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Re: Rechtslage Bayern - Emailantwort

BeitragVerfasst: Do 26. Okt 2017, 23:42
von Hans_Marder
Nun ja, ob die wirklich so schnell jemanden an die Fundstelle schicken, wer weiss.
Aber der Teil:
Auch hierbei wird der Eigentumsanspruch des Finders nicht berührt. Aber wir gewinnen Informationen.

Da sollten sich ALLE anderen Bundeslaender mal einen Kopf machen.

Re: Rechtslage Bayern - Emailantwort

BeitragVerfasst: So 12. Nov 2017, 01:05
von Manana
Bayrische Archäologen rüsten auf:

Kriminalhauptkommissar und ehrenamtlicher Archäologe Eckhard Laufer aus Hessen hat Verstärkung bekommen: Polizeihauptkommissar und Archäologe Michael Heinzlmann in Bayern. :angst:

http://www.focus.de/regional/muenchen/a ... 95933.html

Wer in Bayern im Bereich eines Bodendenkmals unter der Erde sucht, braucht eine Genehmigung. Außerhalb der eingetragenen Flächen dürfen Privatforscher zwar graben, müssen die Gegenstände aber unverändert im Boden belassen und den Behörden melden, erklärt Michael Heinzlmeier. Der Polizeihauptkommissar und Archäologe hat sich in seiner wissenschaftlichen Arbeit auf Raubgrabungen spezialisiert. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, dem droht ein Bußgeld von bis zu 250 000 Euro.


Ich bezweifel, dass sie nur die Kriegsreste meinen :roll: Der Artikel erschien zeitgleich in mehreren großen bayrischen Zeitungen.

Liebe Grüße und Gut Fund
Manana

Re: Rechtslage Bayern - Emailantwort

BeitragVerfasst: So 12. Nov 2017, 04:11
von Ebinger1
Manana hat geschrieben:Bayrische Archäologen rüsten auf:

Kriminalhauptkommissar und ehrenamtlicher Archäologe Eckhard Laufer aus Hessen hat Verstärkung bekommen: Polizeihauptkommissar und Archäologe Michael Heinzlmann in Bayern. :angst:

http://www.focus.de/regional/muenchen/a ... 95933.html

Wer in Bayern im Bereich eines Bodendenkmals unter der Erde sucht, braucht eine Genehmigung. Außerhalb der eingetragenen Flächen dürfen Privatforscher zwar graben, müssen die Gegenstände aber unverändert im Boden belassen und den Behörden melden, erklärt Michael Heinzlmeier. Der Polizeihauptkommissar und Archäologe hat sich in seiner wissenschaftlichen Arbeit auf Raubgrabungen spezialisiert. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, dem droht ein Bußgeld von bis zu 250 000 Euro.


Ich bezweifel, dass sie nur die Kriegsreste meinen :roll: Der Artikel erschien zeitgleich in mehreren großen bayrischen Zeitungen.

Liebe Grüße und Gut Fund
Manana


Der Artikel strotzt vor gezielten Falschinformationen... oder Peinlichkeiten :mrgreen:

Zitat: Nur 10 bis 15 Personen pro Jahr melden laut BLfD in Bayern archäologische Funde.

Wenn ich mir die Resonanz in den Foren so anschaue... dann liegt die Zahl allein der Sondengänger, welche historisch bedeutsame Funde melden, wesentlich höher. Werfen wir dazu noch einen Blick auf die Land- und Forstwirtschaft, den Bau und dessen Nebengewerbe, Privatleute und Co., dann sollte sich der mündige Steuerzahler fragen, ob er sich von seinen (noch :mrgreen: ) Angestellten, so verarschen lassen sollte.
Sollte die Zahl stimmen, dann sollte sich der Denkmalschutz fragen, was er über Jahrzehnte falsch gemacht hat und warum NULL Kontakt zu den Bürgern des Landes und NULL Aufklärungsarbeit geleistet worden ist.
Erste Aufgabe der Denkmalschutzbehörde, auch in Bayern, ist der Denkmalschutz. Also Ziel verfehlt, 6, setzen. :mrgreen:

