Ebinger1 hat geschrieben:Alleine wenn man sich die im Art. 5 GG verankerte Freiheit der Forschung betrachtet...
Ich verstehe das Grundgesetz als grobe Verhaltensregel, die durch weitere Gesetze genauer definiert wird. Du machst es dir zu einfach, wenn du nur einen Artikel heraus pickst.
Beispiel: Artikel 5 erlaubt dir zu forschen - richtig, Artikel 15 GG definiert in unserem Fall
etwas genauer, was mit den Funden passiert und Artikel 14 GG zeigt dir, das du mit deiner Sonde nicht einfach so in meinem Garten herumfuchteln darfst.
Die Artikel des Denkmalschutzgesetzes die für eine NFG bekannt sein sollten lasse ich mal weg.
Ich bin kein Jurist, aber ich denke das ich mit meinem Verständnis der Gesetze nicht allzuweit weg bin wenn ich sage, das ein Gesetz was dir eine Erlaubnis erteilt, nicht zwangsläufig aussagt, das du dich über andere Gesetze hinweg setzen darfst. Darum frage ich meinen Bauern auch, ob ich auf seinen Feldern herumrennen darf (Artikel 14 GG und vermutlich noch viele Andere, die Eigentums- und Betretungsrechte beandeln)