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Beitragvon Watzmann » Di 16. Feb 2016, 11:11

Ebinger1 hat geschrieben:Auszug aus dem Denkmnalschutzgesetz in BW:

"§ 21
Nachforschungen
Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung. Die Genehmigung erteilt das Landesamt für Denkmalpflege im Benehmen mit der höheren Denkmalschutzbehörde."


Wenn Du gezielt nach Kulturdenkmälern suchen willst...

brauchst Du eine Genehmigung.

Auch gibt es kein Suchverbot für angeblich ungestörte Flächen wie Wald, Wiesen, Hänge,...

Alle anderen Fragen ergeben sich auch aus dem Denkmalschutzgesetz:

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/;j ... W1983V7P21


Die Suche in BW scheitert wohl eher schon an § 20.1 !
Da solltest Du darauf hinweisen und nicht immer auf §21 rumreiten!
http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/P ... 96,21.html
Da ist der Heimatgeschichtliche Standpunkt recht flexibel und nicht zugunsten der Sondengänger ausgelegt.
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Beitragvon Ebinger1 » Di 16. Feb 2016, 12:18

Der § 21 Abs 1 widerspricht / verbietet aber auch nicht der/ die Suche mit dem Metalldetektor...

Er fordert nur allgemein zur Meldung von kulturhistorisch bedeutsamen Funden auf.

Zitat:

"(1) Wer Sachen, Sachgesamtheiten oder Teile von Sachen entdeckt, von denen anzunehmen ist, dass an ihrer Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht, hat dies unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde anzuzeigen. Der Fund und die Fundstelle ist bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden sind. Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn damit unverhältnismäßig hohe Kosten oder Nachteile verbunden sind und die Denkmalschutzbehörde es ablehnt, hierfür Ersatz zu leisten."

Leider hat es die Denkmalschutzbehörde in BW auch nicht auf die Reihe bekommen diese Aussage zu konkretisieren.
Da dürfte es im Einzelfall schwer werden diese abstrakte Rechtsnorm gegen einen Sucher auszulegen.
Er muss ja erst einmal die Gelegenheit und den Sachverstand besitzen um das letztendlich einschätzen zu können.

Link:
https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsrec ... eutschland)

Aber wie geschrieben...

nur weil es einige Funde gibt die gemeldet werden müssten, wenn dann konkreter beschrieben wäre welche Eigenschaften diese Funde besitzen würden und wie sie zu erkennen wären, ist die Suche mit dem Metalldetektor noch lange nicht in BW verboten.
Es gibt zwar tolle Flyer die bisher unbescholtene Bürger dazu auffordern sollen sog. "Raubgräber" zur Anzeige zu bringen, aber da könnte es sich durchaus um Volksverhetzung handeln.
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Beitragvon blockwart_ABC » Di 16. Feb 2016, 16:34

Ebinger1 hat geschrieben:Auszug aus dem Denkmnalschutzgesetz in BW:

"§ 21
Nachforschungen
Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung. Die Genehmigung erteilt das Landesamt für Denkmalpflege im Benehmen mit der höheren Denkmalschutzbehörde."


Wenn Du gezielt nach Kulturdenkmälern suchen willst...

brauchst Du eine Genehmigung.

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Lieber Jan, wenn du mit deiner Sonde suchst, nimmst du billigend in Kauf Kulturdenkmäler zu entdeckten. Hierfür benötigst du aber eine NFG (Leider hast du diese ja nicht).

Ich hätte mir mehr Kompetenz und Fachwissen von einer so erfahrenen Person, wie du es bist gewünscht.



AN ALLE HOBBYEINSTEIGER: Wenn ihr ohne NFG sucht, seit ihr auf dünnem Eis. Ich persöhnlich gehe immer ohne MD suchen. Schaue nur nach Oberflächenfunden.
Da bin ich auf der sicheren Seite.
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Beitragvon Dalmat » Di 16. Feb 2016, 17:01

blockwart_ABC hat geschrieben:
Ebinger1 hat geschrieben:Auszug aus dem Denkmnalschutzgesetz in BW:

"§ 21
Nachforschungen
Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung. Die Genehmigung erteilt das Landesamt für Denkmalpflege im Benehmen mit der höheren Denkmalschutzbehörde."


Wenn Du gezielt nach Kulturdenkmälern suchen willst...

brauchst Du eine Genehmigung.

Auch gibt es kein Suchverbot für angeblich ungestörte Flächen wie Wald, Wiesen, Hänge,...