Zitat: Sonden zu einem überwiegenden Teil von Personen eingesetzt, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten. Wer in Bayern im Bereich eines Bodendenkmals unter der Erde sucht, braucht eine Genehmigung. Außerhalb der eingetragenen Flächen dürfen Privatforscher zwar graben, müssen die Gegenstände aber unverändert im Boden belassen und den Behörden melden, erklärt Michael Heinzlmeier.
Gemeldet werden müssen Funde von besonderer kulturhistorischer Bedeutung (bkhB). Dies verlangt aber einen hohen Sachverstand vom Finder... denn nur so kann er einen zu meldenden Fund erkennen. Im Fall des Barbarenschatzes von Rülzheim werden sich die Gutachter wohl noch ein paar Jahre streiten ob es sich um einen Fund von besonderer bkhB handelt. Wie soll das denn dann ein Nichtexperte erkennen, wenn unsere Experten da schon keine Einigkeit erzielen können. Von Vermutung, Traumdeutung, Spekulation,... steht nichts im Gesetz.
Im Hinblick auf das sogenannte Bestimmtheitsgebot (ein Gebot / Verbot im Gesetz muss eindeutig zu verstehen sein, z.B, bei Geschwindigkeitsübertretungen, Parkverbot,...) kann auch kein Bußgeld bei einer unklaren Rechtslage verhängt werden.

Zitat: Selbst wenn der Einzelfund Wissenschaftlern im Nachhinein zugänglich wird, liefert er kaum noch relevante Informationen. Denn der Kontext ist entscheidend: Die genauen Fundumstände und die Strukturen in der Erde müssen beim Ausgraben erfasst werden.
Jetzt wird es spannend... Schauen wir mal schnell zu Wikipedia, wer will darf aber auch mal in die Einführungswerke zum Thema Archäologie rein stöbern...
Da geht es dann ganz schnell in der Regel darum, die obere, gestörte ( :mrgreen: ) Bodenschicht mit dem Bagger abzuschieben. auf einer Tiefe von 40 bis 100 cm wied dann von unseren Archis das Planum angelegt und mit der Ausgrabung begonnen. Der abgetragene (von den Gestörten als gestört eingestufte Oberboden, wird entweder abgefahren, oder später zur Verfüllung der Ausgrabung wieder eingebracht. Dann würde ich gerne mal wissen wer denn alles hier einen Detektor hat, welcher 40 und mehr cm in den (von den Archis eh abgetragenen) Boden geht... :?:
:shock: Also auch hier kein Interessenkonflikt... außer Überheblichkeit auf Archiseite. Also für den Popo.

Zitat: Im Umfeld des französischen Verdun kam es zu tödlichen Unfällen, weil Privatleute auf dem Schlachtfeld nach Spuren des Ersten Weltkrieges gesucht hatten.

Das wurde von der HAPPAH, einer Antispndengängervereinigung behauptet, aber nie bewiesen. Urbane Märchen scheinen sich recht lange zu halten. Wo bleibt denn die Seriösität bei solchen Aussagen :?:
Aber die HAPPAH ist schon ein rechter Verein... Ein Ehrenmitglied der HAPPAH ist selbst begeisterter Sondengänger und Archäologe. In seinem Heimatland wehrte sich dieser mit fast allen Mitteln an Sondengänger Genehmigungen zur Suche nach Antiken auszugeben. In einem Nachbarland geht er jedoch ohne irgendwelche Skrupel auf die Suche und nimmt seine (von bkhB :?: )Funde ungemeldet mit ins Heimatland :mrgreen:

Soviel mal zu ein paar "Fakten" des Artikels im Fokus...

