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DSU, der Anfang vom Untergang?

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon Wallenstein » Fr 7. Okt 2016, 15:39

colabär hat geschrieben:Muss die DSU ihre Propaganda mittlerweile schon den Ämtern vorlegen? Gab es da wohl eine Abmahnung, weshalb alle Pamphlete überarbeitet werden mussten?


Die DSU versucht gütlich mit den Ämtern zusammenzuarbeiten. Leider erlauben sich diese immer wieder unfaire Aktionen.

Wobei es schwierig ist die Ursache festzumachen.

Ein Beispiel: Während man in Speyer einen braven Sondengänger-Einsteiger vor Gericht zerrt vergibt Koblenz (gleiches Bundesland) Genehmigungen für Wälder an "fast" jeden der um die Ecke kommt.

Oder Hessen. Während mit einigen Archis super zusammenzuarbeiten ist, ist der Kontakt zu anderen als Gefahr für die eigene Existenz zu sehen.
Jens Diefenbach
Wallenstein Offline

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Beitragvon Sondelmaik » Fr 7. Okt 2016, 16:58

Versucht gütlich zusammen zu arbeiten... Herr Diefenbach sie bringen mich zum schmunzeln. Die dsu wurde mit lauten Drohungen gegen die Fachämter gegründet und seither kommt nur heiße Luft, kommt es dann doch mal zu einer Verhandlung die sich die dsu auf die Fahnen schreibt obwohl die dsu eigentlich selbst überhaupt keinen Rechtsstreit geführt hat geht alles krachen und man versucht die Niederlage als großen Sieg darzustellen.

B.C = verurteilt

Strafbarkeitsprüfung gegen Archäologen in RP = keine Ergebnisse

Raubgräber in Hessen = 2012 erwischt und 2015 verurteilt

Verfahren BW = kein Erfolg trotz verzerrter Pressemeldung

Jetzt augenscheinlich Ermittlungen gegen den großen Präsidenten. Lässt Ihre obige Aussage darauf schließen das die Existenz der dsu bzw. die von Herrn Kracht in Gefahr ist?

Sie könnten uns ja mal aufklären lieber Wallenstein oder sollte ich ggf. oben eine Zeile frei lassen für die nächste dsu Niederlage?

Schönen Tag
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Beitragvon Edgaralan » Fr 7. Okt 2016, 17:40

Es wird immer wieder beklagt, dass keine nachprüfbaren Fakten, Aktenzeichen usw. angeführt sind. Das führt manchmal zu wilden und unsachlichen Spekulationen und man weiß damit auch nicht, was nun wirklich stimmt oder richtig ist. Deshalb nochmals zur Erinnerung, Klarstellung und Ergänzung:

Der Kläger hatte um Einsichtnahme in das Denkmalbuch und die Denkmallisten gebeten, was ihm vom Landesdenkmalamt und Regierungspräsidium Stuttgart verweigert wurde.
Daraufhin hat er gegen das Land Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geklagt
(AZ..: 13 K935/15)

Das Verwaltungsgericht Stuttgart folgte den Beklagten, die Einsichtnahme zu verwehren und stellte die Aussichtslosigkeit der Klage fest. Begründet wurde dies mit Datenschutz. Der Kläger zog darauf seine Klage zurück.
Im Laufe der Verhandlung erhielten die Beteiligten Gelegenheit zur Begründung ihrer Anträge.

Hierzu möchte ich jetzt noch ergänzend hinzufügen, dass die Suche mit einem Metalldetektor und eine Nachforschungsgenehmigung nicht Gegenstand des Verfahrens war. Es wurde vom Richter unmissverständlich klargestellt, dass nach der Rechtslage für den Kläger keine Einsichtnahme in besagte Verzeichnisse für seine Suche erforderlich ist. Die Sach- und Rechtslage wurde mit iden Beteiligten erörtert. Da bei stellte der Richter an Hand von Beispielen unmissverständlich klar, dass die Suche nach Nicht-Kulturdenkmalen keiner Erlaubnis der Denkmalschutzbehörden bedarf.

Das Ergebnis der Verhandlung war letztendlich ein Pyrrhussieg für das Land, denn der Kläger bedarf nach Ansicht des Richters für seine Suche keiner Genehmigung durch das Landesdenkmalamt. Insofern kann er bzw. die DSU dies doch durchaus als Sieg empfinden und darstellen.

Das hat natürlich den beklagten Behörden nicht gefallen. Das Landesdenkmalamt und Regierungspräsidium Stuttgart hatten deshalb beim Verwaltungsgericht Stuttgart interveniert und eine Richtigstellung verlangt, weil die DSU von einem Sieg berichtet hatte. Da haben die Beklagten wohl nicht richtig zugehört bzw. nicht alles richtig verstanden, denn es erfolgte ja kein Urteil. Der Kläger und die DSU feierten nämlich ausdrücklich die Ausführungen des Gerichts, dass für die Suche des Klägers keine Einsichtnahme und Nachforschungsgenehmigung benötigt wird.


Jedenfalls war es seitens der Denkmalschutzbehörden knapp 2 Monate still, bevor das Regierungspräsidium Stuttgart mit Pressemitteilung Nr.: 341/2016 vom 30. September 2016 weitere unzutreffende Behauptungen und Darstellungen verbreitete. Das zeigt sich bereits in der Überschrift. "Landesdenkmalpflege - Die Suche mit Metallsonden nach historischen Hinterlassenschaften ist genehmigungsbedürftig". Hier wird wieder mal nebulös. Was sind "historische Hinterlassenschaften"? Jedenfalls habe ich nirgends eine richtige Definition gefunden, auch nicht im Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg. Es wird einfach wider besseren Wissens etwas behauptet, erfunden und konstruiert, was so nicht im Gesetz steht bzw. in diesem Fall nicht zutrifft inklusiv der aufgeführten Ordnungswidrigkeiten und der Geldbuße.

Die Pressemitteilung findet ihr hier:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Se ... x?rid=1021

Vorher und zum Vergleich und einer Beurteilung empfehle ichl zu lesen:

http://dsu-online.de/20-08-2016-pressem ... or-gericht

und

http://dsu-online.de/ehrenmitglied

Soweit zu den Fakten. Danach kann sich jeder eine (hoffentlich eigene) Meinung bilden.

Grüße und gut Fund!

Hans
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Beitragvon Hr.Kaleu » Fr 7. Okt 2016, 17:45

Tinnitus hat geschrieben:Um dieses Thema geht's in diesem tread wahrlich nicht.



Dieser thread ist Tinnef, außer Anfeindungen gegen @Wallenstein oder die DSU kommt hier nichts.

@Wallenstein kämpft mit offenem Visier, unter offenem Visier versteht man dass er hier quasi mit Realnamen schreibt bzw. dieser mehrfach genannt wurde.

Es wäre der Fairness geschuldet, wenn sich seine Kontrahenten zu erkennen geben um hier etwas Waffengleichheit zu schaffen.
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Beitragvon Charlie » Fr 7. Okt 2016, 17:52

Edgaralan hat geschrieben:Es wird immer wieder beklagt, dass keine nachprüfbaren Fakten, Aktenzeichen usw. angeführt sind. Das führt manchmal zu wilden und unsachlichen Spekulationen und man weiß damit auch nicht, was nun wirklich stimmt oder richtig ist. Deshalb nochmals zur Erinnerung, Klarstellung und Ergänzung:

Der Kläger hatte um Einsichtnahme in das Denkmalbuch und die Denkmallisten gebeten, was ihm vom Landesdenkmalamt und Regierungspräsidium Stuttgart verweigert wurde.
Daraufhin hat er gegen das Land Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geklagt
(AZ..: 13 K935/15)

Das Verwaltungsgericht Stuttgart folgte den Beklagten, die Einsichtnahme zu verwehren und stellte die Aussichtslosigkeit der Klage fest. Begründet wurde dies mit Datenschutz. Der Kläger zog darauf seine Klage zurück.
Im Laufe der Verhandlung erhielten die Beteiligten Gelegenheit zur Begründung ihrer Anträge.

