Schatzsuche ist in Deutschland nicht verboten

Das LKA Hessen vertreten durch Herrn Laufer stellt gegenüber der TAZ klar:
Anmerkung zur rechtlichen Lage: Ja, Schatzsuche ist nicht verboten. Lediglich die gezielte Nachforschung nach historischen wissenschaftlichen Dingen ist genehmigungspflichtig (auch nicht verboten!). Damit soll unter anderem gewährleistet werden, dass besondere für die Heimatforschung wichtige Funde durch das Landesdenkmalamt wissenschaftlich bearbeitet werden können.
taz: Herr Laufer, was haben Sie gegen Schatzsucher?
Eckhard Laufer: Erst mal nichts, Schatzsuche ist in Deutschland ja nicht verboten. Jeder kann sich einen Metalldetektor kaufen und auf Schatzsuche gehen.
Anmerkung zur rechtlichen Lage: Ja, Schatzsuche ist nicht verboten. Lediglich die gezielte Nachforschung nach historischen wissenschaftlichen Dingen ist genehmigungspflichtig (auch nicht verboten!). Damit soll unter anderem gewährleistet werden, dass besondere für die Heimatforschung wichtige Funde durch das Landesdenkmalamt wissenschaftlich bearbeitet werden können.