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Schatzsuche ist in Deutschland nicht verboten

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon Ironore » Sa 29. Mär 2014, 11:16

Ja deswegen meinte ich ja kommt halt nur noch auf den Fund drauf an wie das Gesetzlich geregelt ist.
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Beitragvon Ebinger1 » Sa 29. Mär 2014, 11:53

:thumbup :thumbup :thumbup
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Beitragvon Tafelsilber2014 » Di 7. Okt 2014, 21:50

:welcome :thumbup

Liebe Sondelfreunde,

bin neu hier, und auch in diesem Milieu. Habe mir zum Geburtstag das Equipment gekauft und stehe nun davor dies alles wieder zu veräußern, da ich nun nicht genau weiß ob ich im Land Brandenburg sondeln darf. Habe eure Einträge diesbezüglich gelesen, stehe aber irgend wie zwischen Baum und Borke. Ich war nun auch am letzten Wochenende das erste mal auf einem Feld in meiner Stadt sondeln, habe aber bis auf 4 bis 5 leere Patronenhülsen nur Schrott gefunden. Ich will natürlich auch kein Ärger mit dem Gesetz bekommen, und stelle nochmals die Frage zur Beantwortung in den Raum. Darf ich in ungezielter Richtung sondeln im Land Brandenburg oder nicht.

Danke sagt Tafelsilber2014
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Beitragvon Oberon » Di 7. Okt 2014, 21:55

insofern man "ungezieltes sondeln" nicht mit gezielter Suche nach BD auf geschützten Gebiet gleichsetzen muss = laut Gesetz ja u laut Amtsauslegung nein .......so einfach ist das :roll:
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Beitragvon Ebinger1 » Mi 8. Okt 2014, 01:28

Tafelsilber2014 hat geschrieben::welcome :thumbup

Liebe Sondelfreunde,

bin neu hier, und auch in diesem Milieu. Habe mir zum Geburtstag das Equipment gekauft und stehe nun davor dies alles wieder zu veräußern, da ich nun nicht genau weiß ob ich im Land Brandenburg sondeln darf. Habe eure Einträge diesbezüglich gelesen, stehe aber irgend wie zwischen Baum und Borke. Ich war nun auch am letzten Wochenende das erste mal auf einem Feld in meiner Stadt sondeln, habe aber bis auf 4 bis 5 leere Patronenhülsen nur Schrott gefunden. Ich will natürlich auch kein Ärger mit dem Gesetz bekommen, und stelle nochmals die Frage zur Beantwortung in den Raum. Darf ich in ungezielter Richtung sondeln im Land Brandenburg oder nicht.

Danke sagt Tafelsilber2014


Mal kurz angemerkt: ich würde bspw. das Autofahren nicht deshalb aufgeben weil es ein paar Parkverbotsbereiche gibt.

Aber zurück zu deiner Frage.... Darf man in Brandenburg ungezielt sondeln?

Hier mal ein Auszug aus dem entsprechenden Gesetz:

§ 10 Nachforschungen

(1) Wer nach Bodendenkmalen zielgerichtet mit technischen Hilfsmitteln suchen, nach Bodendenkmalen graben oder Bodendenkmale aus einem Gewässer bergen will, bedarf der Erlaubnis der Denkmalfachbehörde.

Bitte auch die §§ 11 und 12 beachten, da geht es um Denkmalfunde und das Schatzregal.

Hier der Link zum Gesetz:

http://www.bravors.brandenburg.de/sixcm ... 5128.de#10

Viel Spass bei der Suche :winken:
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Beitragvon sens78 » Fr 5. Dez 2014, 16:04

Für BREMEN Bremerhaven und Niedersachsen (sicher noch mehr Bundesländer wo dieses Zutrifft) gilt...Ihr dürft ein Metalldetektor kaufen benutzen und damit auf die geziehlte Suche auf Zahlungsmittel und Schmuck*(Fundregelung*beachten) gehen..Verleugnungen von Personen und Beamte wie Raubgräber etc. dürft ihr zur Anzeige bringen. :!:



Geziehlte suche nach Bodendenkmäler(müsst da Googeln was gemeint ist :ironie liste heute noch nicht gefunden bei den DenkemaleschuetzerN xD) und Schutzgebiete aller Art wie auch Naturschutzgebiete sind Tabu ohne eine Genehmigung.

