Tafelsilber2014 hat geschrieben::welcome![]()
Liebe Sondelfreunde,
bin neu hier, und auch in diesem Milieu. Habe mir zum Geburtstag das Equipment gekauft und stehe nun davor dies alles wieder zu veräußern, da ich nun nicht genau weiß ob ich im Land Brandenburg sondeln darf. Habe eure Einträge diesbezüglich gelesen, stehe aber irgend wie zwischen Baum und Borke. Ich war nun auch am letzten Wochenende das erste mal auf einem Feld in meiner Stadt sondeln, habe aber bis auf 4 bis 5 leere Patronenhülsen nur Schrott gefunden. Ich will natürlich auch kein Ärger mit dem Gesetz bekommen, und stelle nochmals die Frage zur Beantwortung in den Raum. Darf ich in ungezielter Richtung sondeln im Land Brandenburg oder nicht.
Danke sagt Tafelsilber2014
Dritter Teil
Ausgrabungen und Bodenfunde
§ 12
Ausgrabungen
(1)
1
Wer nach Kulturdenkmalen graben, Kulturdenkmale aus
einem Gewässer bergen oder mit
technischen Hilfsmitteln nach Kulturdenkmalen suche
n will, bedarf einer Genehmigung der Denk-
- 6 -
malschutzbehörde.
2
Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Ver
antwortung einer
staatlichen Denkmalbehörde stattfinden.
(2)
1
Die Genehmigung ist zu versagen, soweit die Maßnahm
e gegen dieses Gesetz verstoßen
oder Forschungsvorhaben des Landes beeinträchtigen
würde.
2
Die Genehmigung kann unter Be-
dingungen und mit Auflagen erteilt werden.
3
Insbesondere können Bestimmungen über die Suche,
die Planung und Ausführung der Grabung, die Behandl
ung und Sicherung der Bodenfunde, die
Dokumentation der Grabungsbefunde, die Berichtersta
ttung und die abschließende Herrichtung
der Grabungsstätte getroffen werden.
4
Es kann auch verlangt werden, dass ein bestimmter S
ach-
verständiger die Arbeiten leitet
sens78 hat geschrieben:Für BREMEN Bremerhaven und Niedersachsen (sicher noch mehr Bundesländer wo dieses Zutrifft) gilt...Ihr dürft ein Metalldetektor kaufen benutzen und damit auf die geziehlte Suche auf Zahlungsmittel und Schmuck*(Fundregelung*beachten) gehen..Verleugnungen von Personen und Beamte wie Raubgräber etc. dürft ihr zur Anzeige bringen.![]()
Geziehlte suche nach Bodendenkmäler(müsst da Googeln was gemeint istliste heute noch nicht gefunden bei den DenkemaleschuetzerN xD) und Schutzgebiete aller Art wie auch Naturschutzgebiete sind Tabu ohne eine Genehmigung.
Dritter Teil
Ausgrabungen und Bodenfunde
§ 12
Ausgrabungen
(1)
1
Wer nach Kulturdenkmalen graben, Kulturdenkmale aus
einem Gewässer bergen oder mit
technischen Hilfsmitteln nach Kulturdenkmalen suche
n will, bedarf einer Genehmigung der Denk-
- 6 -
malschutzbehörde.
2
Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Ver
antwortung einer
staatlichen Denkmalbehörde stattfinden.
(2)
1
Die Genehmigung ist zu versagen, soweit die Maßnahm
e gegen dieses Gesetz verstoßen
oder Forschungsvorhaben des Landes beeinträchtigen
würde.
2
Die Genehmigung kann unter Be-
dingungen und mit Auflagen erteilt werden.
3
Insbesondere können Bestimmungen über die Suche,
die Planung und Ausführung der Grabung, die Behandl
ung und Sicherung der Bodenfunde, die
Dokumentation der Grabungsbefunde, die Berichtersta
ttung und die abschließende Herrichtung
der Grabungsstätte getroffen werden.
4
Es kann auch verlangt werden, dass ein bestimmter S
ach-
verständiger die Arbeiten leitet
Ebinger1 hat geschrieben:Da müsste man sich aber erst mal im Klaren sein, wie tief wir Sondengänger denn "graben"...
Ich denke die Bodeneingriffe sind eher mit denen eines Pilze- oder Trüffelsuchers gleichzustezen.
Niklot hat geschrieben:Ebinger1 hat geschrieben:Da müsste man sich aber erst mal im Klaren sein, wie tief wir Sondengänger denn "graben"...
Ich denke die Bodeneingriffe sind eher mit denen eines Pilze- oder Trüffelsuchers gleichzustezen.
Sag mal,was hast du denn nun nicht daran verstanden was das Gesetz ganz klar regelt?
Es ist verboten dort zu graben und aus die Maus.
Mit deiner Argumentation von wegen nur so tief wie ein Trüffelsucher zu graben kommst du dann vor jedem Richter ganz groß raus.
Pass bloß langsam auf das dir nicht irgendwann mit Aussagen wie dieser ein Strick gedreht wird und du wegen Anstiftung zu Straftaten zur Rechenschaft gezogen wirst.
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