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Gesetzeslage in Hessen zum Erwerb einer Nfg

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon DHS » Di 23. Dez 2014, 16:03

Was ist zu beachten, wenn man eine Nachforschungsgenehmigung für Geländebegehungen beantragen möchte?

Bei Geländebegehungen mit der Absicht archäologische und paläontologische Funde zu entdecken und zu bergen, handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Nachforschung im Sinne des § 21 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG).

Um die Genehmigung zu erhalten, sind verschiedene Anforderungen zu erfüllen und Nachweise zu erbringen. Das Interesse, eine Nachforschungsgenehmigung zu erhalten, muss gegen das öffentliche Interesse am ungestörten Erhalt der Bodendenkmäler abgewogen werden. Bevor wir eine Genehmigung erteilen, müssen wir deshalb beurteilen, ob zu befürchtende Gefahren für bekannte und vermutete Bodendenkmäler eventuell vorrangig sind.

Für das Vorhaben muss man die denkmalfachliche Eignung nachweisen. Denkmalfachlich geeignet ist, wer nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens, seines Fachwissens und seiner Qualifikation Gewähr dafür bietet, dass Nachforschungen mit entsprechend archäologisch anerkannten Methoden betrieben und die gewonnenen Erkenntnisse in geeigneter Form der archäologischen Forschung zugänglich gemacht werden.

Für die Beurteilung, ob eine denkmalfachliche Eignung vorhanden ist, werden feste Kriterien angelegt. Man gibt daher an:
•aus welcher Veranlassung man in Hessen nachforschen möchte,
•ob man aktives Mitglied in einem Heimat- oder Geschichtsverein, Vor- und Frühgeschichtsverein ist, an Forschungs- und Grabungsprogrammen oder archäologischen Arbeitsgemeinschaften teilgenommen hat.
•Auch andere Erfahrungen können durch den Nachweis von Referenzen für eine positive Beurteilung von Bedeutung sein. Für noch unerfahrene Antragssteller bieten wir regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen (z.B. Einführung in die Geländebegehung) an, um archäologisches Grundwissen zu erhalten.

Wer eine Nachforschung unter Zuhilfenahme einer Metallsonde beantragt, hat außerdem darzulegen, warum er eine Sonde nutzen möchte. Grundsätzlich gilt, dass ein unerfahrener Antragsteller zunächst Erfahrungen ohne Einsatz einer Metallsonde machen sollte, bevor eine erweitere Genehmigung für die Nachforschung mit einer Metallsonde erteilt wird.

Nach Eingang des Antrages wird er zunächst an den Beirat "Nachforschungen" beim Landesamt für Denkmalpflege weitergeleitet. Dieser Fachbeirat unterstützt das Landesamt für Denkmalpflege bei der Beurteilung von Anträgen nach § 21 HDSchG. Danach schließt sich ein persönliches Gespräch in Wiesbaden oder in einer unserer Außenstellen an, um auch einen persönlichen Eindruck vom Antragsteller zu erhalten.

Wenn das Verfahren durchlaufen wurde und alle Anforderungen erfüllt sind, erteilen wir eine Nachforschungsgenehmigung gemäß § 21 HDSchG, jeweils befristet auf ein Jahr. Bei Beantragung einer Folgegenehmigung werden nur noch die für die Verlängerung wesentlichen Punkte geprüft, es werden dann aber all die Erfahrungen, die wir in der Zusammenarbeit gesammelt haben, neu miteinbezogen.

Vorsorglich machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die Durchführung ungenehmigter Nachforschungen kein Kavaliersdelikt ist. Es handelt sich gemäß § 27 HDSchG um eine Ordnungswidrigkeit, die je nach Schwere des Eingriffs mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet werden kann.

Des weiteren können die Tatbestände der Unterschlagung, des Diebstahls, Hausfriedensbruchs und/oder gemeinschädlichen Sachbeschädigung des Strafgesetzbuches erfüllt sein. Gelangen uns Zuwiderhandlungen zur Kenntnis, werden die entsprechenden Ermittlungsbehörden eingeschaltet.





Neue Richtlinie für die archäologische und paläontologische Denkmalpflege in Hessen

Neue Richtlinie für die Erteilung einer Nachforschungsgenehmigung

In Hessen erhalten Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen eine Nachforschungsgenehmigung für Feldbegehungen. Zur Neuregelung der Nachforschungsgenehmigung hat das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst zu seinem Erlass auch eine Richtlinie aufgestellt

http://www.hessen-archaeologie.de/Downl ... tlinie.pdf

Quelle: http://www.hessen-archaeologie.de/Geset ... ungen.html

Gruß Olli :winken:
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Beitragvon DHS » Di 23. Dez 2014, 16:05

Und noch das Hessische Gesetz dazu.

http://www.hessen-archaeologie.de/Geset ... esetz.html

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Beitragvon DHS » Do 22. Jan 2015, 09:29

Verlängerung Anfang der Woche beantragt, da ich es verrafft hatte den Zettel abzuschicken via Mail
Und gestern lag sie in der Post.
Katsching NFG2015 bääääääm

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Beitragvon Storchiftw » Mo 30. Mär 2015, 21:16

Ich verstehs einfach nicht das sie einen den spaß am suchen nehmen :|
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Beitragvon DHS » Di 31. Mär 2015, 12:43

Wieso den Spaß am Suchen nehmen? Bitte definiere das mal etwas genauer.

Ich habe genau soviel spaß dran wie vorher auch, hab nur Rechtssicherheit.

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Beitragvon clicker-pete » Di 31. Mär 2015, 16:52

Ich hab grade gestern Abend eine Antragsanfrage nach Wiesbaden gemailt und schon heute eine Antwort. Mir werden Infos zur Vergabe zugesandt und danach muss ich einen Termin zum Vorstellungsgespräch in Marburg machen. Klingt so erstmal sehr korrekt. Komme mir nur vor wie bei einem Bewerbungsgesräch mit Prüfung... :roll: Und das letzte ist bei mir auch schon einige Zeit her... Aber wie Olli schon sagt, wenn das klappt kann ich mit juristisch ruhigem Gewissen suchen.
Jäger machen eine Prüfung, Autofahrer machen eine Prüfung, Angler machen eine Prüfung, ... Warum nicht auch wir? Ich sehe darin weniger eine Schikane als einfach ein typisch deutsches Amtsvorgehen...
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Beitragvon heinrich » Di 31. Mär 2015, 23:16

Hallo

Nach der Theorie das eine Prüfung ein Allheilmittel ist und alle Probleme löst , dürfte es keine Raser , keine schießwütigen Jäger
und nur noch korrekte Angler geben , die Kirche hätte keine Missbrauchskandale und bestochene Schiedsrichter
hätte es auch nie gegeben .

Leider sieht die Wirklichkeit anders aus .
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Beitragvon clicker-pete » Mi 1. Apr 2015, 22:39

heinrich hat geschrieben:Hallo

Nach der Theorie das eine Prüfung ein Allheilmittel ist und alle Probleme löst , dürfte es keine Raser , keine schießwütigen Jäger
und nur noch korrekte Angler geben , die Kirche hätte keine Missbrauchskandale und bestochene Schiedsrichter
hätte es auch nie gegeben.

Leider sieht die Wirklichkeit anders aus .


Heinrich, du hast meine Aussage nicht wirklich verstanden, eine solche Theorie habe ich nie aufgestellt. Ich spreche nicht davon, dass eine Prüfung Verstößen vorbeugt, sondern dass eine Person mit entsprechendem Fachnachweis bei korrektem Verhalten keine Strafe zu erwarten hat. Ausserdem ist es mir ziemlich egal, was andere machen, die müssen dann eben für ein Vergehen selbst grade stehen. Jeder ist seines Glückes Schmied... Und ich angle und jage gerne mit staalicher Erlaubnis, das entzieht der Freude am Hobby nämlich den faden Beigeschmack der Illegalität und lässt mich gut schlafen.
Aber wie beleidigend von dir, so manch einen unserer Sondelkollegen hier mit kindesmissbrauchenden Anghörigen einer Kirche gleichzustellen... Das ist unter aller Sau!!!
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Beitragvon DHS » Mi 1. Apr 2015, 23:59

Es gibt mit Sicherheit auch schwarze Schafe unter nfg Inhabern aber das denke ich ist ein sehr kleiner Prozentsatz.

Das was viele aber nicht wissen/verstehen ist das es durchaus auch Vorteile bringt mit nem Lda zusammen zu arbeiten.

Gruß Olli
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Beitragvon Ebinger1 » Do 2. Apr 2015, 00:08

DHS hat geschrieben:Es gibt mit Sicherheit auch schwarze Schafe unter nfg Inhabern aber das denke ich ist ein sehr kleiner Prozentsatz.

Das was viele aber nicht wissen/verstehen ist das es durchaus auch Vorteile bringt mit nem Lda zusammen zu arbeiten.

Gruß Olli


Es gibt eine ganze Reihe an Raubgräbern die sich mit dem Deckmäntelchen der NFG tarnen.

Ich würde mal aus dem Bauch heraus sagen, das der prozentuale Anteil der Raubgräber unter den NFG Inhabern um ein Vielfaches höher ist als unter den Sondengängern ohne NFG.
*

Aktion Archäologie
Verband zur Erforschung, Dokumentation und Erhaltung des geschichtlichen Erbes
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