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Gesetzeslage in Hessen zum Erwerb einer Nfg

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon Ebinger1 » Do 2. Apr 2015, 22:23

Euronenjäger hat geschrieben:@ clicker-pete

Wenn Du die Angelprüfung oder die Führerscheinprüfung bestanden hast, bekommst DU GARANTIERT den Angelschein oder den Führerschein.
Wer GARANTIERT Dir allerdings daß Du auch eine Nfg. bekommst, wenn Du eine Prüfung des Denkmalamtes bestanden hast?


Auch das ist möglich:

Die eigene Meinung ganz hinten an stellen
Immer als HIWI zur Verfügung stehen
Die optimale Ausrüstung auf eigene Kosten anschaffen
Alle Nebenkosten und anderen Aufwendungen ebenfalls aus der eigenen Tasche tragen
Jede Drecksarbeit machen
Sich als Sondengänger von der Personengruppe die du unterstüzt diffamieren und verleumden lassen
Dir die Suchbereiche weit über die gesetzlichen Vorgaben einschränken lassen
Da wo es noch eine Entschädigung für Schatzfunde gibt, darauf verzichten
Die Publikationsrechte am eigenen Fund abtreten
Auf eine Unfallversicherung verzichten

...um nur ein paar Punkte aufzuzählen.

Dann darfst du evtl. irgendwann auf eine NFG hoffen.

Kriterien nach denen du diese einfordern kannst, wurde im Gegenzug natürlich nicht geschaffen. :thumbdown
*

Aktion Archäologie
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Beitragvon SimBerg » So 15. Mai 2016, 21:38

Hallo Olli,
ich möchte ebenfalls eine Einführung in die Geländebegehung machen und eine Genehmigung erhalten, ich interessiere mich ernsthaft für die Archäologie, bereits seit meiner Kindheit und habe auch kein Interesse, wertvolle Funde nicht zu melden. Was sollte man beachten oder dem Amt schreiben? Ich komme aus Marburg, würde auch gerne mit anderen Interessierten Kontakt haben.
Ach ja, ist der Metalldetektor Fisher F2 für Anfänger geeignet - ich möchte mir einen kaufen und habe keine Erfahrung.
Danke für die Hilfe.
Simone
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