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Schatzsuche ist in Deutschland nicht verboten

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon Wallenstein » Sa 5. Okt 2013, 23:28

Das LKA Hessen vertreten durch Herrn Laufer stellt gegenüber der TAZ klar:

taz: Herr Laufer, was haben Sie gegen Schatzsucher?
Eckhard Laufer: Erst mal nichts, Schatzsuche ist in Deutschland ja nicht verboten. Jeder kann sich einen Metalldetektor kaufen und auf Schatzsuche gehen.


Anmerkung zur rechtlichen Lage: Ja, Schatzsuche ist nicht verboten. Lediglich die gezielte Nachforschung nach historischen wissenschaftlichen Dingen ist genehmigungspflichtig (auch nicht verboten!). Damit soll unter anderem gewährleistet werden, dass besondere für die Heimatforschung wichtige Funde durch das Landesdenkmalamt wissenschaftlich bearbeitet werden können.
Jens Diefenbach
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Beitragvon michaelb » So 6. Okt 2013, 21:34

hallo,
mein eindruck ist, dass je mehr aussagen ich von öffentlichen stellen lese, desto weniger passt das zusammen. womit die argumentieren wiederspricht sich teilweise komplett. einmal heisst es der fundzusammenhang ist wichtiger als die objekte, wenig später heisst es, der schaden gehe in die millionen, das sei kein kavaliersdelikt.
gruss micha
Augen auf beim Suchen

Grüsse
Michael
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Beitragvon Ebinger1 » So 6. Okt 2013, 22:00

Das von Wallenstein gepostete Zitat:

"Schatzsuche ist in Deutschland ja nicht verboten. Jeder kann sich einen Metalldetektor kaufen und auf Schatzsuche gehen."


entspricht der aktuellen Rechtslage.

Leider sehen sich einige Amtsarchäologen dazu genötigt unser Hobby eher in einen kriminellen Zusammenhang zu stellen. Das hat weniger mit aktuellen oder vergangenen Geschehnissen als mit Angst und zum Teil auch Missgunst zu tun.

aktuellen oder vergangenen Geschehnissen:
Ich denke selbst wenn es 50x mehr Sondengänger in unserem Land gäbe, dann würde dies immer noch nicht ausreichen auch nur annähernd so viele Zeugnisse unserer Vergangenheit zu zerstören wie diese heute durch den aktuellen Flächenverbrauch beim Straßenbau, Gerwerbegebieten, Solarparks, Wohnungsbau, in der Land- und Forstwirtschaft, ... untergehen.

Angst:
Viele der lieben Kollegen vom Amt haben Ihre Promotion ja nun mal über ein geschichtliches Thema geschrieben. Wie schnell können da ein paar Funde von uns Sondengängern einen Fundzusammenhang, den aktuellen Stand der Erkenntnisse oder besser Interprätationen, ins Wanken bringen.

Missgunst:
Wir verbringen ein Vielfaches an Zeit mit der Sondierung und Erforschung vor Ort. Davon kann so mancher Amtsarchäologe nur träumen...
Oftmals wird bei vielen wichtigen Funden erst garnicht erwähnt das die Entdeckung auf Sondengänger zurück geht. Damit kann der betreffende "Sachbearbeiter von Amtsseite" dann ja nun keine Trüffel für "seine" Forschung einstreichen.

Da beugt man schon mal gerne die Interpretation der gängigen Gesetze, gibt z.b. Flugblätter heraus, versucht in der Presse oder im TV Unwahrheiten an den Mann / die Frau zu bringen, baut gezielt negative Stimmung auf und versucht uns einzuschüchtern. :thumbdown
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Beitragvon Guybrush » So 17. Nov 2013, 18:25

In einen anderen Forum habe ich gelesen, das diese Jahr ein gewisser Daniel an einer Baustelle parkte und dabei gefilmt wurde wie er einen Detektor aus dem Auto geholt hat
daraufhin wurde sein Kennzeichen überprüft und das ergab dann das er kein NFG hatte
und der Daniel braucht jetzt einen Anwalt !

Ist es in Hessen jetzt echt verboten einen Detektor zu besitzen wenn man kein NFG hat??? :gruebel:
Zuletzt geändert von Guybrush am So 17. Nov 2013, 19:27, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Guybrush

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Beitragvon Ebinger1 » So 17. Nov 2013, 18:47

Der Vorfall ist aber noch komplizierter.
Ich hatte mich auf dem Schatzsuchertreffen in Osburg mit dem "Sünder" unterhalten und der Fall weist eine ganze Menge Ungereimtheiten auf:

War es rechtens an der Stelle überhaupt eine nicht ausgewiesen Überwachungskamera im öffentlichen Raum auzustellen :?:

War es rechtens auf Grund dieser "Beweise" einen Durchsuchungsbeschluss zu erlassen :?:

Dürfen die bei dieser Durchsuchung sichergestellten Dinge überhaupt als Beweise verwendet werden :?:

Wie hat sich der "Gefilmte" gegeüber der Polizei geäussert :?:

Was kann von den ganzen Vorwürfen letztendlich vor Gericht aufrecht erhalten werden :?:

Jedenfalls hat ja schon einmal der "führende Ermittlungsbeamte" eingestanden das die Schtzsuche in Deutschland nicht illegal ist.

Ein Ermittlungsverfahren ist ja nun mal noch lange keine Verurteilung. :mrgreen:
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Beitragvon Guybrush » So 17. Nov 2013, 18:57

Kannst du mir sagen ob der Daniel nur dabei gefilmt wurde wie er einen Detektor aus dem Auto geholt hat oder wurde er beim suchen gefilmt?
Gruß Guybrush

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Beitragvon Ebinger1 » So 17. Nov 2013, 19:12

Gefilmt wurde er beim AUSPACKEN des Detektort und nicht bei der Suche.
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Beitragvon sheriff » Mi 5. Feb 2014, 14:07

Weiß jemand von euch wie es mit der Gesetzeslage in Österreich aussieht?
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Beitragvon Ironore » Sa 29. Mär 2014, 10:12

Gibt es überhaupt ein Paragraph der explizit das ganze verbietet oder den Besitz verbietet? Ich bin der M
einung den gibt es nicht. Bin bisher zumindest auf keinen gestoßen. Hab mich auch mit einem Förster per mail kurzgeschlossen und der war sogar der Ansicht das dass ganze als Hobby zu sehen ist und im Wald zumindest unter Erholung, war glaube Paragraph 1 des Waldschutz Gesetz, fällt. Somit wäre ja das suchen ansich nicht illegal. Einen Ausschlag bis 10cm tiefe ist auch nix entgegen zu stellen, es kommt dann nur noch auf den Fund drauf an dieser ist Gesetzlich geregelt. Was tiefer als 10cm geht fällt unter das Bergbaugesetz laut aussage des Försters und wäre genehmigungspflichtig. So ist mein aktueller Wissensstand. Also ich mach mir da auch keinen Kopf soll doch das Ordnungsamt oder die Blauen vorbeischauen beim sondeln solange mir keiner einen direkten Paragraphen zeigen kann ist mir das auch Relativ egal.

Mfg
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Beitragvon Ebinger1 » Sa 29. Mär 2014, 10:42

Die gezielte Suche nach Antiken ist genehmigungspflichtig.

Die Suche nach allen anderen Dingen nicht :mrgreen:

Sollte bei der Suche ein Fund von kulturhistorischer Bedeutung gemacht werden... so muß er gemeldet werden.
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