Seite 15 von 17

Re: In Baden-Württemberg kann genehmigungsfrei gesucht werde

BeitragVerfasst: Do 23. Mär 2017, 15:02
von Yardie
Gleich geht es ab nach Frankreich und dann am Spnntag noch ins Breisgau (fast) zu Watzmann :mrgreen:


Ebi, das da unten ist der Claim von mir :weisheit: :weisheit: :weisheit: :weisheit: ! :ironie

Viel Spass beim Suchen!
Grüße aus der südbadischen Hauptstadt :winken: .

Re: In Baden-Württemberg kann genehmigungsfrei gesucht werde

BeitragVerfasst: Do 23. Mär 2017, 17:50
von Watzmann
Ich hab geschrieben, wie es momentan ist.
Was man damit macht, ist jedem selbst überlassen.
Evtl. Beschwerden dann aber bitte an Ebinger! :popcorn:

Re: In Baden-Württemberg kann genehmigungsfrei gesucht werde

BeitragVerfasst: Di 23. Mai 2017, 17:24
von Bodenseeler
Hey Leute, watt is denn nu Stand der Dinge, kann Ich jetzt in BW unbesorgt meine Euronen weiter suchen gehen oder gibts zurzeit wieder absolut neue kranke Storys über erlaubt/illegal bla blubb?
Durch den ganzen Hick Hack was hier und im Netz umgeht werden Neulinge echt verwirrt :bash

Re: In Baden-Württemberg kann genehmigungsfrei gesucht werde

BeitragVerfasst: Di 18. Jul 2017, 11:30
von Black_Past21
Hallo, mich würde es auch interessieren ob es nun in BW legal oder illegal ist, denn wie der Vorgänger schon schreibt, steht im WWW mal ja und mal nein.
:thanks

Re: In Baden-Württemberg kann genehmigungsfrei gesucht werde

BeitragVerfasst: Di 18. Jul 2017, 19:39
von mastre
Bodenseeler hat geschrieben:Hey Leute, watt is denn nu Stand der Dinge, kann Ich jetzt in BW unbesorgt meine Euronen weiter suchen gehen oder gibts zurzeit wieder absolut neue kranke Storys über erlaubt/illegal bla blubb?
Durch den ganzen Hick Hack was hier und im Netz umgeht werden Neulinge echt verwirrt :bash

Euronen kannst du immer Suchen.
Ich hatte neulich Besuch von einem Polizeikommando auf einem Spielplatz. Vier Mann mit kugelsicheren Westen und Plexiglasschild. Ein Anwohner hat mein Gerät wohl mit einer Armbrust verwechselt. :jump:
:jump:
Ich wurde jedenfalls nicht verhaftet. :D

Re: In Baden-Württemberg kann genehmigungsfrei gesucht werde

BeitragVerfasst: Di 18. Jul 2017, 20:49
von Steffen
In Sinsheim musste ich den Polizisten sogar zeigen was mein GM 5 kann.
Einer sagte ich glaube ich kaufe mir auch einen um das Gehalt zu verbessern. :mrgreen:
Sie fragten was ich den suche. Natürlich sagte ich das ich Nur WK Zeug suche.
Sie mussten schmunzeln und der eine sagte hier tummeln sich viele rum. Nur keiner sondelte so nah an der Straße.
Die Bauen sind sehr freundlich. Im Umkreis von Wolfegg oberschwäbischen Landkreis gab es nach der Sondel Tour
vom Bauern noch Eier als Geschenke. :winken:

Re: In Baden-Württemberg kann genehmigungsfrei gesucht werde

BeitragVerfasst: Fr 21. Jul 2017, 00:48
von Ebinger1
Warum behaupten immer wieder einige Vollpfosten das sondeln sei verboten :?: :?:

Fundneid

Re: In Baden-Württemberg kann genehmigungsfrei gesucht werde

BeitragVerfasst: Fr 21. Jul 2017, 00:50
von Steffen
Ebinger1 hat geschrieben:Warum behaupten immer wieder einige Vollpfosten das sondeln sei verboten :?: :?:

Fundneid


Ich versteh das auch nicht. Kann aber auch sein das sie neu sind bei Schatzsuche und es nicht wissen.
Daher sollte man jedem der ein Gerät kauft eine Art . Du darfst es Bibel !! mitgeben.

Re: In Baden-Württemberg kann genehmigungsfrei gesucht werde

BeitragVerfasst: Fr 21. Jul 2017, 09:05
von The_Duke
Ebinger1 hat geschrieben:Warum behaupten immer wieder einige Vollpfosten das sondeln sei verboten :?: :?:

Fundneid


Weil genau diese Vollpfosten gerne möchten, dass es verboten wäre.... :thumbdown

Gruß
Norbert

Re: In Baden-Württemberg kann genehmigungsfrei gesucht werde

BeitragVerfasst: Fr 21. Jul 2017, 14:04
von G.Buchner
Ich bin zwar nicht aus BW aber meine Tochter wohnt in Sachsenheim.
Da habe ich mich gleich einmal schlau gemacht:

Der zufällige Fund von Bodendenkmalen oder Teilen davon, bei denen vermutet werden kann, dass sie heimatgeschichtlich, künstlerisch oder wissenschaftlich für das öffentliche Interesse von Bedeutung sind, muss unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde gemeldet werden. Gemeinden müssen über ihnen gemeldete Funde die höhere Denkmalschutzbehörde informieren. Die höhere Denkmalschutzbehörde besitzt das Recht, die Funde zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Zwecke in Besitz zu nehmen.

Wer nach Bodendenkmalen forschen möchte, im Besonderen mit dem Ziel Kulturdenkmale zu entdecken, braucht dazu eine Genehmigung.

Alles klaro! :thumbup