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DSU, der Anfang vom Untergang?

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon Watzmann » Do 6. Okt 2016, 10:07

Ebinger1 hat geschrieben: Ganz so wie früher :?:


Gell?
Ist doch schön, wenn man sich schon so lange Jahre kennt. ;)
Und sei es nur übers Internet.
Aber jetzt genug rumgeblödelt, ich muss jetzt auch noch was arbeiten. :winken:
PS.: Du bekommst keinen Fleißzettel von mir. :lol:
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Beitragvon Ebinger1 » Do 6. Okt 2016, 10:22

Watzmann hat geschrieben:
Ebinger1 hat geschrieben: Ganz so wie früher :?:


Gell?
Ist doch schön, wenn man sich schon so lange Jahre kennt. ;)
Und sei es nur übers Internet.
Aber jetzt genug rumgeblödelt, ich muss jetzt auch noch was arbeiten. :winken:
PS.: Du bekommst keinen Fleißzettel von mir. :lol:


Ich habe nicht rumgeblödelt...

Das habe ich genau so ERNST genommen wie Du versuchst zu hetzen.

Watzmann, gerade DU als Moderator in einem Sondengängerforum (Daniel) müsstest doch immer wieder mitbekommen wie von der Amtsseite mit Sondengängern umgegangen wird, wie mit zweierlei und dreierlei Maß gemessen wird, was Willkür und Verarsche ist,....

und dann versuchst Du mit flachen und unausgegorenen Kommentaren eine Sondengängervereinigung zu torpedieren :?:

Die Erfahrungen der verangenen 30 Jahre haben doch gezeigt das alle Sondengängervereinigungen auf Kuschelkurs von dder Amtsarchäologie verlacht und ignoriert wurden. Also ist das Vorgehen der D S U nur die logische Konsequenz.

Wie die eingangs zietierte Pressemeldung nun klar erkennen lässt, scheint da schon ein wenig Unsicherheit und Panik auf der Amtsseite aufzukommen. Spannender wird das dann wenn mal die ersten Anzeigen und Schadensersatzklagen an die zuständigen Beamten herangetragen werden... Dann wird es spannend :mrgreen: Bisher gibt es doch nur seichtes Geplänkel :winken:

Guter Kollege.... :?:
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Beitragvon csdragon » Do 6. Okt 2016, 11:02

Wallenstein hat geschrieben:der Richter hat ZUR ÜBERRASCHUNG ALLER argumentiert, dass der Sondler keine Einsicht benötigt wenn er nicht gezielt nach Bodendenkmalen sucht.


Hört sich natürlich besser an als:

"Das Gericht hat nach ausführlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage dem Kläger zu erkennen gegeben, dass das vom Kläger vorgetragene Hobby-Interesse am „Sondengehen“ keine Einsichtnahme in das Denkmalbuch rechtfertigt."

Ob das jetzt aber genauso ist wie bei unserer Politik, die sich damit rühmt, wie toll sie doch mit dem "NSA-Skandal" umgegangen ist ohne überhaupt auch nur annähernd etwas zu machen kann ich leider ohne direkten Einblick in die Akte nicht beurteilen...
:gruebel:

Wobei hierbei glaube ich die DSU immer noch die Angabe selbigen Aktenzeichens schuldig bleibt...
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Beitragvon Nordischerkreis » Do 6. Okt 2016, 11:11

Wallenstein hat geschrieben:.....

An welcher Stelle ist etwas unverständlich? Ja natürlich haben die Archis recht wenn sie sagen, dass es in dem Prozess um Einsicht in das Denkmalbuch ging. Aber der Richter hat ZUR ÜBERRASCHUNG ALLER argumentiert, dass der Sondler keine Einsicht benötigt wenn er nicht gezielt nach Bodendenkmalen sucht.

.......


