Es geht hier um eine angebliche Schlappe der D S U .
So versucht es zumindest die Landesarchäologie in BW darzustellen
Paar Dinge finde ich daran schon beachtlich...
Das vom Richter abgegebene Statement zur nicht erforderlichen NFG, für eine allgemeine und nicht gezielt auf die Entdeckung ausgerichteten allgemeinen Suche, wird in der Pressemitteilung wohl offensichtlich ignoriert.
Das Landesdenkmalamt versucht schon wieder die Rechtslage falsch darzustellen und erweckt mit der Stellungnahme bewusst den Eindruck das alle Geländebegehungen in dem BL erlaubnispflichtig sind.
Die Denkmalschutzbehörde fühlt sich ( zurecht) durch die Arbeit der D S U und die Klarstellung der "amtlich" getätigten Falschaussagen (die Detektorsuche sei in BW komplett verboten) verunsichert und kontert mit gezielten und diffamierend ausgerichteten Angriffen.