Wikinger1981 hat geschrieben:Ich war am Donnerstag 07.01.2016 bei meinem zuständigen Kreisarchäologen (Niedersachsen) und kann euch folgende Informationen geben: In Niedersachsen muss man für den Einsatz eines Metalldetektors definitiv eine Genehmigung beim zuständigen Kreisarchäologen bzw. Landesdenkmalamt beantragen! Außerdem sind ein Theorielehrgang in Hannover (Dauer 2 Tage), und ein Praxisorientierter Lehrgang der regional stattfindet (Dauer 1 Tag) zu absolvieren. Wenn diese Vorraussetzungen erfüllt sind bekommt man eine Genehmigung, die für ein Jahr Gültigkeit hat. Diese Genehmigung gilt ausschließlich für Äcker und Felder - Wald und Wiesen sind verboten! Jedoch sind Befugniserweiterungen bei positiver Zusammenarbeit möglich!
Dann konnte der nette Herr sicherlich auch auf den entsprechenden Gesetzestext verweisen
Lass dir den doch mal kurz belegen.
Da kommt der Herr Archäologe aber ganz schön ins trudeln...