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In Baden-Württemberg kann genehmigungsfrei gesucht werden

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon Black_Past21 » So 23. Jul 2017, 21:15

The_Duke hat geschrieben:
Ebinger1 hat geschrieben:Warum behaupten immer wieder einige Vollpfosten das sondeln sei verboten :?: :?:

Fundneid


Weil genau diese Vollpfosten gerne möchten, dass es verboten wäre.... :thumbdown

Gruß
Norbert




Wenn ich diesen Bericht hier lese, dann ist es nicht legal :shock:
https://www.denkmalpflege-bw.de/denkmal ... engaenger/
Gruß Christian
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Beitragvon G.Buchner » So 23. Jul 2017, 22:57

Gesetze lesen können die meisten. Gesetze verstehen, die wenigsten. :willkommen:
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Beitragvon Ebinger1 » Mo 24. Jul 2017, 22:09

NUR die gezielte Suche nach Antiken ist genehmigungspflichtig.

Das wars dann auch schon.

Alles andere fällt dann auch nicht mehr unter das Denkmalschutzgesetz :mrgreen:

Entweder ist der Arche der da seinen Namen unter das Geschreibsel gesetzt hat der deutschen Sprache nur beding mächtig... oder er versucht Bürger zu verarschen und aufzuhetzen.

Das hätte dann aber unschöne Folgen für den Irregeleiteten... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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Beitragvon Black_Past21 » Mo 24. Jul 2017, 23:30

:thanks für die Info

Ebinger1 hat geschrieben:NUR die gezielte Suche nach Antiken ist genehmigungspflichtig.

Das wars dann auch schon.

Alles andere fällt dann auch nicht mehr unter das Denkmalschutzgesetz :mrgreen:

Entweder ist der Arche der da seinen Namen unter das Geschreibsel gesetzt hat der deutschen Sprache nur beding mächtig... oder er versucht Bürger zu verarschen und aufzuhetzen.

Das hätte dann aber unschöne Folgen für den Irregeleiteten... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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Beitragvon sebbert » Mi 16. Aug 2017, 15:09

Nur ganz kurze Frage. Nachdem ich diesen und andere Threats gelesen habe habe ich mehr Fragen als vorher im Kopf. Ich will eigendlich ermal nur aus Spielplätzen, Liebewiesen, Badeseen oder ähnliches in BW sondeln. Ist das ohneweiteres möglich oder ist auch hier Vorsicht geboten.

Danke für Eure Hilfe.
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Beitragvon Ebinger1 » Mi 16. Aug 2017, 22:20

sebbert hat geschrieben:Nur ganz kurze Frage. Nachdem ich diesen und andere Threats gelesen habe habe ich mehr Fragen als vorher im Kopf. Ich will eigendlich ermal nur aus Spielplätzen, Liebewiesen, Badeseen oder ähnliches in BW sondeln. Ist das ohneweiteres möglich oder ist auch hier Vorsicht geboten.

Danke für Eure Hilfe.


Warum versuchst Du in einem Forum im Internet eine zutreffende Antwort zu finden :?:

Hier schleichen doch genügend Vollpfosten rum, die Sondengängern beibringen möchten (leider ohne die entsprechende Gesetzesgrundlage, aber so werden nun mal urbane Legenden geschaffen) Sondengehn sei verboten...

Richtig ist (und das kannst Du auch im Landesdenkmalschutzgesetz nachlesen) das nur die gezielte Suche nach Antiken einer Nachforschungsgenehmigung (NFG) bedarf. :mrgreen:
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Beitragvon Bodenseeler » Fr 10. Nov 2017, 12:29

Hey Collegen. Ganz verpennt dass Ich endlich Antwort auf meine brennliche Frage bekommen :jump:
Also bei mir ist jetzt auch schon in der vergangenen Zeit viel Wasser in den See gelaufen und habe viel Zeug gefunden, viel Erfahrungen gesammelt was Ich damit sagen will. Die rechtlichen Schreiben verwirren und sollen ja auch natürlich abschrecken, doch genau so ist es , dass man nach nicht Denkmälern suchen darf.
Jedenfalls sind die Leute sehr entspannt und interessiert was wir machen und geben einem auch Tipps und Hinweise. :thumbup
Wenn einer von euch mal Lust hat im Süden BW zu sondeln, schneit doch mal aufn Bierchen vorbei und lasst mal zusammen gehen :winken:
Gut Fund Leute
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Beitragvon DerKnall » Sa 11. Nov 2017, 00:31

das tut aber gut hier zu lesen, hatte mir schon fast ins hösschen gemacht wegen dem ganzen gesetzes klamauk als anfänger.
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Beitragvon Ebinger1 » Sa 11. Nov 2017, 01:01

Ich verstehe die ganze Verunsicherung nicht...

Würde jemand erzählen:

"Sex ist verboten"

Würde sich jeder:

a.) seine eigenen Gedanken machen

b.) auch mal im Gesetz nachlesen

c.) dem der so einen Mist erzählt, nicht nur den Vogel zeigen, sondern ihn auch der Lächerlichkeit preis geben. Egal ob der Mist von amtlicher Seite, oder von einem anderen Kranken erzählt oder geschrieben wird

Warum lassen Sondengänger sich so einen Quatsch bieten :?:

Wehrt EUCH... und das ganz einfach.
Lasst euch einfach nur die Gesetzesgrundlage zeigen.
Das ist euer gutes Recht und damit wird die ganze Aktion schon sehr lustug :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
...und es reicht nicht dass ein Penner behauptet das könne man aus dem Gesetz ja durch irgendwelche winkelzüge und Ausdeutungen um 5 Ecken als Intension des Gesetzgebers lesen. Im Sinne des Bestimmtheitsgebotes muss ein Verbot ganz klar für jeden Bürger zu erkennen (also klar zu lesen) sein. :thumbup

:mrgreen:
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Beitragvon Ebinger1 » Sa 11. Nov 2017, 01:05

Ach:

Wenn ein Beamter sagt:

sondeln ist verboten

Bitte immer schriftlich geben lassen und dann gleich hier mit Verweis auf den Beamten, mit Namen und Behörde hier einstellen...

Wer sich lcherlich machen will... der hat bestimmt auch nichts dagegen wenn Gott und die Welt so einen Quatsch lesen können wenn sie seinen Namen mal durch Mutter Google jagen :mrgreen:
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