von Iceman1 » So 31. Jan 2016, 16:18
Vieles liegt im Ermessen und Betrachten von Amtspersonen oder solche, die sich dafür halten. Eigentlich ist das Suchen auf nicht denkmalgeschützten Flächen (wenn ziellos) erlaubt, aber wenn der Förster die Polizei ruft und diese dann auch nicht so genau weiß und Du dann ein paar Stunden festgehalten wirst oder Du Dein Detektor später bei der Polizei abholen kannst, ist es nicht so prickelnd. Nächste Frage: Wo fängt eine Fundunterschlagung an? Wer weiß schon, was er gerade ausgegraben hat und in der Hosentasche mitführt. Wenn der Archi der Meinung ist, dass die Musketenkugel archäologisch wertvoll ist, so sei der Starftatbestand schon erfüllt. Manch Klugscheißer glaubt auch sicher zu sein, dass er auf erlaubten Boden sucht, kann aber schnell einem Irrtum unterliegen. Es sind nicht nur die ausgewiesenen und nachzulesenden Gebiete tabu. Es reicht, wenn irgendwann schon einmal jemand etwas bedeutendes dort gefunden hat und schon zählt das Gebiet zum Denkmalschutz. Tja es ist eben eine Grauzone, eine Grenzwanderung und die Lügenpresse berichtet ja nicht gerade in unserem Interesse. Achso, übereifrige Polizisten machen auch schon mal eine plötzliche Hausdurchsuchung wegen unwesentlicher Funde und da wird vielleicht zufällig noch die kleine Hanfpflanze entdeckt.
"Jage nicht was du nicht töten kannst."