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Schatzsuche ist in Deutschland nicht verboten

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon DJHomer » Fr 22. Apr 2016, 08:43

das mit er Münze kann durchaus sein, da sie aber durch die Bewirtschaftung aus dem Zusammenhang gerissen ist, kann beim ausgraben schon mal nichts zerstört werden, von der Münze mal abgesehen

so Ebinger, noch mal zu dir

nur weil im Gesetz nicht steht "... ist verboten", bedeutet das noch nicht, das es für jeden uneingeschränkt erlaubt ist
ein Verbot würde bedeuten, dass es niemand darf und es für die die es doch dürfen sollen eine Ausnahme geben muss, als § im entsprechenden Gesetz

in der STVO steht nirgends, dass Autofahren verboten ist, nach deiner Argumentation müsste ja dann jeder ohne Führerschein nen Auto bewegen dürfen :?: :!:
falls du keinen Führerschein hast, kannst du das ja gern mal machen, könnte teuer werden :popcorn:
es steht/stand allerdings im Gesetz: "wer ein Fahrzeug im öffentlichen Raum führt, bedarf einer Erlaubnis (Führerschein)"

sondeln ist nicht verboten, die Überschrift zu diesem Thema stimmt schon mal :weisheit:

ABER, es kann sich nicht jeder nen Detektor schnappen und losziehen
es bedarf einer Genehmigung, ist dem Gesetz so zu entnehmen

jetzt kommst du natürlich wieder, du suchst ja nur nach Schrott, Kronkorken was auch immer, FALSCH
das sind Dinge, die du gern finden willst, dein Detektor kann aber nicht zwischen den Gegenständen unterscheiden, selbst wenn der Leitwert auf dem Detektor zu nem Kronkorken passt, kannst du nicht zu 100% sagen, dass es auch einer ist, dass kannst du erst, wenn du gebuddelt hast, dann ist es aber zu spät
also merke: was du vorgibst zu machen und was du tatsächlich machst, sind 2 verschiedene Dinge :twisted:

das Wort Bodendenkmal im Gesetzestext ist eh so lala
da es keine Detektoren gibt, die nur Bodendenkmahle anzeigen ist das gezielte suchen ausschließlich nach Bodendenkmalen sone Sache (jetzt hab ich dir ja wieder nen neues Argument geliefert :o )
allerdings gibt es auch keine Detektoren, die keine Bodendenkmahle anzeigen :shock:

somit gehst du mit technischen Hilfsmitteln auf eine gezielte Suche und musst davon ausgehen, dass du auch Bodendenkmahle findest, somit brauchst du ne Genehmigung

jetzt kommst du :popcorn: :popcorn: :popcorn:
und dreh dir nicht irgendwas wie du es gern hättest, sondern halte dich z.B. an Texte/§ die man nachlesen kann
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Beitragvon Watzmann » Fr 22. Apr 2016, 09:04

Ebinger1 hat geschrieben:

Leider kann mir nur keiner einen entsprechenden Gesetzestext für das ;ärchen der "billigenden Inkaufnahme" belegen... :mrgreen:

Woran liegt das wohl?

Es gibt ihn nicht.


Kannst Du belegen, dass ein Sondler, der erwischt wurde und dem das "billigend in Kauf nehmen" vorgeworfen wurde, deswegen nicht bestraft wurde?
Wäre doch für die Allgemeinheit einmal wesentlich interessanter, so etwas als Beispiel zu wissen, als irgendwelche selbst zurechtgezimmerten Auslegungen.
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Beitragvon Ebinger1 » Fr 22. Apr 2016, 10:06

