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Re: Rechtslage Bayern - Emailantwort

BeitragVerfasst: Mi 26. Nov 2014, 23:26
von ReallySorry
Ja die Bayern sind halt einfach einzigartig xD

Re: Rechtslage Bayern - Emailantwort

BeitragVerfasst: Do 27. Nov 2014, 16:08
von ReallySorry
Nachtrag zur Email (Ebenfalls von Frau Dr. Mayer des Blfd):


Lieber Herr ********,

die Regelung - wo man eine Genehmigung braucht und wo nicht - gilt unabhängig davon, wie das Gelände beschaffen ist.

Allerdings müssten Sie sich darüber im Klaren sein, dass ein Nachgraben nach einem Sondensignal im Wald einen ungleich viel größeren Schaden anrichtet, als im Acker. Im Acker bewegen Sie sich für ca. 30 cm im Pflughorizont, d.h. in Bereichen, die bereits gestört sind und der Pflug Dinge umgelagert hat. Befunde sind hierin zwar auch noch zu erkennen, allerdings nicht mehr völlig ungestört. Das ist im Wald anders. Hier haben sie nur eine geringe Humusauflage und weitgehend ungestörten Boden. Beim Graben befinden Sie sich im Regelfall sofort im Befund. - Mir wäre wohler, wenn Sonden in Waldbereichen nur oberflächlich zum Einsatz kämen.

Übrigens ist es sinnvoll, wenn sie bemerken, dass Sie tatsächlich einen Befund erwischt haben (Grube) oder mehrere Objekte aus einem Zusammenhang (Grube, Grab, Depotfund) oder dergleichen, diese NICHT selbst weiter auszugraben. Bitte geben Sie uns in solchen Fällen besser Bescheid, damit wir die Möglichkeit haben, einen Mitarbeiter für die Bergung dorthin zu schicken und die Befunde fachgerecht zu dokumentieren. Auch hierbei wird der Eigentumsanspruch des Finders nicht berührt. Aber wir gewinnen Informationen.
Unlängst hat genau so ein Vorgehen in meinem Arbeitsbereich ganz gut geklappt und ich hoffe, dass sich dies als positives Beispiel herumspricht.
Wenn das nicht möglich ist - z.B. weil der Pflug gleich hintendran steht o.ä. - Sie aber trotzdem etwas beobachten, sind auch von Ihnen gemachte Fotos hilfreich!

Beste Grüße,
Sabine Mayer


Dr. Sabine Mayer
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Referat Z I - Denkmalliste und Denkmaltopographie
Ehrenamt in der Bodendenkmalpflege
Adolf-Schmetzer-Str. 1
93055 Regensburg
Tel. 0941/595748-16

Re: Rechtslage Bayern - Emailantwort

BeitragVerfasst: Do 27. Nov 2014, 20:26
von volkys
Dr. Sabine Mayer
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

:thanks :thumbup :thumbup :thumbup

Re: Rechtslage Bayern - Emailantwort

BeitragVerfasst: Do 27. Nov 2014, 23:38
von Harzer_Sucher
Echt Super, die Bayern! :thumbup

Habe jetzt unsere zuständige Bodendenkmalschutz-Abteilung im LDSA mit einer ähnlichen Anfrage kontaktiert, bin mal gespannt wie Frau Mayer's Kollegen aus Halle reagieren... :o

Re: Rechtslage Bayern - Emailantwort

BeitragVerfasst: Fr 28. Nov 2014, 01:22
von Ebinger1
Dann mach da bitte ein eigenes Thema draus...

sollte die Antwort negativ sein, dann stellen wir mal die rechtlichen Grundlagen dagegen und machen daraus eine 2. Anfrage :bash :jump:

Re: Rechtslage Bayern - Emailantwort

BeitragVerfasst: Fr 28. Nov 2014, 12:33
von Tomb Raider
Ebinger1 hat geschrieben:Dann mach da bitte ein eigenes Thema draus...

sollte die Antwort negativ sein, dann stellen wir mal die rechtlichen Grundlagen dagegen und machen daraus eine 2. Anfrage :bash :jump:


Das wäre mal ne gute Idee. Besonders in Berlin und Brandenburg. :thanks

Re: Rechtslage Bayern - Emailantwort

BeitragVerfasst: Fr 28. Nov 2014, 22:20
von Harzer_Sucher
Ebinger1 hat geschrieben:Dann mach da bitte ein eigenes Thema draus...

sollte die Antwort negativ sein, dann stellen wir mal die rechtlichen Grundlagen dagegen und machen daraus eine 2. Anfrage :bash :jump:


Deal! :thumbup Sobald die Antwort da ist...

Re: Rechtslage Bayern - Emailantwort

BeitragVerfasst: Fr 28. Nov 2014, 23:52
von ReallySorry
wär nur gut, wenn du das, wir schon gesagt, wo anders unterbringen könntest. Hier soll eben nur klar gemacht werden, wie es in Bayern läuft.

Viel Erfolg ;)

Re: Rechtslage Bayern - Emailantwort

BeitragVerfasst: Sa 29. Nov 2014, 00:04
von Harzer_Sucher
ReallySorry hat geschrieben:wär nur gut, wenn du das, wir schon gesagt, wo anders unterbringen könntest. Hier soll eben nur klar gemacht werden, wie es in Bayern läuft.

Viel Erfolg ;)


Habe ich doch eben mit "Deal" bestätigt, dass ich einen neuen Thread dazu eröffne?? :shock:

Danke für deine Erfolgswünsche! :mrgreen:

Re: Rechtslage Bayern - Emailantwort

BeitragVerfasst: Do 26. Okt 2017, 17:24
von Krümel
Ein super Schreiben von Frau Sabine Meyer,
damit bekommt man Lust wieder mehr auf wirkliche eventuelle archeollogische (vor 1700)
Funde zu achten und zu melden, vielen Dank!
Gerhard Krümel