Hallo, liebe Community,
ich habe folgende Frage (ich möchte aber vorher meinen grundsätzlichen Standpunkt klarmachen, dass ich hier nicht missverstanden werde!):
Gibt es versteckte Mini-Sondengeräte?
Vorbemerkung:
Bekanntermaßen sind die Denkmalschutzbehörden der Bundesländer gegenüber den "Sondengängern" in der letzten Generation immer restriktiver geworden. Ich habe großes Verständnis dafür, wenn die Landesarchäologen der Bundesländer verhindern wollen, dass unberufene Laien Hand anlegen und zusammenhängende Fundkomplexe zerstören, weil Raubgräber oftmals auf scheinbar unwesentliche Fundaspekte nicht achten und diese bei Raubgrabungen zerstört werden (etwa unscheinbare organische Bestandteile, Pollen an oder in Keramiken usw.).
Somit gehen der landeskundlichen Forschung viele wichtige Details unwiederbringlich verloren.
Allerdings gibt es auch neuere dreiste und freche Revisionen von Denkmalschutzgesetzgebungen in den Bundesländern. Nach meiner Kenntnis hat zum Beispiel das Hessische Landesamt für Denkmalpflege in den letzten Jahren - also erst in jüngerer Zeit - den Passus in das Denkmalschutzgesetz eintragen lassen, dass jegliche Nachforschungen nach archäologischen Bodenfunden genehmigungspflichtig seien. Konnte man noch in den neunziger Jahren etwa die Oberfläche von Äckern ohne jegliche technische Hilfsmittel frei abgehen, scheint das Abgehen der Äcker auf der Suche nach Bodenfunden nun in unverschämter Weise von der Behörde unter Strafvorbehalt gestellt worden zu sein - selbst dann, wenn nicht einmal eine Sonde oder Ähnliches eingesetzt wird.
Meine persönliche Meinung dazu ist, dass ich das für eine dreiste und freche Einmischung des Staates in das Leben der Bürger handelt. Ich wundere mich, dass es sich das die hier gemeldeten Community-Mitglieder so ohne Weiteres gefallen lassen, dass sich die Bundesländer in frecher Manier erdreisten, sich wie eine Glucke auf alles "aus der Erde" zu setzen, ohne dagegen in Klageverfahren oder mit deutlichem zivilen Widerstand vorzugehen!
Wie oben erwähnt, halte ich die Haltung des Staates für korrekt, wenn es sich um geschlossene und unberührte Fundkomplexe handelt (z. B. unberührte Hügelgräber im Wald), dann haben Sondengänger auf solchen Relikten auch meiner Meinung nach nicht das Geringste verloren. Wenn der Ackerpflug dagegen auf bäuerlichen Wirtschaftsflächen "ganze Arbeit" geleistet hat und zum Beispiel Fibeln, Pfeilspitzen etc. aus Fundzusammenhängen ohnehin herausgerissen hat, hat sich der Staat - verdammt noch mal - gegenüber den Sondengängern mit restriktiven Gesetzen zurückzuhalten. In diesem Falle gestehe ich dem Staat nicht das geringste Recht zu, Sondengänger in ihrem Hobby zu behindern. Der Staat soll dann froh sein, wenn die Sondengänger ihm dann wenigstens die eingesammelten Bodenfunde regelmäßig melden.
Auch habe ich kein Verständnis dafür, dass in den Museen der Bundesländer ganze Serien gleichartiger Fibeln, Münzen etc. liegen. Dann hat es der Staat - verdammt noch mal - zu respektieren, dass derartige Münzen oder Fibeln dann auch in Privatbesitz übergehen. Ich würde es dem Staat lediglich zugestehen, dass er ein entdecktes Objekt in Beschlag nehmen darf, wenn es für die jeweilige Landesgeschichte einzigartig ist. Wenn es aber so ist, dass ein Bundesland zum Beispiel Dutzende von Tüllenbeilen in seinen Museen liegen hat, muss er es auch respektieren, dass neu aufgefundene Tüllenbeile in Privatbesitz übergehen (Hauptsache, sie wurden überhaupt gemeldet).
Weil ich weiß, dass die Forst- und Polizeibehörden angewiesen sind, auf Sondengänger zu achten, wollte ich hier die Frage stellen, ob es auch am Körper zu versteckende Sondengeräte gibt, deren Detektoren man zum Beispiel wie ein Schneeschuh unter einer Stiefelsohle anbringen kann, deren Verkabelung durch Hosenbeine geht und deren Leuchtdioden dann an einem Armband etc. abgelesen werden können, so dass es ein Förster nicht aus der Entfernung mit seinem Fernglas sehen kann, dass es ein Sondengänger ist, der über einen Acker läuft.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank