hatte mich vorgestellt bei der unteren denkmalschutzbehörde ..und wollte mich wegen ner Genehmigung erkundigen...daraufhin hatte ich ein Vorstellungsgespräch mit dem Braunschweiger archälogen herr dr. geschwinde..(NLD)..daraufhin bekam ich ein empfehlungschreiben mich zu einem sondengänger kurs anzumelden..also ohne den kurs gibt es auch keine Genehmigung zum sondeln in Niedersachsen..ich hoffe das konnte dir ein wenig helfen.. grüßle markus!
william40 Offline


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Beitragvon Wikinger1981 » So 10. Jan 2016, 21:19

Ich war am Donnerstag 07.01.2016 bei meinem zuständigen Kreisarchäologen (Niedersachsen) und kann euch folgende Informationen geben: In Niedersachsen muss man für den Einsatz eines Metalldetektors definitiv eine Genehmigung beim zuständigen Kreisarchäologen bzw. Landesdenkmalamt beantragen! Außerdem sind ein Theorielehrgang in Hannover (Dauer 2 Tage), und ein Praxisorientierter Lehrgang der regional stattfindet (Dauer 1 Tag) zu absolvieren. Wenn diese Vorraussetzungen erfüllt sind bekommt man eine Genehmigung, die für ein Jahr Gültigkeit hat. Diese Genehmigung gilt ausschließlich für Äcker und Felder - Wald und Wiesen sind verboten! Jedoch sind Befugniserweiterungen bei positiver Zusammenarbeit möglich!
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Beitragvon Pille72 » Fr 12. Feb 2016, 18:29

Das hört sich ja auch alles ganz toll an, was Dir dein Kreisarchäologe gesagt hat.
Doch wenn ich daran denke, das ich im vergangenen Jahr eine Anfrage an das LDA in Hannover gestellt habe, zwecks NFG bzw. den Lehrgang und ich bis
heute auf eine Info, geschweige denn überhaupt keine Rückantwort bekommen, habe bin ich enttäuscht.

Gruß

Pille72
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Beitragvon Ebinger1 » Fr 12. Feb 2016, 19:20

Habt ihr denn auch schon mal in das Landesdenkmaschutzgesetz geschaut...

da steht die Antwort.

Hat jemand schriftlich von der Archäologie in Niedersachsen das die Suche ohne NFG mit einem Detektor verboten ist :?:
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Beitragvon DrTTox » Fr 26. Feb 2016, 01:11

Ebinger1 hat geschrieben:Habt ihr denn auch schon mal in das Landesdenkmaschutzgesetz geschaut...

da steht die Antwort.

Hat jemand schriftlich von der Archäologie in Niedersachsen das die Suche ohne NFG mit einem Detektor verboten ist :?:


Eben sehe ich auch so.

Im Niedersächsischem Denkmalschutzgesetz steht ja nur :

§ 12
Ausgrabungen
(1) Wer nach Kulturdenkmalen graben, Kulturdenkmale aus einem Gewässer bergen oder mit technischen Hilfsmitteln nach Kulturdenkmalen suchen will, bedarf einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Verant- wortung einer staatlichen Denkmalbehörde stattfinden. :gruebel:

Also das heißt für mich Ich kann sondeln aber eben nur wenn Ich nach Velorenem Schmuck oder Euros suche oder sehe ich das falsch ? :gruebel: :gruebel:
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Beitragvon Ebinger1 » Fr 26. Feb 2016, 01:38

Du schaust dir genau an wo Grabungsschutzgebiete vom Amt ausgewiesen sind, meidest eingetragene Bodendenkmäler und gut ist. Die Schatzsuche ist nicht verboten.

Wenn Du etwas von besonderer kulturhistorischer Bedeutung findest und das erkennen kannst, denn es gibt auch in deinem BL keine genaue Definition dazu, musst Du das melden.

Schau dir auch mal genau an was eine Grabung ist...

das hat mit den sehr begrenzten Eingriffen in die obere Bodenschicht, welche wir Sondengänger machen, nichts zu tun.
In der Regel werden zur Erstellung des Planums diese Schichten erst einmal abgeschoben. Das dann in der Regel auch noch ohne jedwede Untersuchung.
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Beitragvon fritz rommel » Fr 26. Feb 2016, 09:13

Ebinger1 hat geschrieben:Du schaust dir genau an wo Grabungsschutzgebiete vom Amt ausgewiesen sind, meidest eingetragene Bodendenkmäler und gut ist. Die Schatzsuche ist nicht verboten.

Wenn Du etwas von besonderer kulturhistorischer Bedeutung findest und das erkennen kannst, denn es gibt auch in deinem BL keine genaue Definition dazu, musst Du das melden.

Schau dir auch mal genau an was eine Grabung ist...

das hat mit den sehr begrenzten Eingriffen in die obere Bodenschicht, welche wir Sondengänger machen, nichts zu tun.
In der Regel werden zur Erstellung des Planums diese Schichten erst einmal abgeschoben. Das dann in der Regel auch noch ohne jedwede Untersuchung.


Wie erkenne ich einen Fund mit besonderer Kulturhistorischer Bedeutung? und was ist wenn ich das nicht erkenne ?
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht oder?
Kann man sich da rausreden oder gibts dann Ärger ?
Alles doch ein bisschen komplizierter glaube ich..
mfg
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