Die Archäologen in RLP haben versucht ausländisches Kulturgut in die "Liste der deutschen Kulturgüter" eintragen zu lassen um dem Gold habhaft zu werden. Das ist Raubologie und schlimmer noch: Es ist Fundverschiebung und Geschichtsfälschung! Das Gericht spricht im Urteil von "rechtswidrig" ...
Was bringt es der Wissenschaft ausländisches Kulturgut nach Deutschland zu verschieben und als deutsches auszugeben? Das ist wissenschaftlich völlig unprofessionell und widerspricht der Ethik der Archäologie. In der Archäologie zählt der Befund und nicht der schnöde Fund. Auch wenn er aus Gold ist, so muss man trotz aufkommender Gier den wissenschaftlichen Aspekt fest im Auge behalten.
In den Reihen der Archäologie zeigt man sich entsprechend entsetzt über das Fehlverhalten in Rheinland-Pfalz, war aber machtlos dem Einhalt zu gebieten. Zum Glück ist es dem Anwalt, der auch für die DSU tätig ist, gelungen diese krasse Form vom Geschichtsfälschung zu verhindern.
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