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Schatzsuche ist in Deutschland nicht verboten

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon Ebinger1 » Do 21. Apr 2016, 17:05

impact hat geschrieben:Ebinger, da gibt es kein Urteil drüber da in den meisten Bundesländern (ausser SH) eine ORDNUNGSWIDRIGKEIT ist. Owi= Verwaltungsrecht=Bußgeld. Auch Militaria kann ein Bodendenkmal sein muß es aber nicht, dass Entscheiden die LDA`s.
Das Owi erteilt werden steht im Urteil von einem Kläger zur Klärung ob Militaria Denkmale sind oder nicht und wenn ja möge ihm eine NFG erteilt werden.
Verloren hat er vor dem VG und OVG. Nachzulesen der Urteile in einem anderen Forum. Der Typ hatte einige Owi´s am Laufen.

Eine Fundunterschlagung Beispiel einer Münze die schon mal schnell über 10 Euro kommt, wäre dann eine Straftat= Strafrecht
Das Erwischt werden mit Munition oder Waffenteilen= Strafrecht

Das Erwischt werden im Wald (Staats,Stadt Forst)= Owi= Verwaltungsrecht
Naturschutz,Landschaftsschutz= Owi


Dann zeige mir ein Urteil nach dem jemand, der nicht gezielt nach Antiken gesucht hat...

nach einem Widerspruch gegen einen rechtswidrigen Bescheid, verurteilt wurde.


Bei dem o.a. angesprochenen Urteil war der Kläger der Sondengänger.
Der nette Kollege in Norddeutschland wurde nicht zuletzt wegen seiner Aussage vor Gericht, er könne nicht ausschließen auf Bodendenkmäler zu stoßen, mit seiner Klage auf Erteilung einer NFG abgewiesen. :mrgreen:
Zählt also nicht.
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Beitragvon impact » Do 21. Apr 2016, 17:43

Wer mit einem Metalldetektor unterwegs ist und die Signale auch ergräbt, der nimmt auch billigend in kauf ein Bodendenkmal zu entdecken. Der Metalldetektor kann nicht zwischen Denkmal und nicht Denkmal unterscheiden.
Ich würde dir ja gerne meinen Bußgeldbescheid zeigen, aber leider nach 15Jahren habe ich keine Unterlagen mehr. Der Grund ungenehmigte Waldsuche mit einem Metalldetektor. Bußgeld der Forstbehörde 80 DM ! und das hat nichts mit dem Denkmalschutz zu tun!

Natürlich ist Schatzsuche nicht verboten! Da kommt es auf den Schatz an. Die Suche nach dem Nibelungenschatz mit technischem Gerät bedarf aber schon einer Genehmigung (NFG) und der Eigentümer des Grundstückes muß auch sein OK geben.
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Beitragvon Ebinger1 » Do 21. Apr 2016, 21:04

impact hat geschrieben:Wer mit einem Metalldetektor unterwegs ist und die Signale auch ergräbt, der nimmt auch billigend in kauf ein Bodendenkmal zu entdecken. Der Metalldetektor kann nicht zwischen Denkmal und nicht Denkmal unterscheiden.
Ich würde dir ja gerne meinen Bußgeldbescheid zeigen, aber leider nach 15Jahren habe ich keine Unterlagen mehr. Der Grund ungenehmigte Waldsuche mit einem Metalldetektor. Bußgeld der Forstbehörde 80 DM ! und das hat nichts mit dem Denkmalschutz zu tun!

Natürlich ist Schatzsuche nicht verboten! Da kommt es auf den Schatz an. Die Suche nach dem Nibelungenschatz mit technischem Gerät bedarf aber schon einer Genehmigung (NFG) und der Eigentümer des Grundstückes muß auch sein OK geben.



Billigend in kauf nimmt jeder Bürger der Erdbewegungen macht...

Bauer
Bauarbeiter
Forstwirt
spielende Kinder
...
selbst der Hobbygärtner nimmt Eingriffe in den Boden vor :mrgreen:

Das mit der angeblichen "billigenden Inkaufnahme" ist oberquatsch.

Wo soll denn da die gesetzliche Grundlage für gegeben sein...

im Leuteverdummungs §§ Gewühl :mrgreen:
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Beitragvon Ebinger1 » Do 21. Apr 2016, 21:07

Ebinger1 hat geschrieben:
impact hat geschrieben:Wer mit einem Metalldetektor unterwegs ist und die Signale auch ergräbt, der nimmt auch billigend in kauf ein Bodendenkmal zu entdecken. Der Metalldetektor kann nicht zwischen Denkmal und nicht Denkmal unterscheiden.
Ich würde dir ja gerne meinen Bußgeldbescheid zeigen, aber leider nach 15Jahren habe ich keine Unterlagen mehr. Der Grund ungenehmigte Waldsuche mit einem Metalldetektor. Bußgeld der Forstbehörde 80 DM ! und das hat nichts mit dem Denkmalschutz zu tun!