DJHomer hat geschrieben:das mit er Münze kann durchaus sein, da sie aber durch die Bewirtschaftung aus dem Zusammenhang gerissen ist, kann beim ausgraben schon mal nichts zerstört werden, von der Münze mal abgesehen

so Ebinger, noch mal zu dir

nur weil im Gesetz nicht steht "... ist verboten", bedeutet das noch nicht, das es für jeden uneingeschränkt erlaubt ist
ein Verbot würde bedeuten, dass es niemand darf und es für die die es doch dürfen sollen eine Ausnahme geben muss, als § im entsprechenden Gesetz

in der STVO steht nirgends, dass Autofahren verboten ist, nach deiner Argumentation müsste ja dann jeder ohne Führerschein nen Auto bewegen dürfen :?: :!:
falls du keinen Führerschein hast, kannst du das ja gern mal machen, könnte teuer werden :popcorn:
es steht/stand allerdings im Gesetz: "wer ein Fahrzeug im öffentlichen Raum führt, bedarf einer Erlaubnis (Führerschein)"


zum Führerschein:


Am 1. Januar 1999 wurden die §§ 1-15 der StVO durch die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufgehoben und ersetzt.


DJHomer hat geschrieben:sondeln ist nicht verboten, die Überschrift zu diesem Thema stimmt schon mal :weisheit:

ABER, es kann sich nicht jeder nen Detektor schnappen und losziehen
es bedarf einer Genehmigung, ist dem Gesetz so zu entnehmen

jetzt kommst du natürlich wieder, du suchst ja nur nach Schrott, Kronkorken was auch immer, FALSCH
das sind Dinge, die du gern finden willst, dein Detektor kann aber nicht zwischen den Gegenständen unterscheiden, selbst wenn der Leitwert auf dem Detektor zu nem Kronkorken passt, kannst du nicht zu 100% sagen, dass es auch einer ist, dass kannst du erst, wenn du gebuddelt hast, dann ist es aber zu spät
also merke: was du vorgibst zu machen und was du tatsächlich machst, sind 2 verschiedene Dinge :twisted:

das Wort Bodendenkmal im Gesetzestext ist eh so lala
da es keine Detektoren gibt, die nur Bodendenkmahle anzeigen ist das gezielte suchen ausschließlich nach Bodendenkmalen sone Sache (jetzt hab ich dir ja wieder nen neues Argument geliefert :o )
allerdings gibt es auch keine Detektoren, die keine Bodendenkmahle anzeigen :shock:

somit gehst du mit technischen Hilfsmitteln auf eine gezielte Suche und musst davon ausgehen, dass du auch Bodendenkmahle findest, somit brauchst du ne Genehmigung

jetzt kommst du :popcorn: :popcorn: :popcorn:
und dreh dir nicht irgendwas wie du es gern hättest, sondern halte dich z.B. an Texte/§ die man nachlesen kann


Die Denkmalschutzgesetze (außer in SH) stellen klar heraus das die gezielte Suche / Grabung nach Bodendenkmälern der Genehmigung bedarf.

Von einer zufälligen Entdeckung, oder der Möglichkeit einer Entdeckung, bzw. Funden, wird dann erst in den Schatzregalien gesprochen.
...und diese implizieren kein Verbot der Suche... nur eine (in einigen BL teilweise) Enteignung.

Da wäre dann auch im Hinblick auf das Denkmalgesetz (oder besser die Denkmalgesetze der einzelnen BL) zu beachten:

Der Begriff Bestimmtheitsgrundsatz kennzeichnet eine Ausformung des, gemäß Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantierten, Rechtsstaatsprinzips.

Der Bürger muss erkennen können, welche Rechtsfolgen sich aus seinem Verhalten ergeben können. Die staatliche Reaktion auf Handlungen muss voraussehbar sein, andernfalls wäre der Bürger der Willkür des Staates ausgesetzt. Damit ist festgelegt, dass vor allem für Gesetzestexte und für Verwaltungsakte, also immer wenn der Staat dem Bürger gegenüber auftritt, eine hinreichend klare Formulierung und eine Bestimmung der Rechtsfolgen Voraussetzung sein muss.
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Beitragvon Ebinger1 » Fr 22. Apr 2016, 10:10

Watzmann hat geschrieben:
Ebinger1 hat geschrieben:

Leider kann mir nur keiner einen entsprechenden Gesetzestext für das ;ärchen der "billigenden Inkaufnahme" belegen... :mrgreen:

Woran liegt das wohl?