Ich hätte mir gewünscht das die lieben Journalisten die Aussagen des angehenden Demagogen ein wenig genauer hinterfragt und kommentiert hätten.

Was mich ein wenig verwundert... warum wird ein solcher Vogel aus Steuermitteln bezahlt :?:
Weder scheint er die Qualifikation zu haben sich gegenüber der Presse auch nur halbwegs verständlich und klar auszudrücken... Sonnst wäre es ja wohl nicht zu einem solch blamablen Artikel gekommen, noch scheint er fundierte Sachkenntnis zu den von ihm getroffenen Aussagen zu haben. Die hätte er sich doch in dem Fall verkniffen...
Und ich habe ja nur zu ein paar seiner grenzdebilen Aussagen Stellung bezogen.

Den Rest erspare ich uns... ist ja auch schon später am Abend.


Mal ganz am Rande ein klein wenig :offtopic ab nötig:
Wenn der neue Laufer für Bayern diese Aussagen in der Form gemacht hat, dann dauert es nicht lange bis auch ein Richter dessen Dienstfähigkeit anzweifelt.

Der neue "Experte" jagt Schatzsucher und Geschichtsforscher... ein paar Tatsachen zu verdrehen und denen etwas anzuhängen ist bestimmt einfacher als sich um die innere Sicherheit und die bösen Terroristen zu kümmern.
Diese Volksverhetzungsansätze machen unser Leben bestimmt sicherer :thumbup

Der nächste Weihnachtsmarkt kommt bestimmt. Während solche Experten geistigen Kindergeburtstag feiern... kommt der nächste LKW. Salatfister gibt es genug. Wer zulässt das Schwachköpfe die eigene Bevölkerung verleumden, gegen Teile dieser hetzen und nicht mal seine Stimme gegen solche billigen Vorwürfe erhebt, macht sich mit schuldig:thumbdown
Lügen machen unsere kleine Welt nicht sicherer.

Re: Rechtslage Bayern - Emailantwort

BeitragVerfasst: Mo 13. Nov 2017, 00:14
von Steffen
Teilweise wehen auch schon in Bayern die Fahnen auf Sturm.
Ich würd nicht mit Steinen werfen im Glashaus.

https://www.merkur.de/bayern/sonderrege ... 45979.html

Re: Rechtslage Bayern - Emailantwort

BeitragVerfasst: Di 14. Nov 2017, 21:22
von Kitsune
Ich bekam heute diese Antwort ---- natürlich nur gegen vorlage meiner kompletten Anschrift .. habe nun gefragt wöfür meine Daten verwendet werden ob ich registriert werde etc ....... bin gespannt :thumbdown



zu den Bedingungen und Regeln für einen Einsatz der Metallsonde in Bayern kann ich Ihnen folgende Informationen geben:

• Das Bayerische Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) enthält keine Genehmigungspflicht für die Suche nach Bodendenkmälern. Sollten Bodendenkmäler jedoch aufgefunden werden, ist man „verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. […]“ (Art. 8 Abs. 1 BayDSchG).

• Des Weiteren sind die „aufgefundenen Gegenstände und den Fundort […] bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt (…).“ (Art. 8 Abs. 2 BayDSchG).

• Der Bodeneingriff benötigt im Gegensatz zur Suche nach Bodendenkmälern einer Genehmigung, da das BayDSchG hier vorsieht, dass, „wer auf einem Grundstück nach Bodendenkmälern graben oder zu einem anderen Zweck Erdarbeiten […] vornehmen will, obwohl er weiß oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muss, dass sich dort Bodendenkmäler befinden, […] der Erlaubnis“ bedarf (Art. 7 Abs. 1 BayDSchG).

• Diese Erlaubnis, für deren Erteilung die Unteren Denkmalschutzbehörden zuständig sind, wird grundsätzlich nicht erteilt (Weisung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst als Oberste Denkmalschutzbehörde mit Schreiben vom 05.09.2007 an alle Unteren Denkmalschutzbehörden).

• Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) geht grundsätzlich davon aus, dass, wer mit Metallsonde auf der Fläche oder im Nähebereich eines Bodendenkmals sucht, auch einen Bodeneingriff plant. Somit gilt hier ebenfalls der Erlaubnisvorbehalt nach Art. 7 Abs. 1 BayDSchG. Die derzeit bekannten Schutz- und damit Tabuzonen sind im Bayerischen Denkmal-Atlas (erreichbar über die homepage des BLfD bzw. über www.denkmal.bayern.de) für jedermann einzusehen.



Den ausführlichen Text des BayDSchGes können Sie gerne in vollständiger Form im Internetauftritt des BLfD einsehen: http://www.blfd.bayern.de/medien/dsg.pdf



Beachten Sie außerdem, dass die Eigentumsfrage von beweglichen Bodendenkmälern / archäologischen Funden nicht im BayDSchG geregelt ist. Hier greift § 984 BGB, d. h. die Objekte sind jeweils hälftiges Eigentum des Finders und des Eigentümers des Grundstücks. Eine enge Kooperation mit dem Grundstückseigentümer ist deshalb dringend zu empfehlen (Erlaubnis zur Suche vom Grundstückseigentümer), da man sich leicht der Sachbeschädigung, der Unterschlagung usw. schuldig machen kann und nicht zuletzt: im Sinne des Grundsatzes „Eigentum verpflichtet“ ist der Besitzer eines Objektes, auch wenn er nur hälftiger Eigentümer ist, verpflichtet, die dauerhafte Erhaltung desselben zu sichern.



Das BLfD behält sich vor, sich eine entsprechende Bestätigung des jeweiligen Grundstückseigentümers vorlegen zu lassen, die belegt, dass er von Ihnen über sein hälftiges Miteigentum informiert worden ist.



Grundsätzlich kann jeder historische/archäologische Bodenfund ein Bodendenkmal sein und unterliegt damit der gesetzlichen Meldepflicht nach Art. 8 BayDSchG. Eine Prüfung erfolgt im Zweifelsfall durch das BLfD. Entsprechende Funde gelten vor dem Gesetz unabhängig von Umfang, Größe, Erhaltungszustand und Material als Schatzfund, so dass im Fall von archäologischen Funden regelhaft immer auch § 984 BGB gilt.



Normalerweise werden archäologische Sammlerfunde nach einer Terminvereinbarung persönlich im BLfD zur Aufnahme vorgelegt. Einzureichen ist dabei auch eine Fundmeldung. Diese Meldung muss die exakte Position des Fundes bzw. der Fundstelle (GK-Koordinaten oder analoge Markierung auf einer Karte), das Funddatum, den Finder mit Adresse und Kontaktdaten, eine kurze Beschreibung der Fundumstände, ggf. auch ein Foto der Fundsituation sowie eine Beschreibung oder ein Foto des Fundgegenstandes enthalten. Ein Fundmeldeformular und nähere Informationen sowie die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Gebietsreferenten können Sie unter http://www.blfd.bayern.de/medien/meldun ... 7-2014.pdf herunterladen.



Die fachliche Sicht des BLfD zum Thema findet sich unter: http://www.blfd.bayern.de/medien/einsat ... sonden.pdf. Ehrenamtliches Engagement in Form von Feldbegehungen zur Lokalisierung von Oberflächenfunden (Prospektion mit „Auge“), regelmäßige Kontrolle von Bodendenkmälern (Betreuung) und alle Tätigkeiten, die der Vermittlung der Belange von Bodendenkmalpflege und Archäologie in Bayern in der Öffentlichkeit dienen, werden vom BLfD hingegen sehr begrüßt.

Sollten Sie weitere Fragen oder Fundmeldungen haben, stehe ich gerne zur Verfügung.