Metalldetektor kaufen? Wir empfehlen den EuroTek PRO (LTE) für 229,95 €
Logo Zur Startseite Neueste Beiträge

  • Information
Sie müssen 25 Beiträge geschrieben haben um den vollen Zugang zu allen Forenbereichen zu erhalten.
Außerdem reduzieren sich dann die Werbeeinblendungen.
Viel Freude und Erfolg hier im Forum!

Sondeln unter Brücke, erlaubt oder verboten?

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon mdstr » So 23. Jul 2017, 07:30

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Szenario und bin mir über die Gesetzeslage nicht wirklich im Klaren:

Bei mir am Stadtrand gibt es eine alte Brücke die 1850 erbaut wurde, sie hat damals eine Holzbrücke an gleicher Stelle ersetzt die vorher dort war. Die Brücke selber ist als Baudenkmal eingetragen, gelten bei Baudenkmälern die gleichen Bestimmungen wie für Bodendenkmäler? Sind ja eigentlich 2 vollkommen unterschiedliche Paar Schuhe. Unter der Brücke fließt die Wupper lang und das Wasser ist dort nur minimal über dem Flussbett (lasst es mal 5cm sein). Aufgrund der Tatsache dass dort der Übergang schon mehrere 100 Jahre insgesamt besteht, die Wupper in dem Gebiet auch nie begradigt wurde (zumindest nicht nach 1820), man vom einen Ufer bis zum anderen über das Flussbett laufen kann (was auch nochmal ein Hinweis darauf sein kann dass die Furt dort evtl schon in der Zeit vor den Brückenbauten genutzt wurde), sehe ich das als potentiell echt gute Location für ein paar schöne ältere Funde.

Wie ist denn da die Gesetzeslage? Darf ich unter der Brücke im Flussbett offiziell jetzt nicht sondeln weil dort ein Baudenkmal steht? Generell darf man bei uns in NRW ja an und in Flussbetten sondeln (ich such natürlich immer nur meinen von der Brücke runtergefallenen Schlüsselbund) und es ist ja kein Bodendenkmal. Ich würde da natürlich nur mit dem Grabungsmesser arbeiten und den Spaten im Auto lassen, idR reicht das vollkommen aus für Flussbetten. Das macht dann schonmal nicht den typischen "Buddel"-Eindruck und stimmt die freundlichen Beamten nicht zwangsläufig ganz so negativ ;))

Also der Sheriff hat dazu folgende Klauseln verfasst:

§ 2
Begriffsbestimmungen

(1) Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen. Die Vorschriften des Landschaftsgesetzes bleiben unberührt.

(2) Baudenkmäler sind Denkmäler, die aus baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen bestehen. Ebenso zu behandeln sind Garten-, Friedhofs- und Parkanlagen sowie andere von Menschen gestaltete Landschaftsteile, wenn sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen. Historische Ausstattungsstücke sind wie Baudenkmäler zu behandeln, sofern sie mit dem Baudenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.

(3) Denkmalbereiche sind Mehrheiten von baulichen Anlagen, und zwar auch dann, wenn nicht jede dazugehörige einzelne bauliche Anlage die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt. Denkmalbereiche können Stadtgrundrisse, Stadt-, Ortsbilder und -silhouetten, Stadtteile und -viertel, Siedlungen, Gehöftgruppen, Straßenzüge, bauliche Gesamtanlagen und Einzelbauten sein sowie deren engere Umgebung, sofern sie für deren Erscheinungsbild bedeutend ist. Hierzu gehören auch handwerkliche und industrielle Produktionsstätten, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen.

(4) Bewegliche Denkmäler sind alle nicht ortsfesten Denkmäler.

(5) Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden. Als Bodendenkmäler gelten auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen.


Ferner:

§ 13
Ausgrabungen
(1) Wer nach Bodendenkmälern graben oder Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen will, bedarf hierzu der Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde. Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Verantwortung des Landes, des Landschaftsverbandes oder der Stadt Köln (§ 22 Abs. 5) stattfinden.

(2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die beabsichtigte Grabung oder Bergung Bodendenkmäler oder die Erhaltung von Quellen für die Forschung nicht gefährdet.


Also ich interpretiere das so dass ich da keinen Gesetzesverstoß begehe wenn ich da unten im Flussbett meinen Schlüsselbund wieder zu Tage fördern will. Die Argumentation dagegen, mit der Aussage das Flussbett sei Teil dieses Baudenkmals, würde ich als unlogisch empfinden, allein schon deswegen weil es bewegter Boden ist der sich schon von Natur aus im Laufe der Zeit verändert.

