Sehr geehrter Herr D....,
siehe Bayerisches Denkmalschutzgesetz (DSchG) Art. 1.1.: „Denkmäler sind vom Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung […] im Interesse der Allgemeinheit liegt.“
Jeder archäologisch / historisch relevante Fund ist eine solche „von Menschen geschaffene Sache …“ gemäß Art. 1 DSchG und unterliegt damit der gesetzlichen Meldepflicht. Ihr Fund (dem Foto nach ein bronzezeitlicher Dolch) ist vielleicht Teil eines größeren – noch nicht entdeckten – Bodendenkmals (z.B. eine bronzezeitliche Siedlung); und auch wenn es sich wirklich nur um einen Einzelfund handelt, fällt der Dolch als Hinterlassenschaft bronzezeitlicher Menschen unter das Denkmalschutzgesetz.
Die Benennung des Formulars als „Meldung Bodendenkmäler“ klingt da leider etwas verwirrend. Verständlicher wäre vielleicht: „Meldung Hinweis auf Bodendenkmäler“.
Meistens reicht ein einzelner Fund ohne weitere Informationen für die Ausweisung einer Denkmalfläche „smile“-Emoticon(= „roter Fleck“) nicht aus, weil wir ja nicht wissen, ob noch weitere Strukturen im Boden erhalten sind. Wir sammeln aber alle Hinweise; es sind schließlich sicher noch nicht alle Bodendenkmäler in Bayern entdeckt worden. Die „roten Flecken“ kennzeichnen nur die Bereiche, bei denen wir (bei derzeitigem Kenntnisstand!) wissen, dass noch weitere Teile eines Bodendenkmals im Boden vorhanden sind und geschützt werden müssen.
Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Arbeit und das erstreben für eine Zusammenarbeit.
Wir sind mit ihrer Arbeit sehr zufrieden und möchten Sie bitten weiter zu machen, weil mit ihrer Einstellung können Sie anderen Hobby Archäologen ein Vorbild sein.
Bitte kommen Sie Ende Februar zu uns damit wir weitere Maßnahmen besprechen können und wir werden auch die Presse informieren
Mit freundlichen Grüßen,
Nur mal so als Info für die Archis, die sich lieber den halben Tag überlegen wie sich ihre Sondengänger noch effektiver schikanieren können.