Ist es nicht eine natürliche Sache das das Land BW darauf hinweist die Polizei zu verständigen wenn die dsu derartige Falschmeldungen heraus gibt?
Ich stelle mal einen reißerischen Vergleich auf.... wenn die Vereinigung der deutschen Taschendiebe eine Pressemeldung heraus gibt die sinngemäß
aussagt das das Klauen nicht explizit verboten ist und es darauf ankäme ob man mit dem Vorsatz zu klauen etwas entwendet aber mit dem Vorsatz
es sich nur temporär leihen zu wollen.
Was wäre in dem frei erfundenen Beispiel die natürlichste Reaktion des Staates? Richtig geraten.. er würde schreiben das das Unsinn ist und klauen
ohne Klauschein auch weiterhin verboten ist und die Polizei verständigt werden soll.
Ich denke das Beispiel ist jetzt so reißerisch das es sogar Edgaralan versteht. Obwohl Herr Junglas mit Sicherheit wieder ein paar Gegenargumente
hat. Diesbezüglich möchte ich auch noch einen konkreten Fall anfügen ( mit Aktenzeichen, nicht wie die dsu

) der aufzeigt das es auch
andersrum geht.
Im Jahre 2012 fällte ein Limburger Gericht ein Urteil gegen einen Sondengänger der in der Nähe einer archäologischen Ausgrabung suchte und
angab er würde nur nach neuzeitlichen Schnallen suchen... Er ist damit nicht durchgekommen.
Wie versprochen das Aktenzeichen
AG Limburg-Hadamar, 1 OWi - 6 Js 8705/15
In dem Sinne einen schönen Tag