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In Baden-Württemberg kann genehmigungsfrei gesucht werden

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon Ebinger1 » Di 18. Okt 2016, 18:21

Es geht hier um eine angebliche Schlappe der D S U .

So versucht es zumindest die Landesarchäologie in BW darzustellen :mrgreen:

Paar Dinge finde ich daran schon beachtlich...

:mrgreen: Das vom Richter abgegebene Statement zur nicht erforderlichen NFG, für eine allgemeine und nicht gezielt auf die Entdeckung ausgerichteten allgemeinen Suche, wird in der Pressemitteilung wohl offensichtlich ignoriert.

:mrgreen: Das Landesdenkmalamt versucht schon wieder die Rechtslage falsch darzustellen und erweckt mit der Stellungnahme bewusst den Eindruck das alle Geländebegehungen in dem BL erlaubnispflichtig sind.

:mrgreen: Die Denkmalschutzbehörde fühlt sich ( zurecht) durch die Arbeit der D S U und die Klarstellung der "amtlich" getätigten Falschaussagen (die Detektorsuche sei in BW komplett verboten) verunsichert und kontert mit gezielten und diffamierend ausgerichteten Angriffen.

:thanks :mrgreen:
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Beitragvon Spürhund » Di 18. Okt 2016, 18:53

Dann sollte doch aber mal ein wichtiger Schrieb kommen, der vom Gericht das richtige Aussagt und so, weder die DSU, noch die Behörden, sich was zurecht dichten können.
DAS würde wirklich helfen....möchte nicht wie Benny enden.
Aber bis auf den "amtlichen" Schrieb den ich unter dem Aktenzeichen ( siehe mein erster Post ) im Netz gefunden habe, gibt es nichts veröffentliches von Gerichtlicher Seite.
Wenn die DSU, kann mir keine wirkliche Meinung über diese Vereinigung bilden, im Recht ist..... so wie das hier dargestellt wird.... dann sollte doch gerade so ein richterlicher "Sieg",
auch wirklich beweissbar sein. Aber bisher.............?? :gruebel:
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Beitragvon Ebinger1 » Di 18. Okt 2016, 19:25

Spürhund hat geschrieben:Dann sollte doch aber mal ein wichtiger Schrieb kommen, der vom Gericht das richtige Aussagt und so, weder die DSU, noch die Behörden, sich was zurecht dichten können.
DAS würde wirklich helfen....möchte nicht wie Benny enden.
Aber bis auf den "amtlichen" Schrieb den ich unter dem Aktenzeichen ( siehe mein erster Post ) im Netz gefunden habe, gibt es nichts veröffentliches von Gerichtlicher Seite.
Wenn die DSU, kann mir keine wirkliche Meinung über diese Vereinigung bilden, im Recht ist..... so wie das hier dargestellt wird.... dann sollte doch gerade so ein richterlicher "Sieg",
auch wirklich beweissbar sein. Aber bisher.............?? :gruebel:


Die Stellungnahme des Richters in der mündlichen Vorverhandlung sind ja auf der D S U Seite klar wiedergegeben worden.

Der Richter hatte auch zugesagt seine Stellungnahme, für die allgemeine Suche sei keine NFG erforderlich und Bodendenkmäler würden durch diese nicht gefährdet, schriftlich zu verfassen und an die Parteien zu leiten.
Auf dieser Basis hat dann der Kläger seine Klage auf komplette Offenlegung der Bodendenkmäler in BW (denn er wollte ja bei seiner allgemeinen Suche nicht versehentlich auf solche stoßen) zurück gezogen.