Natürlich ist Schatzsuche nicht verboten! Da kommt es auf den Schatz an. Die Suche nach dem Nibelungenschatz mit technischem Gerät bedarf aber schon einer Genehmigung (NFG) und der Eigentümer des Grundstückes muß auch sein OK geben.



Billigend in kauf nimmt jeder Bürger der Erdbewegungen macht...

Bauer
Bauarbeiter
Forstwirt
spielende Kinder
...
selbst der Hobbygärtner nimmt Eingriffe in den Boden vor

Dazu braucht kein Bürger eine NFG... außer in den feuchten Träumen einiger Zeitgenossen. :mrgreen:

Das mit der angeblichen "billigenden Inkaufnahme" ist oberquatsch.

Wo soll denn da die gesetzliche Grundlage für gegeben sein...

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Beitragvon impact » Do 21. Apr 2016, 21:54

Hier geht es nicht um Bauarbeiter oder Förster !

Hier geht es um den Metalldetektor, der nicht zwischen Denkmal und nicht Denkmal unterscheiden kann. Also nimmt der Sondengänger biligent in kauf auch ein Bodendenkmal zu Finden siehe Barbarenschatz.
So steht es auch im Urteil und so hat SH das auch im Gesetz geändert.

Die Schutzbehauptung: Ich suche nicht nach Bodendenkmale, greift in SH nicht mehr.

Wer Auto fährt der nimmt billigent in kauf auch mal einen Unfall zu haben ! Deshalb hat der Staat die HAFTPFLICHT Versicherung eingeführt!
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Beitragvon Ebinger1 » Do 21. Apr 2016, 22:21

impact hat geschrieben:Hier geht es nicht um Bauarbeiter oder Förster !

Hier geht es um den Metalldetektor, der nicht zwischen Denkmal und nicht Denkmal unterscheiden kann. Also nimmt der Sondengänger biligent in kauf auch ein Bodendenkmal zu Finden siehe Barbarenschatz.
So steht es auch im Urteil und so hat SH das auch im Gesetz geändert.

Die Schutzbehauptung: Ich suche nicht nach Bodendenkmale, greift in SH nicht mehr.

Wer Auto fährt der nimmt billigent in kauf auch mal einen Unfall zu haben ! Deshalb hat der Staat die HAFTPFLICHT Versicherung eingeführt!


:mrgreen: Wenn der Fahrer doch billigend in Kauf nimmt einen Unfall zu produzieren...

dann müsste er sich nach Deiner Auslegung strafbar machen wenn er sein Auto in den Straßenverkehr einbringt :mrgreen:

Wo ist denn in einem Denkmalgesetz die billigende Inkaufnahme geregelt?
Zeig mir doch mal den / die entsprechenden §§ in einem Denkmalschutzgesetz.

Schon mal etwas vom "Bestimmtheitsgebot eines Gesetzes" gehört :?: :?: :?:

Du plapperst hier Scheinargumente nach die sich schwach gesetzeskundige Amtsarchäologen aus den Fingern gesogen haben, die aber jedweder Rechtsgrundlage entbehren.

:thanks
Soviel zu Thema Trolle hier im Forum...
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Beitragvon DJHomer » Do 21. Apr 2016, 22:28

da muss ich Impact recht geben

@ Ebinger
es gab hier schon mal eine ähnliche/gleiche Darstellung
wenn alle paar Meter ein Bodendenkmal zu finden wäre, dann wäre deine Aussage durchaus richtig
da aber die Wahrscheinlichkeit äußerst gering ist, wenn ich an einer beliebigen Stelle den Spaten ansetze, dort auf ein Bodendenkmal zu stoßen, nimmt kein Bauer, Bauarbeiter, Forstwirt, (damals wurden glaube ich auch Schweine genannt) billigend in kauf irgendetwas zu zerstören (von ein paar Pflanzen und Kleinstlebewesen mal abgesehen)

mit einer Sonde spürst du aber bestimmte Gegenstände auf (aus Metall halt)
und das unter diesen Gegenständen auch mal ein Bodendenkmal ist, da ist die Wahrscheinlichkeit wesentlich höher als beim Spatenstich an beliebiger Stelle, wo in der Regel einfach mal nichts liegen wird
wie auch schon gesagt, kann der Detektor nicht zwischen Schrott und Bodendenkmal unterscheiden, er zeigt ALLES an was aus Metall ist (je nach Einstellung nur bestimmte Sorten an Metall), aber ich kenne noch keinen Detektor der mich warnt, wenn ich nen Bodendenkmal gefunden habe

wenn ich auf dem Acker in Tiefe der Pflugsohle suche, muss ich mir auch keine großen Gedanken machen nen Bodendenkmal auszugraben, aber im Wald sollte ich das wohl lassen mit dem buddeln
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Beitragvon Candy Bulloc » Do 21. Apr 2016, 23:46

Billigend in kauf nehmen.


Die Firma Heckler und Koch nimmt billigend in kauf,
dass mit ihren verkauften Waffen, Menschen abgeschlachtet werden.

