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In Baden-Württemberg kann genehmigungsfrei gesucht werden

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon Ebinger1 » Mi 22. Mär 2017, 18:37

Watzmann hat geschrieben:
Ebinger1 hat geschrieben:
So spricht der Genehmigungssondler der gerne möglichst wenig Mitbewerber um seinen Claim möchte :thumbdown
Wenn ich Morgen als Raubgräber aktiv werden wollte... als Punkt eins der Agenda würde ich mir eine NFG beschaffen.

Fakt ist auch:
Du hast davon, wie es hier in BW abgeht, ungefähr so viel Ahnung, wie eine Kuh vom Rumba tanzen. :lol:
Immer wieder erstaunlich, wenn "Fachleute" :roll: aus anderen Bundesländern, den betreffenden Leuten Ratschläge geben wollen, wie es in BW angeblich ist. :thumbdown


Tja Waztmann... ich habe natürlich meinen Kopf nicht so tief im Popo "meines Archis" stecken wie Du, aber ich habe meine Objektivität und Kritikfähigkeit behalten.

Ich habe und will keinen Claim und ich gehöre auch nicht zu den Typen (wie Du) die ihren Claim nicht teilen würden.

Im Übrigen bin ich:

a) in der Lage Gesetze zu lesen

b) in der Lage illegales Verhalten eines Beamten zu erkennen

c) nicht bereit mich von einem sesselfrurtzenden Beamten einschüchtern zu lassen

d) von keinem dieser Typen abhängig :mrgreen:
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Beitragvon Watzmann » Mi 22. Mär 2017, 19:34

Tja Ebinger.
Hast halt keine Ahnung, was und wie es in BW abläuft. :D
Sonst würdest Du nicht so einen Bockmist schreiben. :winken:
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Beitragvon Charlie » Mi 22. Mär 2017, 19:55

Na, seit ihr beide aus dem Winterschlaf erwacht? :mrgreen:
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Beitragvon Ebinger1 » Mi 22. Mär 2017, 20:00

Watzmann hat geschrieben:Tja Ebinger.
Hast halt keine Ahnung, was und wie es in BW abläuft. :D
Sonst würdest Du nicht so einen Bockmist schreiben. :winken:


...und Du, mit dem Kopf im Popo deines Archis hast dann den Durchblick :?: :gruebel:

Es sagt schon sehr viel über die Qualifikation eines Archis aus mit welchen Gestalten er sich umgibt...


:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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Beitragvon Watzmann » Mi 22. Mär 2017, 20:20

Ebinger1 hat geschrieben: ...und Du, mit dem Kopf im Popo deines Archis hast dann den Durchblick :?: :gruebel:
:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Wahrscheinlich habe ich keinen Durchblick. :gruebel:
Du bist ja immerhin schon mit Kopflampe im Hintern von Deinen zwei Kollegen unterwegs.
Da siehst Du wohl deutlich mehr. :thumbup
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Beitragvon Ebinger1 » Mi 22. Mär 2017, 22:54

Watzmann hat geschrieben:
Ebinger1 hat geschrieben: ...und Du, mit dem Kopf im Popo deines Archis hast dann den Durchblick :?: :gruebel:
:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Wahrscheinlich habe ich keinen Durchblick. :gruebel:
Du bist ja immerhin schon mit Kopflampe im Hintern von Deinen zwei Kollegen unterwegs.
Da siehst Du wohl deutlich mehr. :thumbup


Ich glaube da gibt es mehr als zwei Kollegen ...

aber keinem dieser Leute muss man in den Popo kriechen um jederzeit mit dem Detektor loszuziehen :thumbup

Wann hast Du den letzten Sondengänger angezeigt :?: :?: :?:

Kommst Du dir nicht schäbig vor :?:
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Beitragvon Watzmann » Mi 22. Mär 2017, 23:34

Ebinger1 hat geschrieben: Wann hast Du den letzten Sondengänger angezeigt :?: :?: :?:

Kommst Du dir nicht schäbig vor :?:


Nö, da ich es noch nie gemacht habe.
Bei Dir wurde ich aber glatt einmal eine Ausnahme machen! :winken:
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Beitragvon The_Duke » Do 23. Mär 2017, 09:00

Watzmann hat geschrieben:Tja Ebinger.
Hast halt keine Ahnung, was und wie es in BW abläuft. :D
Sonst würdest Du nicht so einen Bockmist schreiben. :winken:


