Also nichts mit "billigend in kauf nehmen" usw.
Und da wir sowieso alle nicht vorsätzlich nach Bodendenkmälern suchen und Fahrlässigkeit jetzt auch weit dahergeholt ist, isses nun in BW erstmal fast so fein wie in Bayern.
Jetzt sollte auch in BW nur noch irgndwie und irgendwo die Fundregelung a la Hadrianische Teilung festgelegt werden, dann brauche ich doch nicht nach Bayern umziehen
Also ist es nun zumindest etwas entspannter geworden.
blockwart_ABC hat geschrieben:Ebinger1 hat geschrieben:Auszug aus dem Denkmnalschutzgesetz in BW:
"§ 21
Nachforschungen
Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung. Die Genehmigung erteilt das Landesamt für Denkmalpflege im Benehmen mit der höheren Denkmalschutzbehörde."
Wenn Du gezielt nach Kulturdenkmälern suchen willst...
brauchst Du eine Genehmigung.
Auch gibt es kein Suchverbot für angeblich ungestörte Flächen wie Wald, Wiesen, Hänge,...
Alle anderen Fragen ergeben sich auch aus dem Denkmalschutzgesetz:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/;j ... W1983V7P21
Lieber Jan, wenn du mit deiner Sonde suchst, nimmst du billigend in Kauf Kulturdenkmäler zu entdeckten. Hierfür benötigst du aber eine NFG (Leider hast du diese ja nicht).
Ich hätte mir mehr Kompetenz und Fachwissen von einer so erfahrenen Person, wie du es bist gewünscht.
AN ALLE HOBBYEINSTEIGER: Wenn ihr ohne NFG sucht, seit ihr auf dünnem Eis. Ich persöhnlich gehe immer ohne MD suchen. Schaue nur nach Oberflächenfunden.
Da bin ich auf der sicheren Seite.