Ebinger1 hat geschrieben:Auszug aus dem Denkmnalschutzgesetz in BW:
"§ 21
Nachforschungen
Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung. Die Genehmigung erteilt das Landesamt für Denkmalpflege im Benehmen mit der höheren Denkmalschutzbehörde."
Wenn Du gezielt nach Kulturdenkmälern suchen willst...
brauchst Du eine Genehmigung.
Auch gibt es kein Suchverbot für angeblich ungestörte Flächen wie Wald, Wiesen, Hänge,...
Alle anderen Fragen ergeben sich auch aus dem Denkmalschutzgesetz:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/;j ... W1983V7P21
Die Suche in BW scheitert wohl eher schon an § 20.1 !
Da solltest Du darauf hinweisen und nicht immer auf §21 rumreiten!
http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/P ... 96,21.html
Da ist der Heimatgeschichtliche Standpunkt recht flexibel und nicht zugunsten der Sondengänger ausgelegt.