Das ist doch falsch was Du schreibst, wenn man die Pressemitteilung liest

"Der Kläger begehrte die Einsichtnahme in das Denkmalbuch beim Regierungspräsidium Stuttgart. Das Gericht hat nach ausführlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage dem Kläger zu erkennen gegeben, dass das vom Kläger vorgetragene Hobby-Interesse am „Sondengehen“ keine Einsichtnahme in das Denkmalbuch rechtfertigt. Seine Klage, so das Gericht, habe keine Aussicht auf Erfolg, weshalb dem Kläger empfohlen werde, die Klage zurückzunehmen. Dieser Empfehlung ist der Kläger nachgekommen. Mit Beschluss vom 05. August 2016, Az. 13 K 935/15, stellte das Verwaltungsgericht Stuttgart daraufhin das Verfahren ein. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Zu diesem Beschluss des VG Stuttgart kursiert eine Falschmeldung der „Deutschen Sondengänger Union“ (DSU), welche in einer Pressemitteilung die Entscheidung der Stuttgarter Richter als Erfolg in der Sache für sich reklamiert.
Das Landesamt für Denkmalpflege stellt hierzu nachdrücklich klar: Es handelt sich um eine völlig verfälschte und verzerrte Darstellung des Sachverhalts. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat dem Urheber der Falschmeldung selbst folgende Gegendarstellung übermittelt: "Als Verantwortlicher … werden Sie darauf hingewiesen, dass der Artikel den Inhalt der von Ihnen genannten Verhandlung unrichtig bzw. verzerrt darstellt. Schon der Titel, wonach der Kläger einen Erfolg erzielt habe, ist irreführend... Die Frage, wann eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 27 des Gesetzes zum Schutz der Kulturdenkmale (Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg) vorliegt, war nicht Gegenstand des Verfahrens."

Das Wort "irreführend" finde ich in dem Zusammenhang passend :D
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Beitragvon Ebinger1 » Do 6. Okt 2016, 11:36

Nordischerkreis hat geschrieben:
Wallenstein hat geschrieben:.....

An welcher Stelle ist etwas unverständlich? Ja natürlich haben die Archis recht wenn sie sagen, dass es in dem Prozess um Einsicht in das Denkmalbuch ging. Aber der Richter hat ZUR ÜBERRASCHUNG ALLER argumentiert, dass der Sondler keine Einsicht benötigt wenn er nicht gezielt nach Bodendenkmalen sucht.

.......


Das ist doch falsch was Du schreibst, wenn man die Pressemitteilung liest

"Der Kläger begehrte die Einsichtnahme in das Denkmalbuch beim Regierungspräsidium Stuttgart. Das Gericht hat nach ausführlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage dem Kläger zu erkennen gegeben, dass das vom Kläger vorgetragene Hobby-Interesse am „Sondengehen“ keine Einsichtnahme in das Denkmalbuch rechtfertigt. Seine Klage, so das Gericht, habe keine Aussicht auf Erfolg, weshalb dem Kläger empfohlen werde, die Klage zurückzunehmen. Dieser Empfehlung ist der Kläger nachgekommen. Mit Beschluss vom 05. August 2016, Az. 13 K 935/15, stellte das Verwaltungsgericht Stuttgart daraufhin das Verfahren ein. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Zu diesem Beschluss des VG Stuttgart kursiert eine Falschmeldung der „Deutschen Sondengänger Union“ (DSU), welche in einer Pressemitteilung die Entscheidung der Stuttgarter Richter als Erfolg in der Sache für sich reklamiert.
Das Landesamt für Denkmalpflege stellt hierzu nachdrücklich klar: Es handelt sich um eine völlig verfälschte und verzerrte Darstellung des Sachverhalts. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat dem Urheber der Falschmeldung selbst folgende Gegendarstellung übermittelt: "Als Verantwortlicher … werden Sie darauf hingewiesen, dass der Artikel den Inhalt der von Ihnen genannten Verhandlung unrichtig bzw. verzerrt darstellt. Schon der Titel, wonach der Kläger einen Erfolg erzielt habe, ist irreführend... Die Frage, wann eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 27 des Gesetzes zum Schutz der Kulturdenkmale (Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg) vorliegt, war nicht Gegenstand des Verfahrens."