:mrgreen:
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Beitragvon Spürhund » Di 18. Okt 2016, 20:02

mündlich zugesagt ist doch wie ...... nichts. Hier war keiner dabei, die einen sagen so (DSU), die anderen so (Amt). Alles schön und gut, auf der DSU Website, wird so geschrieben, auf der
Anderen, wie ich es schon aufgeführt hat. Aber wo sind die echten Beweise, auf die man sich beziehen kann. Wo ist die schriftliche Stellungnahme.
Wenn mir einer erzählt in Indien ist ein Sack Safran umgefallen, kann ich es glauben oder eben nicht.
Aber hier ist weiterhin ein Streit, bei dem wir Sondler auch betroffen sind, und wo wir nichts in der Hand haben wenn es zu einer polizeilichen Anweisung
(Anzeige-Ordnungswidrigkeit) kommt. Was soll ich dann sagen? auf der Webseite der Sondelunion steht wir dürfen, dann sagt er, auf der des Amtes nicht ! Wer hat wohl da den längeren Arm.
Ich würde mich ja freuen wenn ich sagen kann, tja Richter soundso hat aber gesagt und hier ist sein Urteil.
So habe ich nichts in der Hand und bin im zweifelsfalle am (-.-)
Warum kann denn die DSU nicht dem Richter, das was er gesagt hat, als Schriftform niederlegen. Ausserdem habe ich rausgegelesen aus dem Amtsbrief, das die DSU der Kläger war und zurück gezogen hat. Ich glaube auch das es für die vertretenden Anwälte möglich ist, die Verhandlungsprotokolle als Kopie zu bekommen, das hab ich ja selbst bei einer Scheidung vorliegen :-)
Bei all deiner Freude und deinem Enthusiasmus....... hilft leider keinen wirklich weiter. :?
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Beitragvon Ebinger1 » Di 18. Okt 2016, 21:20

Spürhund hat geschrieben:mündlich zugesagt ist doch wie ...... nichts. Hier war keiner dabei, die einen sagen so (DSU), die anderen so (Amt). Alles schön und gut, auf der DSU Website, wird so geschrieben, auf der
Anderen, wie ich es schon aufgeführt hat. Aber wo sind die echten Beweise, auf die man sich beziehen kann. Wo ist die schriftliche Stellungnahme.
Wenn mir einer erzählt in Indien ist ein Sack Safran umgefallen, kann ich es glauben oder eben nicht.
Aber hier ist weiterhin ein Streit, bei dem wir Sondler auch betroffen sind, und wo wir nichts in der Hand haben wenn es zu einer polizeilichen Anweisung
(Anzeige-Ordnungswidrigkeit) kommt. Was soll ich dann sagen? auf der Webseite der Sondelunion steht wir dürfen, dann sagt er, auf der des Amtes nicht ! Wer hat wohl da den längeren Arm.
Ich würde mich ja freuen wenn ich sagen kann, tja Richter soundso hat aber gesagt und hier ist sein Urteil.
So habe ich nichts in der Hand und bin im zweifelsfalle am (-.-)
Warum kann denn die DSU nicht dem Richter, das was er gesagt hat, als Schriftform niederlegen. Ausserdem habe ich rausgegelesen aus dem Amtsbrief, das die DSU der Kläger war und zurück gezogen hat. Ich glaube auch das es für die vertretenden Anwälte möglich ist, die Verhandlungsprotokolle als Kopie zu bekommen, das hab ich ja selbst bei einer Scheidung vorliegen :-)
Bei all deiner Freude und deinem Enthusiasmus....... hilft leider keinen wirklich weiter. :?


Der Richter hat nur den Wortlaut des Gesetzes kommentiert und das Denkmalgesetz in BW kannst Du auch selber gerne mal lesen...

damit wirst DU dann auch die Stellungnahme des Richtes verstehen.

Außer dem Denkmalschutzamt (welches das Denkmalschutzgesetz so darstellt als wäre es auf alle Bereiche des Alltags übertragbar sei) und ein paar ergebenen Claiminhabern, die Angst haben das andere Sondengänger auf ihren Claims suchen, haben alle (also zumindest die welche es verstehen wollen) verstanden wie es läuft... :mrgreen:
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Beitragvon brainy » Mi 22. Mär 2017, 11:28

Fazit: Man bleibt auch weiterhin der Behördenwillkür ausgeliefert. Alles nichts handfestes, greifbares!

