Iceman1 hat geschrieben:Eine Hausdurchsuchung ist schon ein sehr großer Eingriff in die Privatsphäre, es gibt strenge Vorschriften und richterlicher Verfügung. Und "Gefahr in Verzug" bezieht sich sicherlich nicht darauf, dass jemand ein Stück Blech ausgegraben hat. Also ich halte dies für ein hartnäckiges Ammenmärchen, jeder hat es mal irgendwie gehört aber keiner persönlich erlebt.
Hessen schert sich darum gar nicht. Die machen einfach. Nach dem Motto wenn man einen Durchsuchungsbefehl erhalten hat wird man schon etwas finden. Wie schon gesagt. Der Mann hatte versucht zwischen dem Finder und dem der die Funde nicht mehr herausrücken wollte, zu vermitteln. Das Verfahren gegen ihn wurde nun letzte Woche eingestellt weil es offenbar zwischendurch in der hessischen Justiz doch noch Leute gibt die Sachverhalten korrekt einschätzen können. Was dem Betroffenen bleibt ist trotzdem viel Aufregung und Ärger und enorme Kosten für Anwälte.
Aber ich habe gehört, dass der Gegenschlag kommt...
Ratschlag für hessische Archis: Ein kluger Mann hat seinerzeit das Telefon erfunden. Wenn es Gerüchte um einen Ehrenamtlichen gibt, kann man dieses äußerst nützliche Hilfsmittel benutzen um Gerüchte aufzuklären - ohne das eine Horde von Beamten Türen aufbricht und Wohnungen verwüstet.