Das Wort "irreführend" finde ich in dem Zusammenhang passend :D


Hier äußert sich jetzt unhser Joachim Weise...

der in SH mit dafür sorgt. das die Zahl der Somdemgänger möglichst klein bleibt :mrgreen:

Wo genau soll denn die D S U behauptet haben das es in dem Prozess um die Erteilung einer NFG ging :?:

Also bitte mal kurz das Zitat Herr Weise :winken:

..und spare dir alle Ausflüchte :mrgreen:
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Beitragvon Nordischerkreis » Do 6. Okt 2016, 12:13

Ebinger1 hat geschrieben:
Nordischerkreis hat geschrieben:
Wallenstein hat geschrieben:.....

An welcher Stelle ist etwas unverständlich? Ja natürlich haben die Archis recht wenn sie sagen, dass es in dem Prozess um Einsicht in das Denkmalbuch ging. Aber der Richter hat ZUR ÜBERRASCHUNG ALLER argumentiert, dass der Sondler keine Einsicht benötigt wenn er nicht gezielt nach Bodendenkmalen sucht.

.......


Das ist doch falsch was Du schreibst, wenn man die Pressemitteilung liest

"Der Kläger begehrte die Einsichtnahme in das Denkmalbuch beim Regierungspräsidium Stuttgart. Das Gericht hat nach ausführlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage dem Kläger zu erkennen gegeben, dass das vom Kläger vorgetragene Hobby-Interesse am „Sondengehen“ keine Einsichtnahme in das Denkmalbuch rechtfertigt. Seine Klage, so das Gericht, habe keine Aussicht auf Erfolg, weshalb dem Kläger empfohlen werde, die Klage zurückzunehmen. Dieser Empfehlung ist der Kläger nachgekommen. Mit Beschluss vom 05. August 2016, Az. 13 K 935/15, stellte das Verwaltungsgericht Stuttgart daraufhin das Verfahren ein. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Zu diesem Beschluss des VG Stuttgart kursiert eine Falschmeldung der „Deutschen Sondengänger Union“ (DSU), welche in einer Pressemitteilung die Entscheidung der Stuttgarter Richter als Erfolg in der Sache für sich reklamiert.
Das Landesamt für Denkmalpflege stellt hierzu nachdrücklich klar: Es handelt sich um eine völlig verfälschte und verzerrte Darstellung des Sachverhalts. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat dem Urheber der Falschmeldung selbst folgende Gegendarstellung übermittelt: "Als Verantwortlicher … werden Sie darauf hingewiesen, dass der Artikel den Inhalt der von Ihnen genannten Verhandlung unrichtig bzw. verzerrt darstellt. Schon der Titel, wonach der Kläger einen Erfolg erzielt habe, ist irreführend... Die Frage, wann eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 27 des Gesetzes zum Schutz der Kulturdenkmale (Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg) vorliegt, war nicht Gegenstand des Verfahrens."

Das Wort "irreführend" finde ich in dem Zusammenhang passend :D


Hier äußert sich jetzt unhser Joachim Weise...

der in SH mit dafür sorgt. das die Zahl der Somdemgänger möglichst klein bleibt :mrgreen:

Wo genau soll denn die D S U behauptet haben das es in dem Prozess um die Erteilung einer NFG ging :?:

Also bitte mal kurz das Zitat Herr Weise :winken:

..und spare dir alle Ausflüchte :mrgreen:


Jan, bitte wenn schon, dann bitte meinen Namen richtig schreiben, aber mit dem Lesen klappt es ja auch nicht so wie man gerade sieht :D

Ich habe nur aus der Pressemitteilung von BW zitiert, wie ich oben geschriben habe. Also nochmal ganz langsam nachlesen.....