Gut....dass Ebinger (angeblich) keine Ahnung hat, wie es in Ba-Wü läuft,
haben wir ja jetzt mehrfach lesen können.
Du scheinst ja zu wissen, wie es läuft....könntest du es uns (den Ba-Wü-Sondlern) vielleicht mal erklären?
Bitte den TATSÄCHLICHEN IST-STAND und nicht irgendwelche geschönten Absichtserklärungen
oder Irgendwann-Vorhaben, einfach nur den nackten jetzigen Zustand, ohne irgendwelche Seitenhiebe,
Schmähungen oder sonstwas.
Vielleicht kriegen wir zu dem Thema mal ein gesittetes und kommunikatives Miteinander hin

Was müsste ich tun, wenn ich unbehelligt sondeln möchte und wie ist der zeitliche Rahmen,
in dem ich das erreichen könnte?

Gruß
Norbert
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Beitragvon Watzmann » Do 23. Mär 2017, 10:38

The_Duke hat geschrieben: Du scheinst ja zu wissen, wie es läuft....könntest du es uns (den Ba-Wü-Sondlern) vielleicht mal erklären?
Bitte den TATSÄCHLICHEN IST-STAND und nicht irgendwelche geschönten Absichtserklärungen
oder Irgendwann-Vorhaben, einfach nur den nackten jetzigen Zustand, ohne irgendwelche Seitenhiebe,
Schmähungen oder sonstwas.


@Norbert
Habe ja schon weiter oben etwas geschrieben.
viewtopic.php?p=98851#p98851
Und auch Sondengänger mit Lehrgang dürfen nicht gerade so drauflos sondeln.
(Nur mal so nebenbei, auch die auf Grabungen sondelnden Archäologen müssen den Lehrgang machen!)
Ohne amtliche Beauftragung für ein bestimmtes Gebiet, welches der Sondengänger dem Amt vorschlagen kann
oder er eines vom Amt vorgeschlagen bekommt, läuft in BW für Sondengänger nichts.
Und auch solche Genehmigungen sind zeitlich befristet und beziehen sich grundsätzlich nur auf überplante Flächen!
Hat also nichts mit "Claim gegen andere verteidigen" zu tun.
Wenn die Beauftragung abgelaufen ist, dann war´s das eben.
Das heißt: Nächste Beauftragung beantragen!
Ärgerlich, aber es ist der momentane Stand der Dinge.
Und wenn man ohne Beauftragung auf einem Gebiet erwischt wird, hat man eben den Ärger am Hals und muss die Konsequenzen tragen.
Und da spielt es dann keine Rolle, ob man den Lehrgang hat oder nicht!

The_Duke hat geschrieben: Vielleicht kriegen wir zu dem Thema mal ein gesittetes und kommunikatives Miteinander hin.

Hier?
Im Forum der "Vereinigung"? :lol:
Das wird von einigen Leuten durch Falschmeldungen und Beleidigungen bewusst unterbunden! ;)
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Beitragvon Ebinger1 » Do 23. Mär 2017, 14:16

Was die Amtsfraktion gerne unterschlägt:

Eine Genehmigung (NFG) ist nur dann in BW erforderlich, wenn man gezielt nach Antiken sucht.

Das ist der kleine, aber alles entscheidende Unterschied.

Alle anderen (amtlichen) Darstellungen sind unrichtig und sollten dringend durch einen Staatsanwalt überprüft werden. :winken:

Das kostet den betreffenden Sondengänger leinen Cent und wird den Herrn und Damen vom Amt ganz schnell dazu verhelfen richtige Aussagen zu treffen...

Einfach alle in die Richtung gehenden Behauptungen, Sondengehen sei in BW generell verboten, an die nächste Staatsanwaltschaft, mit der Bitte um die Überprüfung auf Rechtsverstöße und strafrechtliche Relevanz der getroffenen Aussagen, weiter reichen. Eine kurze Kopie an das zuständige Ministerium. :thumbup :thumbup :thumbup

Damit wäre auch der Archäologie geholfen :mrgreen:
...und bald auch deren Kapos. welchen es in der Regel nur darum geht den eigenen Claim zu verteidigen...

So das WE naht. Gleich geht es ab nach Frankreich und dann am Spnntag noch ins Breisgau (fast) zu Watzmann :mrgreen:
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