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Rechtslage Bayern - Emailantwort

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon ReallySorry » Mi 26. Nov 2014, 20:10

Hallo Zusammen,

habe mich vor kurzem beim Bayerischen Denkmalpflegeamt informiert, wie es genau mit der Rechtslage zum sondeln aussieht und folgende sehr nette Email zurück bekommen. Ich finde es gut, dass die Archäologen nicht alle so engstirnig denken.
Vielleich interessant für andere Sucher ;)

PS: Suchlage in Bayern!


vielen Dank für Ihre Mail. Ich hoffe Sie entschuldigen, dass die Beantwortung etwas auf sich hat warten lassen. Ich war in letzter Zeit meist im Außendienst und nicht im Büro.

Das Hobby Metallsondenprospektion ist in Bayern an einige Spielregeln gebunden und es ist gut, sich vorab zu informieren. Vielen Dank zunächst dafür.

Zur Genehmigung:
Grundsätzlich ist die Benutzung einer Metallsonde nicht genehmigungspflichtig. Dies gilt allerdings nur, solange Sie sich nicht auf Bodendenkmälern also archäologischen Fundstellen bewegen. Über den Bestand an Bodendenkmälern müssen Sie sich vorab informieren, z.B. über den Bayerischen Denkmal-Atlas (ehemals BayernViewer-denkmal; unter http://www.blfd.bayern.de/denkmalerfass ... /index.php).
Sind Sie außerhalb der dort eingetragenen Bodendenkmäler und auch deren unmittelbaren Nähebereichen unterwegs, müssen Sie keine Genehmigungen usw. von unserer Seite einholen. Hier sollten Sie sich lediglich mit dem Grundstückseigentümer in Verbindung setzen, da dieser nach geltendem bayerischen Recht 50%iger Eigentümer der auf seinem Grundstück gemachten Funde ist.

Machen Sie Funde, dann gilt auch außerhalb von Bodendenkmälern die Meldepflicht nach Art. 8 des Denkmalschutzgesetzes. D.h. sie müssen uns die Funde bekannt machen und ggf. zur Begutachtung vorlegen, damit sie wissenschaftlich und denkmalpflegerisch in Ihrer Aussage verwertet werden können. Ihr Eigentum wird davon nicht berührt, Sie bekommen die Fundstücke anschließend zurück.
Da aus Ihrer Mail nicht hervorgeht, in welcher Region Bayerns Sie sich bewegen kann ich Ihnen leider die konkreten Ansprechpartner nicht nennen. Sie müssten daher selbst auf unserer Homepage nachsehen, am besten im "Vorwort" zum Fundmeldeformular (als Anhang anbei).

In den eingetragenen Denkmalflächen sowie deren unmittelbaren Nähebereichen sieht es allerdings etwas anders aus. Dies kommt dadurch zustande, dass gerade im Zusammenhang mit Sondenbegehungen häufig Probleme mit Bodeneingriffen auftreten, weil man einem Signal mehr oder weniger intensiv nachgräbt. Dies kann aber die archäologischen Befunde (also die Strukturen, in denen die Funde gelegen haben) zerstören. Solche sind auch im Ackerhorizont durchaus noch vorhanden und für den Laien in der Regel schwer erkennbar. Diese Information ist für den Archäologen im Zusammenhang mit dem Fund aber wesentlich. Ohne die Information verliert der Fund erheblich an Aussagewert, bis hin zur völligen Wertlosigkeit. Aus diesen Gründen zum Schutz der archäologischen Substanz braucht man in Denkmalflächen inkl. Nähebereichen eine Genehmigung zur Grabung, wenn man sich dort mit einer Sonde bewegt, da stillschweigend davon ausgegangen wird, dass Sie die Sonde nicht nur oberflächlich benutzen. Ansonsten könnten Sie die Objekte auch mit bloßem Auge finden.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie über die gesetzlichen Regeln hinaus ein Interesse daran haben, dass Ihre Tätigkeit auch einen wissenschaftlichen historisch-archäologischen Mehrwert erhält.
Besonderen Wert hat hierbei die Meldung von Funden. Sie soll nicht dazu dienen, Sie zu kontrollieren oder dergleichen, sondern die Kenntnisse, die uns Fundstücke über die Vergangenheit liefern können (häufig als Einzigstes) auch der Archäologie zugänglich zu machen. Die Informationen des Landesamtes werden auch von der Wissenschaft verwendet. Also bitte melden Sie Ihre Funde!
Dabei sind Aussagekraft und Wertigkeit Ihrer Fundstücke im Wesentlichen davon abhängig, wie qualitätvoll Ihre Beobachtungen beim Fund sind (z.B. Konzentrationen von Funden, Verfärbungen oder Materialunterschiede im Boden usw.) und ob Sie diese auch festhalten. V.a. ist auch die Lage wichtig, vielleicht halten Sie die Fundstellen ja auch mit GPS-Koordinaten fest? Idealerweise fließen solche Informationen auch in eine Fundmeldung ein.
Besonders schön wäre es auch, wenn Sie oder Ihre Kollegen auch Lust hätten, sich nicht allein auf Metallobjekte zu beschränken, sondern ebenfalls (vielleicht nebenbei) auch nach anderen Fundgattungen Ausschau halten würden, wie etwa Keramik, Silex usw. Diese erhöhen die Wertigkeit Ihrer Fundstücke / Fundstelle.