Anmerkung: Der gesamte Thread beinhaltet ne Vielzahl an 'Nettigkeiten', die ich wenn ich Admin wäre, löschen würde.
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Beitragvon Ebinger1 » Mi 22. Mär 2017, 12:29

brainy hat geschrieben:Fazit: Man bleibt auch weiterhin der Behördenwillkür ausgeliefert. Alles nichts handfestes, greifbares!

Anmerkung: Der gesamte Thread beinhaltet ne Vielzahl an 'Nettigkeiten', die ich wenn ich Admin wäre, löschen würde.


Schon mal versucht im Landesdenkmalschutzgesetz nachzulesen :?:

Da steht es doch ganz eindeutig...

Du brauchst nur für die Suche nach Antiken eine Genehmigung.

Jeder der sich staatlicher Willkür ausgesetzt sieht, der hat das Recht dagegen zu kämpfen...

wer darauf wartet das Andere diesen Part übernehmen, der hat schon verloren :winken:
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Beitragvon Watzmann » Mi 22. Mär 2017, 14:00

Fakt ist:
Wird man in BW beim sondeln erwischt, gibt es auch weiterhin eine Anzeige vom Landesdenkmalamt!
Was letztendlich aus der Anzeige wird, ist eine andere Sache.
Den Ärger,den Stress und eine evtl. Strafe hat der Sondengänger auf jeden Fall.
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Beitragvon Ebinger1 » Mi 22. Mär 2017, 14:54

Watzmann hat geschrieben:Fakt ist:
Wird man in BW beim sondeln erwischt, gibt es auch weiterhin eine Anzeige vom Landesdenkmalamt!
Was letztendlich aus der Anzeige wird, ist eine andere Sache.
Den Ärger,den Stress und eine evtl. Strafe hat der Sondengänger auf jeden Fall.


So spricht der Genehmigungssondler der gerne möglichst wenig Mitbewerber um seinen Claim möchte :thumbdown

Aber mal ganz ehrlich:

Wer sich mit der Aussicht auf Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch einschüchtern lässt, ist selber schuld :mrgreen:

Ein vertrauensvolles Gespräch mit der Staatsanwaltschaft und / oder mit der Presse... wird die Situation sehr schnell entspannen :winken:

Wenn ich Morgen als Raubgräber aktiv werden wollte... als Punkt eins der Agenda würde ich mir eine NFG beschaffen.
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Beitragvon Watzmann » Mi 22. Mär 2017, 17:13

Ebinger1 hat geschrieben:
So spricht der Genehmigungssondler der gerne möglichst wenig Mitbewerber um seinen Claim möchte :thumbdown
Wenn ich Morgen als Raubgräber aktiv werden wollte... als Punkt eins der Agenda würde ich mir eine NFG beschaffen.

Fakt ist auch:
Du hast davon, wie es hier in BW abgeht, ungefähr so viel Ahnung, wie eine Kuh vom Rumba tanzen. :lol:
Immer wieder erstaunlich, wenn "Fachleute" :roll: aus anderen Bundesländern, den betreffenden Leuten Ratschläge geben wollen, wie es in BW angeblich ist. :thumbdown
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Robuste handliche Spitzhacke für Schatzsucher & Sondengänger. Der Stiel der Hacke kann herausgeschoben werden. Hierdurch verringert sich das Packmaß und er passt selbst in kleine Rucksäcke.

Mit der Grabehacke können Fundstücke schnell und trotzdem schonend geborgen werden. Der Detektor muß während des Ausgrabevorgangs nicht abgelegt werden, denn die Gewichtsverteilung der kleinen Spitzhacke ermöglicht ein zügiges einhändiges Ausgraben des Fundstücks.

Gewicht: ca. 1000 Gramm
Länge des Stiels: 40cm

Praxistipp: Im Baumarkt gibt es Werkzeughalter mit denen Dachdecker ihren Dachdeckerhammer am Gürtel befestigen. Diese kann man man hervorragend benutzen um die Grabehacke am Gürtel zu befestigen.




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