Im BGB ist dar Tragen von einigen Orden aus dem Zeitraum 1933 bis 1945 erlaubt.
Es wird aber bestimmt das NS Symbole entfernt werden müssen. Dazu gibt es ganz genaue Anweisungen
Eine Zusammenfassung findet man bei z.B. wikipedia unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/OrdensgesetzOrdensgesetz:
Link:
http://www.gesetze-im-internet.de/ordeng/index.htmlDie Verbreitung und Verwendung von Symbolen und Parolen aus der Zeit des Nationalsozialismus und von verbotenen Neonazi-Organisationen gilt im deutschen Strafrecht als Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und ist nach § 86a StGB strafbar.
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
Hierzu ein weiterer Kommentar:
Hakenkreuze, SS-Runen, aber auch der ausgeführte „Hitlergruß”, Parolen wie „Heil Hitler” oder „Sieg Heil” sowie NS-Lieder wie das Horst-Wessel-Lied1 dürfen nach § 86a StGB grundsätzlich (...) nicht werden. Freilich genießen vor allem zeitgeschichtliche Dokumentationen und Informationssendungen auf Grund der Sozialadäquanzklausel des § 86 Abs. 3 StGB weitgehenden Schutz vor Strafverfolgung und Aufsichtsmaßnahmen, da sie in aller Regel der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dienen."
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