Hierzu möchte ich jetzt noch ergänzend hinzufügen, dass die Suche mit einem Metalldetektor und eine Nachforschungsgenehmigung nicht Gegenstand des Verfahrens war. Es wurde vom Richter unmissverständlich klargestellt, dass nach der Rechtslage für den Kläger keine Einsichtnahme in besagte Verzeichnisse für seine Suche erforderlich ist. Die Sach- und Rechtslage wurde mit iden Beteiligten erörtert. Da bei stellte der Richter an Hand von Beispielen unmissverständlich klar, dass die Suche nach Nicht-Kulturdenkmalen keiner Erlaubnis der Denkmalschutzbehörden bedarf.

Das Ergebnis der Verhandlung war letztendlich ein Pyrrhussieg für das Land, denn der Kläger bedarf nach Ansicht des Richters für seine Suche keiner Genehmigung durch das Landesdenkmalamt. Insofern kann er bzw. die DSU dies doch durchaus als Sieg empfinden und darstellen.

Das hat natürlich den beklagten Behörden nicht gefallen. Das Landesdenkmalamt und Regierungspräsidium Stuttgart hatten deshalb beim Verwaltungsgericht Stuttgart interveniert und eine Richtigstellung verlangt, weil die DSU von einem Sieg berichtet hatte. Da haben die Beklagten wohl nicht richtig zugehört bzw. nicht alles richtig verstanden, denn es erfolgte ja kein Urteil. Der Kläger und die DSU feierten nämlich ausdrücklich die Ausführungen des Gerichts, dass für die Suche des Klägers keine Einsichtnahme und Nachforschungsgenehmigung benötigt wird.


Jedenfalls war es seitens der Denkmalschutzbehörden knapp 2 Monate still, bevor das Regierungspräsidium Stuttgart mit Pressemitteilung Nr.: 341/2016 vom 30. September 2016 weitere unzutreffende Behauptungen und Darstellungen verbreitete. Das zeigt sich bereits in der Überschrift. "Landesdenkmalpflege - Die Suche mit Metallsonden nach historischen Hinterlassenschaften ist genehmigungsbedürftig". Hier wird wieder mal nebulös. Was sind "historische Hinterlassenschaften"? Jedenfalls habe ich nirgends eine richtige Definition gefunden, auch nicht im Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg. Es wird einfach wider besseren Wissens etwas behauptet, erfunden und konstruiert, was so nicht im Gesetz steht bzw. in diesem Fall nicht zutrifft inklusiv der aufgeführten Ordnungswidrigkeiten und der Geldbuße.

Die Pressemitteilung findet ihr hier:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Se ... x?rid=1021

Vorher und zum Vergleich und einer Beurteilung empfehle ichl zu lesen:

http://dsu-online.de/20-08-2016-pressem ... or-gericht

und

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Soweit zu den Fakten. Danach kann sich jeder eine (hoffentlich eigene) Meinung bilden.

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Beitragvon Ebinger1 » Fr 7. Okt 2016, 19:05

Edgaralan hat geschrieben:Es wird immer wieder beklagt, dass keine nachprüfbaren Fakten, Aktenzeichen usw. angeführt sind. Das führt manchmal zu wilden und unsachlichen Spekulationen und man weiß damit auch nicht, was nun wirklich stimmt oder richtig ist. Deshalb nochmals zur Erinnerung, Klarstellung und Ergänzung:

Der Kläger hatte um Einsichtnahme in das Denkmalbuch und die Denkmallisten gebeten, was ihm vom Landesdenkmalamt und Regierungspräsidium Stuttgart verweigert wurde.
Daraufhin hat er gegen das Land Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geklagt
(AZ..: 13 K935/15)

Das Verwaltungsgericht Stuttgart folgte den Beklagten, die Einsichtnahme zu verwehren und stellte die Aussichtslosigkeit der Klage fest. Begründet wurde dies mit Datenschutz. Der Kläger zog darauf seine Klage zurück.
Im Laufe der Verhandlung erhielten die Beteiligten Gelegenheit zur Begründung ihrer Anträge.