Es gibt ihn nicht.


Kannst Du belegen, dass ein Sondler, der erwischt wurde und dem das "billigend in Kauf nehmen" vorgeworfen wurde, deswegen nicht bestraft wurde?
Wäre doch für die Allgemeinheit einmal wesentlich interessanter, so etwas als Beispiel zu wissen, als irgendwelche selbst zurechtgezimmerten Auslegungen.


Das wird schwierig werden...

wie soll ein Nachweis bei einer nicht vorhandenen Rechtsgrundlage erbracht werden :?:

Kannst Du nachweisen, das jemand wegen böser Gedanken angeklagt und nicht verurteilt wurde :?: :?: :?:
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Beitragvon Ebinger1 » Fr 22. Apr 2016, 10:21

impact hat geschrieben:ach Ebinger du drehst das wieder wie es dir passt. Im allgemeinen Betrettungsrecht steht auch NICHT, das Graben von Löchern erlaubt ist.(wo steht das dort?) Das billigende inkaufnehmen steht so nicht im Gesetz, wurde aber so in dem Urteil benannt! Deshalb hat SH das Suchen mit Such und Messgeräten die auch in der Lage sind Bodendenkmale zu entdecken, den Betrieb solcher unter Genehmigungspflicht gestellt !Die Aussagen dort im Urteil vom Verwaltungs und Oberverwaltungsgericht, sind so in dem Denkmalschutzgesetz klar für jeden zu Verstehen reingeschrieben worden.

URSACHE-WIRKUNG

Ja es ist strafbar ein Auto ohne Haftplichtversicherung in den Verkehr zu bringen. Ursache keine Versicherung. WIRKUNG Entstempelung und Stillegung des Fahrzeugs durch den Staat. Geldstrafe.


@ DJ Homer

Auch Münzen auf einem Feld können ein Bodendenkmal sein. Verschiedene Funde in der oberen Ackerschicht könnten ein Hinweis auf ein darunterliegendes Grab, Gräber oder Siedlungsflächen sein.
Auch Relikte aus dem 2 Weltkrieg können Bodendenkmale sein.Mittlerweile wird ja auch die Schlachtfeld Archeologie WK2 gemacht. Soldaten und Grabenkunst.
Auch werden Fund wie Erkennungsmarken oder Stahlhelm nicht automatisch zum Eigentum vom Finder. Das gilt auch für Bodenfundwaffen.

Im Sommer Grillen ist auch nicht verboten, aber nicht überall erlaubt. Vorher Fragen, oder hinterher Bußgeld bezahlen!


Du hättest das Urteil komplett lesen müssen...

"Das billigende inkaufnehmen steht so nicht im Gesetz, wurde aber so in dem Urteil benannt!"

Der Sondengänger hat auf die Frage des Richters ob er ausschließen könne auf ein BD zu stoßen mit NEIN geantwortet.
Hätte er bspw. angeführt:
das er sich mit der Geschichte der Region vertraut gemacht hat
das er eingetragene BDs meidet
das er Funde welche auf ein BD hinweisen könnten, gewillt ist zu melden
das er sich mit dem Grundstücksbesitzer über Auffälligkeiten zu gemachten Funden und Bodenformationen austauscht
das er im Vorfeld via google earth die Geländebeschaffenheit und den Bewuchs auswertet
das er alte Aufzeichnungen studiert
...

Wäre seine Klage auf Erteilung einer NFG zu WK2 Suche durchgegangen.

Aber die Klage auf eine NFG kann wohl schlecht als allgemeiner Beleg für ein Begehungsverobt / eine allgemeine Genehmigungspflicht für die Begehung mit Metallsuchgeräten heran gezogen werden. :mrgreen:

Auch wen das einige gerne so sehen würden :gruebel:
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Beitragvon Watzmann » Fr 22. Apr 2016, 10:30

Ebinger1 hat geschrieben:
Watzmann hat geschrieben:
Ebinger1 hat geschrieben:

Leider kann mir nur keiner einen entsprechenden Gesetzestext für das ;ärchen der "billigenden Inkaufnahme" belegen... :mrgreen:

Woran liegt das wohl?