Ich hoffe Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.

Mit besten Grüßen,
Sabine Mayer

PS: Vermutlich sind Ihnen die offiziellen Unterlagen zum Thema Metallsonden des Landesamtes bereits bekannt. Falls nicht finden Sie sie nochmals im Anhang. Falls Sie hierzu noch Fragen haben, können Sie sich gerne melden.
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Beitragvon Ebinger1 » Mi 26. Nov 2014, 20:18

:thanks für die Info.

Ich sehe die Antwort als vorbildlich an :thumbup :thumbup :thumbup
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Beitragvon ReallySorry » Mi 26. Nov 2014, 20:26

Mir ist jedoch immer noch nicht klar, ob ich in Wäldern suchen darf. Wisst ihr mehr dazu ?
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Beitragvon Ebinger1 » Mi 26. Nov 2014, 20:39

ReallySorry hat geschrieben:Mir ist jedoch immer noch nicht klar, ob ich in Wäldern suchen darf. Wisst ihr mehr dazu ?


Das steht doch klar in der Mail :gruebel:

... alles außer den Denkmalschutzbereichen, in denen brauchst du eine Genehmigung.
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Beitragvon Alex81 » Mi 26. Nov 2014, 20:43

Da steht ausdrücklich dass nur Bodendenkmäler und nähere Umgebung tabu sind, Wald wird nicht erwähnt.
Sehr schade dass es andere Bundesländer nicht schaffen einen solchen Atlas online zu stellen... :thumbdown

edit: zu lahm...
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Beitragvon Niklot » Mi 26. Nov 2014, 20:48

Die Mail solltest du dir ausdrucken in eine Klarsichthülle stecken und bei dir haben wenn du unterwegs bist, das dürfte sinnvoll sein.
Die Mail würde ich auch nicht löschen,ist ja auch ein Dokument was mal relevant sein wird.
Mal verliert man, mal gewinnen die anderen :-)
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Beitragvon ReallySorry » Mi 26. Nov 2014, 21:11

Stimmt, ihr habt absolut recht ;)


Vielen Dank!
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Beitragvon Dany » Mi 26. Nov 2014, 21:33

:thumbup :thumbup :thumbup So korrekt kann es überall abgehen, wenn gewollt
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Beitragvon Ragnar » Mi 26. Nov 2014, 22:36

:thumbup

Danke Frau Sabine Mayer vom Bayerischen Denkmalpflegeamt


:thumbup


Besucher in diesem Monat 78960, davon heute 3343

Wäre nett, wenn Ihr auch gerne DANKE sagen möchtet an Sabine Mayer dies einfach hier macht.
:jump:

:jump: :jump:
Zuletzt geändert von Ragnar am Mi 26. Nov 2014, 23:42, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitragvon waldläufer » Mi 26. Nov 2014, 23:20

Werdende Sondlerväter- nennt eure Töchter SABINE...
Die ach so konservativen Bayern machen dem Rest der Nation manchmal ganz schön was vor. Die sind eben immer für eine Überraschung gut u. dafür mag ich die irgendwie!
Gruß vom waldläufer!

Der Vorteil der Klugen besteht darin, sich dumm stellen zu können, was gegenteilig nur sehr schwer möglich ist!
waldläufer Offline

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