Hierzu möchte ich jetzt noch ergänzend hinzufügen, dass die Suche mit einem Metalldetektor und eine Nachforschungsgenehmigung nicht Gegenstand des Verfahrens war. Es wurde vom Richter unmissverständlich klargestellt, dass nach der Rechtslage für den Kläger keine Einsichtnahme in besagte Verzeichnisse für seine Suche erforderlich ist. Die Sach- und Rechtslage wurde mit iden Beteiligten erörtert. Da bei stellte der Richter an Hand von Beispielen unmissverständlich klar, dass die Suche nach Nicht-Kulturdenkmalen keiner Erlaubnis der Denkmalschutzbehörden bedarf.

Das Ergebnis der Verhandlung war letztendlich ein Pyrrhussieg für das Land, denn der Kläger bedarf nach Ansicht des Richters für seine Suche keiner Genehmigung durch das Landesdenkmalamt. Insofern kann er bzw. die DSU dies doch durchaus als Sieg empfinden und darstellen.

Das hat natürlich den beklagten Behörden nicht gefallen. Das Landesdenkmalamt und Regierungspräsidium Stuttgart hatten deshalb beim Verwaltungsgericht Stuttgart interveniert und eine Richtigstellung verlangt, weil die DSU von einem Sieg berichtet hatte. Da haben die Beklagten wohl nicht richtig zugehört bzw. nicht alles richtig verstanden, denn es erfolgte ja kein Urteil. Der Kläger und die DSU feierten nämlich ausdrücklich die Ausführungen des Gerichts, dass für die Suche des Klägers keine Einsichtnahme und Nachforschungsgenehmigung benötigt wird.


Jedenfalls war es seitens der Denkmalschutzbehörden knapp 2 Monate still, bevor das Regierungspräsidium Stuttgart mit Pressemitteilung Nr.: 341/2016 vom 30. September 2016 weitere unzutreffende Behauptungen und Darstellungen verbreitete. Das zeigt sich bereits in der Überschrift. "Landesdenkmalpflege - Die Suche mit Metallsonden nach historischen Hinterlassenschaften ist genehmigungsbedürftig". Hier wird wieder mal nebulös. Was sind "historische Hinterlassenschaften"? Jedenfalls habe ich nirgends eine richtige Definition gefunden, auch nicht im Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg. Es wird einfach wider besseren Wissens etwas behauptet, erfunden und konstruiert, was so nicht im Gesetz steht bzw. in diesem Fall nicht zutrifft inklusiv der aufgeführten Ordnungswidrigkeiten und der Geldbuße.

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Vorher und zum Vergleich und einer Beurteilung empfehle ichl zu lesen:

http://dsu-online.de/20-08-2016-pressem ... or-gericht

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@ Edgaralan / Hans:

Danke für die nocjmaölige Klarstellung :thumbup

Es ist ja nicht so das niemand die Abläufe versteht...

eher geht es darum das ein paar "Superexperten" den Kläher und die D S U gerne dumm dastehen lassen würden.