Es gibt ihn nicht.


Kannst Du belegen, dass ein Sondler, der erwischt wurde und dem das "billigend in Kauf nehmen" vorgeworfen wurde, deswegen nicht bestraft wurde?
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Das wird schwierig werden...

wie soll ein Nachweis bei einer nicht vorhandenen Rechtsgrundlage erbracht werden :?:

Kannst Du nachweisen, das jemand wegen böser Gedanken angeklagt und nicht verurteilt wurde :?: :?: :?:


Bla, Bla, Bla!
Fassen wir es doch einfach kurz zusammen!
Wir befinden uns in einer rechtlichen Grauzone und vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Außer man darf sich auf Dich als "Tippgeber" berufen! :ironie
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Beitragvon impact » Fr 22. Apr 2016, 11:05

@DJHomer
die Münze oder Münzen könnten aber einen Hinweisgeben das sich unter dem Feld ca 2Meter Tiefe eine Siedlung oder Grab, Gräber befinden könnten.
Beispiel: Auf einem geackerten Feld fand ein Heimatpfleger Keramikscherben.Diese Keramikscherben hatten eine Besonderheit. Der Keramik wude mittels Schnur ein Muster aufgebracht. Eine Spätere Grabung auf dem Feld führte zum Fund einer Besiedlung durch die Schnurkeramiker.
Möglicherweise könnten solche Münzen auch einen Hinweis der Besiedlung geben !
https://de.wikipedia.org/wiki/Schnurkeramische_Kultur

@ Ebinger, typisch dieser Hinweis zum Führerschein " Verschwörungstheoretiker " am realen Leben vorbei.

http://www.christiansblog.eu/blog/2014/ ... orderlich/
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/

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die Aussage ist so schwammig wie der Flyer der D-S-U
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Beitragvon Ebinger1 » Fr 22. Apr 2016, 12:20

Watzmann hat geschrieben:
Bla, Bla, Bla!
Fassen wir es doch einfach kurz zusammen!
Wir befinden uns in einer rechtlichen Grauzone und vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Außer man darf sich auf Dich als "Tippgeber" berufen! :ironie


Oben wird es als verboten dargestellt...

jetzt ist es eine GRAUZONE...

Wie wird der nächste Erklärungsversuch ohne Begründung ausfallen :?: :mrgreen:

Einfach Gesetze lesen lernen. Das erleichtert einiges.
Es beugt auch der Volksverdummung vor. :thumbup
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Beitragvon DJHomer » Sa 23. Apr 2016, 07:35

Ebinger1 hat geschrieben:
Am 1. Januar 1999 wurden die §§ 1-15 der StVO durch die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufgehoben und ersetzt.


deshalb habe ich auch geschrieben steht /stand
die FeV habe ich mir noch nicht durchgelesen, aber ich vermute mal, dass dort ähnliches drin steht
es ging ja auch nur um die Feststellung, dass im Gesetzt nichts von Verbot stehen muss, sondern eine Erlaubnis/Genehmigung verlangt wird
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Beitragvon Elfenkönig » Sa 23. Apr 2016, 08:18

DJHomer hat geschrieben:es ging ja auch nur um die Feststellung, dass im Gesetzt nichts von Verbot stehen muss, sondern eine Erlaubnis/Genehmigung verlangt wird


u nach welchen Bestimmungen braucht man die Nichtverbots-Genehmigung für was, wann u wo konkret ?
scheint mir bisher noch nicht so richtig klar gestellt worden zu sein,weil geht ja hier stets u ständig um diese Denkmäler..... wie es scheint...

alles sehr verwirrend ......vielleicht erst mal anständig rehydrieren u dann besser Themenwechsel



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