Aber als Märchenonkel kannst Du es meinetwegen immer gerne mal wieder versuchen :weisheit:

Ach ja und "Somdemgänger" halte ich alle zurück :thanks
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Beitragvon Edgaralan » Do 6. Okt 2016, 14:53

Es ist schon erstaunlich, wie lange sich das Landesenkmalamt und Regierungspräsidium als Vertretung des Landes Baden-Württemberg in dieser Sache mit einer Stellungnahme bzw. Pressemitteilung zurück gehalten haben.

Es ist halt schwer, ungeliebte Tatsachen so stehen zu lassen. Insbesondere der Schlußsatz der Mitteilung: "Durch die Falschmeldung über eine angebliche Entscheidung des Verwaltungsgericht Stuttgarts ist eine Zunahme illegaler Sondengänger zu befürchten. Verdächtige Vorgänge sollten umgehend der Polizei gemeldet werden" zeigt, dass bei manchen Behördenvertretern jetzt "der Arsch auf Grundeis" geht.

Grüße und gut Fund!

Hans
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Beitragvon Tinnitus » Do 6. Okt 2016, 15:08

Edgaralan hat geschrieben:Es ist schon erstaunlich, wie lange sich das Landesenkmalamt und Regierungspräsidium als Vertretung des Landes Baden-Württemberg in dieser Sache mit einer Stellungnahme bzw. Pressemitteilung zurück gehalten haben.
Hans

naja du hast dich doch auch bis Heute als direkt betroffener zurück gehalten ;)
Ich glaub ich hab nen Tinnitus im Auge... ich seh nur Pfeifen oO
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Beitragvon Sondelmaik » Do 6. Okt 2016, 15:12

Ist es nicht eine natürliche Sache das das Land BW darauf hinweist die Polizei zu verständigen wenn die dsu derartige Falschmeldungen heraus gibt?

Ich stelle mal einen reißerischen Vergleich auf.... wenn die Vereinigung der deutschen Taschendiebe eine Pressemeldung heraus gibt die sinngemäß
aussagt das das Klauen nicht explizit verboten ist und es darauf ankäme ob man mit dem Vorsatz zu klauen etwas entwendet aber mit dem Vorsatz
es sich nur temporär leihen zu wollen.

Was wäre in dem frei erfundenen Beispiel die natürlichste Reaktion des Staates? Richtig geraten.. er würde schreiben das das Unsinn ist und klauen
ohne Klauschein auch weiterhin verboten ist und die Polizei verständigt werden soll.

Ich denke das Beispiel ist jetzt so reißerisch das es sogar Edgaralan versteht. Obwohl Herr Junglas mit Sicherheit wieder ein paar Gegenargumente
hat. Diesbezüglich möchte ich auch noch einen konkreten Fall anfügen ( mit Aktenzeichen, nicht wie die dsu :D ) der aufzeigt das es auch
andersrum geht.

Im Jahre 2012 fällte ein Limburger Gericht ein Urteil gegen einen Sondengänger der in der Nähe einer archäologischen Ausgrabung suchte und
angab er würde nur nach neuzeitlichen Schnallen suchen... Er ist damit nicht durchgekommen.

Wie versprochen das Aktenzeichen

AG Limburg-Hadamar, 1 OWi - 6 Js 8705/15

In dem Sinne einen schönen Tag
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Beitragvon Edgaralan » Do 6. Okt 2016, 15:18

Tinnitus, da war zwischenzeitlich ja auch nichts dazu zu sagen!

Sondelmaik, erkläre mir bitte doch, was Du für für eine Falschmeldung hältst!!

Grüße und gut Fund!

Hans
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Gewicht: ca. 1000 Gramm
Länge des Stiels: 40cm

Praxistipp: Im Baumarkt gibt es Werkzeughalter mit denen Dachdecker ihren Dachdeckerhammer am Gürtel befestigen. Diese kann man man hervorragend benutzen um die Grabehacke am Gürtel zu befestigen.




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