Dritter Teil
Ausgrabungen und Bodenfunde
§ 12
Ausgrabungen
(1)
1
Wer nach Kulturdenkmalen graben, Kulturdenkmale aus
einem Gewässer bergen oder mit
technischen Hilfsmitteln nach Kulturdenkmalen suche
n will, bedarf einer Genehmigung
der Denk-
- 6 -
malschutzbehörde.
2
Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Ver
antwortung einer
staatlichen Denkmalbehörde stattfinden.
(2)
1
Die Genehmigung ist zu versagen, soweit die Maßnahm
e gegen dieses Gesetz verstoßen
oder Forschungsvorhaben des Landes beeinträchtigen
würde.
2
Die Genehmigung kann unter Be-
dingungen und mit Auflagen erteilt werden.
3
Insbesondere können Bestimmungen über die Suche,
die Planung und Ausführung der Grabung, die Behandl
ung und Sicherung der Bodenfunde, die
Dokumentation der Grabungsbefunde, die Berichtersta
ttung und die abschließende Herrichtung
der Grabungsstätte getroffen werden.
4
Es kann auch verlangt werden, dass ein bestimmter S
ach-
verständiger die Arbeiten leitet
Detektor kaputt?
Hier wird dir Geholfen!
https://sites.google.com./site/detektorreparatur/
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Beitragvon Dog » Sa 6. Dez 2014, 20:09

sens78 hat geschrieben:Für BREMEN Bremerhaven und Niedersachsen (sicher noch mehr Bundesländer wo dieses Zutrifft) gilt...Ihr dürft ein Metalldetektor kaufen benutzen und damit auf die geziehlte Suche auf Zahlungsmittel und Schmuck*(Fundregelung*beachten) gehen..Verleugnungen von Personen und Beamte wie Raubgräber etc. dürft ihr zur Anzeige bringen. :!:



Geziehlte suche nach Bodendenkmäler(müsst da Googeln was gemeint ist :ironie liste heute noch nicht gefunden bei den DenkemaleschuetzerN xD) und Schutzgebiete aller Art wie auch Naturschutzgebiete sind Tabu ohne eine Genehmigung.

Dritter Teil
Ausgrabungen und Bodenfunde
§ 12
Ausgrabungen
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1
Wer nach Kulturdenkmalen graben, Kulturdenkmale aus
einem Gewässer bergen oder mit
technischen Hilfsmitteln nach Kulturdenkmalen suche
n will, bedarf einer Genehmigung
der Denk-
- 6 -
malschutzbehörde.
2
Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Ver
antwortung einer
staatlichen Denkmalbehörde stattfinden.
(2)
1
Die Genehmigung ist zu versagen, soweit die Maßnahm
e gegen dieses Gesetz verstoßen
oder Forschungsvorhaben des Landes beeinträchtigen
würde.
2
Die Genehmigung kann unter Be-
dingungen und mit Auflagen erteilt werden.
3
Insbesondere können Bestimmungen über die Suche,
die Planung und Ausführung der Grabung, die Behandl
ung und Sicherung der Bodenfunde, die
Dokumentation der Grabungsbefunde, die Berichtersta
ttung und die abschließende Herrichtung
der Grabungsstätte getroffen werden.
4
Es kann auch verlangt werden, dass ein bestimmter S
ach-
verständiger die Arbeiten leitet


Ja nun da hast die Waldgebiete und öffentliche Flächen vergessen!
Diese bedürfen einer besonderen Genehmigung,zwar nicht zum Suchen,aber zum Graben!
Würde mich freuen,wenn Du Dich mal über PN bei mir meldest,falls Interesse besteht.