Das ist zwar, genau wie die Pressemeldung, in die Hose gegangen, aber das werden die Möchtegerndiffamierer wohl nicht verstehen wollen... :mrgreen:

Ob es wenigstens ihren Archis gefallen hat :?:
Aber elztzendlich plappern solche Typen ja nur im vorauseilendem Gehorsam das nach, von dem sie denken das ihre Archis das von Ihnen erwarten könnten... Das sagt schon eine ganze Menge über die Einstellung etlicher Amtsarchäologen gegenüber dem "gemeinen" Bürger aus :thumbdown

Aber wir zahlen die Zeche... und somit auch deren Gehälter.
Wenn solche Schüsse nicht mal nach hinten los gehen...
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Beitragvon colabär » Fr 7. Okt 2016, 19:21

Hr.Kaleu hat geschrieben:
Tinnitus hat geschrieben:Um dieses Thema geht's in diesem tread wahrlich nicht.



Dieser thread ist Tinnef, außer Anfeindungen gegen @Wallenstein oder die DSU kommt hier nichts.

@Wallenstein kämpft mit offenem Visier, unter offenem Visier versteht man dass er hier quasi mit Realnamen schreibt bzw. dieser mehrfach genannt wurde.

Es wäre der Fairness geschuldet, wenn sich seine Kontrahenten zu erkennen geben um hier etwas Waffengleichheit zu schaffen.



Ich bin schon weit über 20 Jahre dabei und ich kann sagen Wallenstein denkt nur an Wallenstein und an die Moneten. Wenn es sein muß dann läßt er einen über die Klinge springen! Früher gab es in allen Foren nur Ärger mit Herrn Wallenstein, die folge war natürlich Sperrung. Deshalb ist Herr Wallenstein auch Meister der Accounts.

Wie scheinheillig Wallenstein ist, könnt ihr sehen wie er auf meine Frage geantwortet hat und wie Sondelmaik recht schnell das ware Gesicht von W und der DSU beschrieben hat.

Ich errinnere auch mal an " bis zur letzen Patrone " Die sind erst zufrieden wenn es überall verboten ist.
Jeder der, der DSU beigetreten ist trägt dann auch mit Verantwortung.
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Beitragvon Charlie » Fr 7. Okt 2016, 19:31

colabär hat geschrieben:
Hr.Kaleu hat geschrieben:
Tinnitus hat geschrieben:Um dieses Thema geht's in diesem tread wahrlich nicht.



Dieser thread ist Tinnef, außer Anfeindungen gegen @Wallenstein oder die DSU kommt hier nichts.

@Wallenstein kämpft mit offenem Visier, unter offenem Visier versteht man dass er hier quasi mit Realnamen schreibt bzw. dieser mehrfach genannt wurde.

Es wäre der Fairness geschuldet, wenn sich seine Kontrahenten zu erkennen geben um hier etwas Waffengleichheit zu schaffen.



Ich bin schon weit über 20 Jahre dabei und ich kann sagen Wallenstein denkt nur an Wallenstein und an die Moneten. Wenn es sein muß dann läßt er einen über die Klinge springen! Früher gab es in allen Foren nur Ärger mit Herrn Wallenstein, die folge war natürlich Sperrung. Deshalb ist Herr Wallenstein auch Meister der Accounts.

Wie scheinheillig Wallenstein ist, könnt ihr sehen wie er auf meine Frage geantwortet hat und wie Sondelmaik recht schnell das ware Gesicht von W und der DSU beschrieben hat.

Ich errinnere auch mal an " bis zur letzen Patrone " Die sind erst zufrieden wenn es überall verboten ist.
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Beitragvon Ebinger1 » Fr 7. Okt 2016, 20:07

Schaut euch mal den Schreibstil dieses Colabären - Möchtegernaufklärers an...

Der schreibt hier unter mind. 4 Accounts. :thanks
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Beitragvon colabär » Fr 7. Okt 2016, 20:30

Ach Ebinger du Lachnummer auf jedem Detektorentreffen ! Konntest du dein Stottern bei einer Diskussion Auge in Auge mittlerweile etwas verbessern? Hast du mit dem Detektor und den Einstellungen noch ein bischen geübt ? Nicht das du dich beim nächsten Treffen wieder lächerlich machst !
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