Falls mich da jemand aufklären kann wäre ich dankbar ;))

Viele Grüße,
mdstr
mdstr Offline

Benutzeravatar
Erfahrener Sucher (Rang 4 von 7)
 
Beiträge: 178
Registriert: Sa 1. Jul 2017, 18:13
Metallsonde: Golden Mask GM5+ mit SEF Detech 10x12 Coil ][ Garrett AT Max mit NEL Hunter 8.5x12.5 Coil

Information


Beitragvon Steffen » Mo 24. Jul 2017, 21:06

Nimm dir eine Goldwasch Schüssel mit. Wenn einer kommt sagst einfach du wäscht Gold. Goldwaschen ist erlaubt in Deutschland oder fällt das unter ein Mineralien Gesetz ?
Bin über meine <----- Webseite, WhatsApp, Handy und Slack erreichbar. Gut Fund Gruß Steffen
Steffen Offline

Benutzeravatar
Experte (höchster Rang)
 
Beiträge: 1289
Registriert: So 22. Nov 2015, 23:50
Wohnort: Spessart Diggers
Metallsonde: Goldenmask 5

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon mdstr » Di 25. Jul 2017, 00:08

und den Detektor steck ich dann unauffällig in die Hosentasche? ;))
mdstr Offline

Benutzeravatar
Erfahrener Sucher (Rang 4 von 7)
 
Beiträge: 178
Registriert: Sa 1. Jul 2017, 18:13
Metallsonde: Golden Mask GM5+ mit SEF Detech 10x12 Coil ][ Garrett AT Max mit NEL Hunter 8.5x12.5 Coil

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon Steffen » Di 25. Jul 2017, 01:15

mdstr hat geschrieben:und den Detektor steck ich dann unauffällig in die Hosentasche? ;))


Selbst die Goldsucher von Alaska in DMAX haben einen einfachen Detektor dabei.
Warum willst den deinen verstecken ?
Bin über meine <----- Webseite, WhatsApp, Handy und Slack erreichbar. Gut Fund Gruß Steffen
Steffen Offline

Benutzeravatar
Experte (höchster Rang)
 
Beiträge: 1289
Registriert: So 22. Nov 2015, 23:50
Wohnort: Spessart Diggers
Metallsonde: Goldenmask 5

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon mdstr » Fr 4. Aug 2017, 23:10

Naja wenn man 1 und 1 zusammenzählen kann dann weiß man schnell dass das grabungswerkzeug nicht weit ist wo eine sonde gesichtet wird.
mdstr Offline

Benutzeravatar
Erfahrener Sucher (Rang 4 von 7)
 
Beiträge: 178
Registriert: Sa 1. Jul 2017, 18:13
Metallsonde: Golden Mask GM5+ mit SEF Detech 10x12 Coil ][ Garrett AT Max mit NEL Hunter 8.5x12.5 Coil

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!



  • Information

Ausrüstung - Metalldetektor EuroTek PRO (LTE)


Eurotek PRO (LTE), das Euro steht für Europa, daher ein europäisches und kein an amerikanischen Münzen ausgerichtetes Leitwertsystem, Tiefenanzeige in Zentimeter anstatt in amerikanischen Inch. Besonders störfest gegenüber den Mobilfunknetzen, insbesondere gegenüber LTE!

Der Eurotek PRO (LTE) ist ein qualitativ hochwertiger Metalldetektor zu einem fast unschlagbar günstigen Preis. Die Metallsonde verfügt über eine für diese Preisklasse gute Tiefenleistung sowie ausgefeilte Technik zur Erkennung des im Boden befindlichen Objekts. Der schnelle Prozessor ermöglicht eine hohe Signalverarbeitungsgeschwindigkeit und Signaltrennung bei niedrigem Stromverbrauch.

Leistungsdaten:
- Empfindlichkeit und Diskriminator regelbar
- Erkennen des im Boden befindlichen Metalls mit Hilfe von 100 Leitwertnummern im Display
- Die Tiefe eines Objekts wird im Display angezeigt
- 3 Töne zur akustischen Metallunterscheidung
- Ein "Overload" Alarm Ton warnt von großen Metallen in der Nähe der Spule
- Unerwünschte Metalle (z.B. Nägel, Alufolie) kann man im Disc Mode ausblenden
- Moderner Mikroprozessor zur schnellen Signalverarbeitung
- Pinpointmodus zur exakten Lokalisierung der Lage des Objekts im Boden
- Stabiler Handgriff und 3-teiliges verstellbares Gestänge, Gewicht ca. 1,1 Kg
- 20cm Rundspule ermöglicht eine hohe Kleinteileempfindlichkeit bei guter Suchtiefe
- Wasserdichte Spule für die Suche am Strand oder Badesee
- Frequenz 7,8 kHz, dadurch annähernd gleich hohe Empfindlichkeit auf Gold und Silber
- Kopfhöreranschluß (Lautsprecher wird dann automatisch abgeschaltet)
- Batteriezustandsanzeige im Display ständig zu sehen
- Läuft mit den preiswerten 9V Blockbatterien aus dem Discounter (Betriebszeit ca. 20 bis 25 Stunden)

Die bevorzugten Einstellungen lassen sich speichern und sind dann direkt nach dem Einschalten wieder da!




Zurück zu Gesetzeslage und Zusammenarbeit mit der Archäologie

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste