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Genehmigung in Niedersachsen (Braunschweig)+Paläontologie

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon Ebinger1 » Fr 26. Feb 2016, 11:05

fritz rommel hat geschrieben:
Wie erkenne ich einen Fund mit besonderer Kulturhistorischer Bedeutung? und was ist wenn ich das nicht erkenne ?
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht oder?
Kann man sich da rausreden oder gibts dann Ärger ?
Alles doch ein bisschen komplizierter glaube ich..
mfg


Gute Frage mit dem Erkennen...

Da drücken sich alle Denkmalämter drum rum eine greifbare Definition zu liefern.

Nein, es ist nicht kompliziert.

Es gibt das Bestimmtheitsgebot:

Def.: Alle staatlichen Aktionen müssen ein Minimum an Meßbarheit und Voraussehbarkeit auf-
weisen. Es muß dem Einzelnen anhand des Gesetzestextes voraussehbar sein, was rechtens ist.
Dies gilt für den Tatbestand wie für die Rechtsfolge.

Abgeleitet aus Art. 20 III, 29 II; für Strafgesetze i.w.S. aus Art. 103 II.

Hier noch mal etwas ausführlicher:

http://www.juraforum.de/lexikon/bestimmtheitsgrundsatz

Der Bürger muss klar erkennen können welche konkreten Konsequenzen sich aus einem Gesetz ergeben. Dafür muss er im Einzelfall auch den Verstoß klar erkennen können.

Mal auf unser Hobby bezogen zwei Beispiele:

Ich finde einen großen Depotfund mit goldenen Halsreifen und Armbändern, kltischen Münzen, Waffen.
Hier kann auch ein wissenschaftlicher Laie davon ausgehen das er einen Fund von Kulturhistorischer Bedeutung gemacht hat. Der Fund ist also recht eindeutig als meldepflichtig einzustufen.

Ich finde auf einer kleinen Fläche verstreut Eisenfragmente, ein paar nicht zuzuordnende Münzen.
Hier kann ein wissenschaftlicher Laie nicht zu einer Meldung verpflichtet sein, selbst wenn nach umfänglicher Auswertung ein Archäologe zu dem Schluss käme der Fund sei kulturhistorisch wertvoll, da dem Laien a) die Qualifikation und b) die Bewertungsrichtlinien fehlen.
Sähe die Gesetzeslage anders aus, dann wären die Gefänglisse schon überfüllt mit Tiefbauern, Forstwirten, Landschaftsgärtnern,... die alle versehentlich und wegen mangelnder Qualifikation einen sochen Fund, inkl. Befund, zwerstört haben.
Und aus dieser Personengruppe braucht auch kein einziger eine NFG. Aber auch all diese Leute nehmen billigend in Kauf auf ein Kulturdenkmal bei ihrer Arbeit zu stoßen. :mrgreen:
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Beitragvon fritz rommel » Sa 27. Feb 2016, 14:51

@ebinger" bin jetzt auch nicht schlauer"
Was hat ein Baggerfahrer mit einem Sondengänger zu tun, Äpfel und Birnen Vergleich,
Es ist schon problematisch, aus einem Jura-Forum Rechtsberatung zu geben ,,,,,"""ist wie Kartenlegen"""!
Nichts für ungut aber meine Meinung :weisheit:
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Beitragvon Ebinger1 » So 28. Feb 2016, 23:31

fritz rommel hat geschrieben:@ebinger" bin jetzt auch nicht schlauer"
Was hat ein Baggerfahrer mit einem Sondengänger zu tun, Äpfel und Birnen Vergleich,
Es ist schon problematisch, aus einem Jura-Forum Rechtsberatung zu geben ,,,,,"""ist wie Kartenlegen"""!
Nichts für ungut aber meine Meinung :weisheit:


ist ganz einfach...

ein Verbot giltb da wo ein Verbot gilt.

Wo es kein Verbot gibt- da ist es auch nicht verboten.

Zeige mir mal im Denkmalschutzgesetz von N das generelle Verbot. :mrgreen:
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Beitragvon fritz rommel » Mo 29. Feb 2016, 01:17

OK WIR WERDEN UNS DEMNÄCHST (vorm Kadi)ALLE AUF DIE
LEX EBINGERBERUFEN :mrgreen:
Mfg
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Beitragvon ncc1701 » Sa 7. Mai 2016, 23:46

Wikinger1981 hat geschrieben:Ich war am Donnerstag 07.01.2016 bei meinem zuständigen Kreisarchäologen (Niedersachsen) und kann euch folgende Informationen geben: In Niedersachsen muss man für den Einsatz eines Metalldetektors definitiv eine Genehmigung beim zuständigen Kreisarchäologen bzw. Landesdenkmalamt beantragen! Außerdem sind ein Theorielehrgang in Hannover (Dauer 2 Tage), und ein Praxisorientierter Lehrgang der regional stattfindet (Dauer 1 Tag) zu absolvieren. Wenn diese Vorraussetzungen erfüllt sind bekommt man eine Genehmigung, die für ein Jahr Gültigkeit hat. Diese Genehmigung gilt ausschließlich für Äcker und Felder - Wald und Wiesen sind verboten! Jedoch sind Befugniserweiterungen bei positiver Zusammenarbeit möglich!


Tja...wer macht das denn?
Nehme mal an Theorie ist nur in Hannover möglich?
Da muss man sich ja zwei Tage Urlaub nehmen, ist schon eine Ecke entfernt von mir.

Praxis regional ist OK

Nur ein jahr Gültigkeit?
Und was ist danach? Das ganze noch mal machen?
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Robuste handliche Spitzhacke für Schatzsucher & Sondengänger. Der Stiel der Hacke kann herausgeschoben werden. Hierdurch verringert sich das Packmaß und er passt selbst in kleine Rucksäcke.

Mit der Grabehacke können Fundstücke schnell und trotzdem schonend geborgen werden. Der Detektor muß während des Ausgrabevorgangs nicht abgelegt werden, denn die Gewichtsverteilung der kleinen Spitzhacke ermöglicht ein zügiges einhändiges Ausgraben des Fundstücks.

Gewicht: ca. 1000 Gramm
Länge des Stiels: 40cm

Praxistipp: Im Baumarkt gibt es Werkzeughalter mit denen Dachdecker ihren Dachdeckerhammer am Gürtel befestigen. Diese kann man man hervorragend benutzen um die Grabehacke am Gürtel zu befestigen.




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