Text war also im "Schnellschuss-Verfahren" bereits versendet. Es stellt sich die Frage, warum dann noch darüber diskutiert werden musste?
Das ist genau das gleiche Vorgehen wie bei Gräberfeldklage. Im Netz die große Welle machen - Mitspracherecht suggerieren - und dann doch machen was man will.
Es hat also kein Anwalt mehr darüber geschaut? Man hatte einen einzigen Schuss und hat mal mit halb zugekniffenen Augen einfach mal aus der Hüfte drauf losgeschossen.