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HK unkenntlich machen...

Alles was nicht in die anderen Rubriken passt.

Beitragvon Poker » Di 7. Feb 2012, 22:22

Ich denke mal laut, weil ich mir diese Fragen schon lange stelle:
Die Forenregeln habe ich gelesen und es wird in allen Foren ebenso gehandelt, die ich kenne - das Hakenkreuz wird immer unkenntlich gemacht...
Es ist ein verfassungsfeindliches Symbol, darf nicht getragen oder zur Schau gestellt werden.

Ich frage mich: Warum wird es in Geschichtsdokumentationen im Fernsehen nicht ebenfalls verfremdet?
Ist das Zeigen des Symbols auf Funden, die der Dokumentation dienen und nicht als verherrlichend gelten, tatsächlich verboten?
Ist der Besitz von Gegenständen mit dem HK verboten, also auch die Reichsmünzen und Orden, Ringe und Briefmarken?
Warum darf Wiki es zeigen, und zwar in allen Formen und auf allen möglichen Gegenständen?
Vielleicht kann mich mal jemand aufklären :?
MfG
Andy
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Beitragvon Ebinger1 » Di 7. Feb 2012, 22:34

Es gibt da im Gesetz eine Unterscheidung bei nationalsozialistischen Symbolen.

Verboten ist es sie zu Propogandazwecken wie bspw. der Verherrlichung des NS Regimes oder für pol. Gruppierungen einzusetzen.

Wenn es um die geschichtliche Dokumentation oder deren nicht Volksverhetzender Dokumentation und Kommentierung geht, dann dürfen diese Symbole gezeigt werden.

Da aber auch die Abgrenzung durch viele Staatsanwaltschaften sehr schwammig und zum Teil auch sehr schwankend gehandhabt wurde, lief es wohl in den Foren darauf hinaus die NS Symbole generell zu verbieten.
Welcher Forenbetreiber will schon einen eigenen Rechtsanwalt nur für Adolfs Zacken beschäftigen?

Ich suche mal den § im BGB.
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Beitragvon Poker » Di 7. Feb 2012, 22:42

Nachtrag: auf der Seite des Deutschen Bundestages habe ich ein PDF gefunden:
http://www.bundestag.de/dokumente/analy ... tionen.pdf
woraus ich lese, dass das Tragen von z.B. Orden, Abzeichen,... etc verboten ist, wohingegen das Zeigen im Rahmen z.B. einer Auktion erlaubt ist. Ebenso ist das Zeigen zu dokumentationszwecken nicht strafbar, wenn ich es richtig gelesen habe.
Zudem sind Münzen hierbei nicht erwähnt - dabei kann es sich aber auch um eine Lücke im Text handeln...

Nicht das mich jemand falsch versteht, ich will nicht erreichen, dass die Symbole zukünftig sichtbar sind - ich wollte nur wissen wie es rechtlich aussieht...
MfG
Andy
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Beitragvon Ebinger1 » Di 7. Feb 2012, 23:34

Im BGB ist dar Tragen von einigen Orden aus dem Zeitraum 1933 bis 1945 erlaubt.

Es wird aber bestimmt das NS Symbole entfernt werden müssen. Dazu gibt es ganz genaue Anweisungen

Eine Zusammenfassung findet man bei z.B. wikipedia unter:

http://de.wikipedia.org/wiki/Ordensgesetz

Ordensgesetz:

Link:

http://www.gesetze-im-internet.de/ordeng/index.html


Die Verbreitung und Verwendung von Symbolen und Parolen aus der Zeit des Nationalsozialismus und von verbotenen Neonazi-Organisationen gilt im deutschen Strafrecht als Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und ist nach § 86a StGB strafbar.
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum verwechseln ähnlich sind.

(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

Hierzu ein weiterer Kommentar:

Hakenkreuze, SS-Runen, aber auch der ausgeführte „Hitlergruß”, Parolen wie „Heil Hitler” oder „Sieg Heil” sowie NS-Lieder wie das Horst-Wessel-Lied1 dürfen nach § 86a StGB grundsätzlich (...) nicht werden. Freilich genießen vor allem zeitgeschichtliche Dokumentationen und Informationssendungen auf Grund der Sozialadäquanzklausel des § 86 Abs. 3 StGB weitgehenden Schutz vor Strafverfolgung und Aufsichtsmaßnahmen, da sie in aller Regel der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dienen."

Zugriff via google: suchbegriffe: Hakenkreuze in Film, Fernsehen und Computerspielen
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