Die Detektorenhändler nehmen billigend in kauf,
dass mit den verkauften Metalldetektoren, Ordnungswidrigkeiten oder Strafttaten begangen werden.

Lügen-Benny nimmt billigend in kauf, dass die tatsächliche Finderin leer ausgeht.

Die deutsche Kondom-Industrie nimmt billigend in kauf,
dass Erdowie,Erdowo, Erdowan, die deutsche Gebrauchsanweisung nicht versteht.

Und ich nehme billigend in kauf,
dass das Pfaffentum meinen Avatar als obszön verteufelt. :mrgreen:

:winken:
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Beitragvon Ebinger1 » Fr 22. Apr 2016, 05:46

DJHomer hat geschrieben:da muss ich Impact recht geben

@ Ebinger
es gab hier schon mal eine ähnliche/gleiche Darstellung
wenn alle paar Meter ein Bodendenkmal zu finden wäre, dann wäre deine Aussage durchaus richtig
da aber die Wahrscheinlichkeit äußerst gering ist, wenn ich an einer beliebigen Stelle den Spaten ansetze, dort auf ein Bodendenkmal zu stoßen, nimmt kein Bauer, Bauarbeiter, Forstwirt, (damals wurden glaube ich auch Schweine genannt) billigend in kauf irgendetwas zu zerstören (von ein paar Pflanzen und Kleinstlebewesen mal abgesehen)

mit einer Sonde spürst du aber bestimmte Gegenstände auf (aus Metall halt)
und das unter diesen Gegenständen auch mal ein Bodendenkmal ist, da ist die Wahrscheinlichkeit wesentlich höher als beim Spatenstich an beliebiger Stelle, wo in der Regel einfach mal nichts liegen wird
wie auch schon gesagt, kann der Detektor nicht zwischen Schrott und Bodendenkmal unterscheiden, er zeigt ALLES an was aus Metall ist (je nach Einstellung nur bestimmte Sorten an Metall), aber ich kenne noch keinen Detektor der mich warnt, wenn ich nen Bodendenkmal gefunden habe

wenn ich auf dem Acker in Tiefe der Pflugsohle suche, muss ich mir auch keine großen Gedanken machen nen Bodendenkmal auszugraben, aber im Wald sollte ich das wohl lassen mit dem buddeln


Billigende Inkaufnahme bei sondeln:

Leider kann mir nur keiner einen entsprechenden Gesetzestext für das ;ärchen der "billigenden Inkaufnahme" belegen... :mrgreen:

Woran liegt das wohl?

Es gibt ihn nicht.

Wald:

Schau dir mal an wie sich die Waldflächen in unserem Land in den vergangenen Jahrunderten entwickelt haben...
Dann wirst Du schnell feststellen das dort in den seltensten Fällen unberührter Boden ist.

Weiterhin gibt es in den Waldflächen eine erhebliche Durchmischung der Bodenstruktur.
Windbruch
Erosion
Tiere
Rutschhänge
Bewirtschaftung
Wegebau
...
haben da zu einer erheblichen Störung der Bodenstruktur beigetragen. Auch wenn sich das so mancher Archäologe am grünen Tisch nicht vorstellen kann, oder eben auch das letzte sinnlose Argument in eine Diskussion eingeführt werden muss.
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Beitragvon impact » Fr 22. Apr 2016, 07:51

ach Ebinger du drehst das wieder wie es dir passt. Im allgemeinen Betrettungsrecht steht auch NICHT, das Graben von Löchern erlaubt ist.(wo steht das dort?) Das billigende inkaufnehmen steht so nicht im Gesetz, wurde aber so in dem Urteil benannt! Deshalb hat SH das Suchen mit Such und Messgeräten die auch in der Lage sind Bodendenkmale zu entdecken, den Betrieb solcher unter Genehmigungspflicht gestellt !Die Aussagen dort im Urteil vom Verwaltungs und Oberverwaltungsgericht, sind so in dem Denkmalschutzgesetz klar für jeden zu Verstehen reingeschrieben worden.

URSACHE-WIRKUNG

Ja es ist strafbar ein Auto ohne Haftplichtversicherung in den Verkehr zu bringen. Ursache keine Versicherung. WIRKUNG Entstempelung und Stillegung des Fahrzeugs durch den Staat. Geldstrafe.


@ DJ Homer

Auch Münzen auf einem Feld können ein Bodendenkmal sein. Verschiedene Funde in der oberen Ackerschicht könnten ein Hinweis auf ein darunterliegendes Grab, Gräber oder Siedlungsflächen sein.
Auch Relikte aus dem 2 Weltkrieg können Bodendenkmale sein.Mittlerweile wird ja auch die Schlachtfeld Archeologie WK2 gemacht. Soldaten und Grabenkunst.
Auch werden Fund wie Erkennungsmarken oder Stahlhelm nicht automatisch zum Eigentum vom Finder. Das gilt auch für Bodenfundwaffen.

Im Sommer Grillen ist auch nicht verboten, aber nicht überall erlaubt. Vorher Fragen, oder hinterher Bußgeld bezahlen!
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