LG Dog :winken:
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Beitragvon Ebinger1 » So 7. Dez 2014, 23:11

Da müsste man sich aber erst mal im Klaren sein, wie tief wir Sondengänger denn "graben"...

Ich denke die Bodeneingriffe sind eher mit denen eines Pilze- oder Trüffelsuchers gleichzustezen. :mrgreen:
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Beitragvon Niklot » Mo 8. Dez 2014, 01:55

Ebinger1 hat geschrieben:Da müsste man sich aber erst mal im Klaren sein, wie tief wir Sondengänger denn "graben"...

Ich denke die Bodeneingriffe sind eher mit denen eines Pilze- oder Trüffelsuchers gleichzustezen. :mrgreen:


Sag mal,was hast du denn nun nicht daran verstanden was das Gesetz ganz klar regelt?
Es ist verboten dort zu graben und aus die Maus.

Mit deiner Argumentation von wegen nur so tief wie ein Trüffelsucher zu graben kommst du dann vor jedem Richter ganz groß raus.
Pass bloß langsam auf das dir nicht irgendwann mit Aussagen wie dieser ein Strick gedreht wird und du wegen Anstiftung zu Straftaten zur Rechenschaft gezogen wirst.
Mal verliert man, mal gewinnen die anderen :-)
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Beitragvon Ebinger1 » Mo 8. Dez 2014, 10:49

Niklot hat geschrieben:
Ebinger1 hat geschrieben:Da müsste man sich aber erst mal im Klaren sein, wie tief wir Sondengänger denn "graben"...

Ich denke die Bodeneingriffe sind eher mit denen eines Pilze- oder Trüffelsuchers gleichzustezen. :mrgreen:


Sag mal,was hast du denn nun nicht daran verstanden was das Gesetz ganz klar regelt?
Es ist verboten dort zu graben und aus die Maus.

Mit deiner Argumentation von wegen nur so tief wie ein Trüffelsucher zu graben kommst du dann vor jedem Richter ganz groß raus.
Pass bloß langsam auf das dir nicht irgendwann mit Aussagen wie dieser ein Strick gedreht wird und du wegen Anstiftung zu Straftaten zur Rechenschaft gezogen wirst.


1. Ist graben im Wald eine Straftat ?

Wenn ich im Wald eine Grabung mache, dann ist das erst einmal eine Ordnungswidrigkeit. Wenn dabei Wege, Vegetation oder einzelne Bäume und oder geschützte (in der Regel wohl geschützte) Pflanzen beschädigt, Kulturdenkmaäler oder Naturdenkmäler beschädigt werden, dann kann man auch von einer Sachbeschädigung sprechen.
Desweiteren ist in allen Landesdenkmalschutzgesetzen die gezielte Grabung nach Antiken genehmigungspflichtig. Also hier läge auch wieder eine Ordnungswiedrigkeit vor.


2. Wie ist denn graben / Grabung definiert ?

Schauen wir uns doch mal an was eine Grabung denn ist:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ausgrabung
Ich denke damit kann man nicht das Grabungsloch eines Sondengängers vergleichen...

Im Nachbarland Österreich haben archäologische Stellungnahmen bei verschiedenen Prozessen in den Letzten Jahrzehnten dazu geführt, das die Gerichte bereit waren schon ein Scharren im Boden (egal ob mit der Hand oder dem Fuß :mrgreen: ) als Grabung anzusehen.
Um die Absurdität der Rechtsage in AU zu beleuchten, hat Prof. Raimund Karl eine Selbstanzeige gestartete...
https://www.academia.edu/8074411/Ein_mi ... _2014_8-13
Sehr lesenswert und auch auf unser Land zu übertragen :mrgreen:

3. Die Diskussion eines angeblichen Verbotes und die Äußerung einer Meinung dazu ist noch nicht in Deutschland strafbar...

und das wird auch hoffentlich so bleiben.
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