...
... was oder wen willst Du denn retten?
... wem welche Grenzen aufzeigen?
... sorry, aber das hier ist doch auch wieder der Super-Gau.
weißt Du, wie das wirkt?
... als wenn jemand nach dem Amoklauf von Winnenden versucht hätte, dem Täter auch noch Verständnis und Positives für die Allgemeinheit abzugewinnen bzw. zuzugestehen ...
Den Kampf der Sportschützen um ihre Rechte und ihrem Spaß am Sport, den kann man in dem Zusammenhang tolerieren und auch unterstützen. Denn bei allem Aktionismus seinerzeit hatten - wie immer - nach der Tat die Falschen darunter zu leiden.
Im jetzigen Fall läuft das genauso.
Es bleibt Dir, mir, uns mehr oder weniger nur übrig, den Kampf gegen die pauschale Kriminalisierung des gemeinen Detektorbesitzers fortzuführen. Mehr nicht.
Sich mit dem Finder am Ende noch zu identifizieren und zu solidarisieren, endet nur in der Demontage der eigenen Glaubwürdigkeit.
Dieses "Ding" ist nicht Ergebnis der Rechtslage in Sachen DSchG, NFG oder Schatzregal bzw. aus deren "Zwang" entstanden. Das rührt aus einer persönlichen Einstellung und Geisteshaltung.
... womit Du gleichzeitig wieder bei der großen Verbandsvertretung ankommst. WER ist denn bereit, für "seine" Mitglieder die Hand ins Feuer zu halten?? Wo er absolut nicht wissen, prüfen oder kontrollieren kann, was die in ihrer Freizeit denn wirklich so treiben?? Ich hab da früher an anderer Stelle mal einiges zu geschrieben ...
Mir fällt da so Dein Kollege ein, der auch gern "anonym die Funde entgegennehmen und melden" wollte ...
Prost Mahlzeit! Das uns mal da keiner das böse Wort Hehlerei in all seinen Abwandlungen ins Spiel bringt ...
Im vorliegenden Fall ist jemand für sein Ungemach SELBST verantwortlich.
- wir sind über 18
- wir dürfen Auto fahren
- wir dürfen wählen
- wir dürfen Kinder zeugen
- wir dürfen Kinder erziehen (!!)
... wir dürfen also am täglichen Leben mit allen Rechten und Pflichten teilnehmen.
Und folglich auch für das gerade stehen, was wir verzapfen ...
Jungendstrafrecht wg. angeblicher "Unreife" zieht da nicht immer ...
von außen eingeworfene Verständniserklärungen in Sachen "er war doch noch jung" ziehen da weniger.
vor allem, wenn man =>
in Videos bei ca. 9:15 die Kenntnis der DSchG einräumt ...
Wenn man derart talentiert in seinem Mitteilungswahn via YouTube und Facebook dem Staatsanwalt in die Hand arbeitet, dann hilft auch kein noch so gut gemeinter "Rettungsversuch" mehr ...
Sorry für meine Präsenz - aber ich liege mit lädiertem Fuß gelangweilt auf dem Sofa - da braucht man Beschäftigung ...
Gruß
Jörg