Alle anderen Fragen ergeben sich auch aus dem Denkmalschutzgesetz:

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/;j ... W1983V7P21




Lieber Jan, wenn du mit deiner Sonde suchst, nimmst du billigend in Kauf Kulturdenkmäler zu entdeckten. Hierfür benötigst du aber eine NFG (Leider hast du diese ja nicht).

Ich hätte mir mehr Kompetenz und Fachwissen von einer so erfahrenen Person, wie du es bist gewünscht.



AN ALLE HOBBYEINSTEIGER: Wenn ihr ohne NFG sucht, seit ihr auf dünnem Eis. Ich persöhnlich gehe immer ohne MD suchen. Schaue nur nach Oberflächenfunden.
Da bin ich auf der sicheren Seite.


Selbst für Oberflächen Begehung wenn du es so willst braucht du eine Genehmigung von LDA.
Diese harmlose Begehungen wo du denkst da du auf der sicheren Seite bist bedürfen auch einer Absprache mit dem zuständigen Archeologen/in der für deine Gemarkung zuständig ist,einfach so rumlaufen und Scherben sammeln ist nix.
Es können nicht zehn Begeher in einer Gemarkung rumlaufen und Sachen aufsammeln.
Mit dem Auge kann Mahr schöne Sachen finden und vielleicht ist da auch was dabei was wichtig sein könnte und diese Sachen oder Funde müssen dann mit Gauß Krüger eingesessen werden und dann auch irgendwann mall abgegeben werden.
Ich weiß zwar nicht aus welchen Bundesland du kommst aber in Hessen ist das so und wo anderes bestimmt auch.

Ansonsten ist in Deutschland die Schatzsuche mit einem MD nicht verboten!



Gruß Dalmat
Egal wie traurig Du bist,auf der Spule blinkt immer ein Licht für Dich.Ausser die Spule ist leer,dann nicht.
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Beitragvon Ebinger1 » Di 16. Feb 2016, 21:21

Einfach im Denkmalschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes nachlesen.

Eine NFG braucht nur, (außer in SH) wer gezielt nach Antiken suchen will.

blockwart_ABC hat geschrieben:
Lieber Jan, wenn du mit deiner Sonde suchst, nimmst du billigend in Kauf Kulturdenkmäler zu entdeckten. Hierfür benötigst du aber eine NFG (Leider hast du diese ja nicht).

Ich hätte mir mehr Kompetenz und Fachwissen von einer so erfahrenen Person, wie du es bist gewünscht.


Dann erkläre uns mal hier, wo im Gesetz von einer "billigenden Inkaufnahme" und damit der Umkehr der Beweislast, die Rede ist und zitiere uns den entsprechenden §. :mrgreen:

Aber mal zur billigenden Inkaufnahme aus unserem Alltag:

Jeder Verkehrsteilnehmer nimmt billigend in Kauf, das durch sein Handeln Menschen zu Schaden kommen können.
Dann müsste sich ja, nach der Auslegung unseres lieben Blockwarts, jeder Verkehrsteilnehmer minimalst einer Ordnungswidrigkeit und wohl in der Regel auch einer Straftat, schuldig gemacht haben.
Im schlimmsten Fall wäre ja bei der Verkehrsteilnahme die billigende Inkaufnahme eines Unfalls mit Todesfolge zu erwarten...
Ich sehe noch keine überfüllten Gefängnisse :mrgreen:
Ich sehe aber 24 Stunden am Tag Verkehrsteilnehmer...
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Beitragvon blockwart_ABC » Di 16. Feb 2016, 22:36

Ebinger1 hat geschrieben:Einfach im Denkmalschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes nachlesen.

Eine NFG braucht nur, (außer in SH) wer gezielt nach Antiken suchen will.

blockwart_ABC hat geschrieben:
Lieber Jan, wenn du mit deiner Sonde suchst, nimmst du billigend in Kauf Kulturdenkmäler zu entdeckten. Hierfür benötigst du aber eine NFG (Leider hast du diese ja nicht).

Ich hätte mir mehr Kompetenz und Fachwissen von einer so erfahrenen Person, wie du es bist gewünscht.


Dann erkläre uns mal hier, wo im Gesetz von einer "billigenden Inkaufnahme" und damit der Umkehr der Beweislast, die Rede ist und zitiere uns den entsprechenden §. :mrgreen:

Aber mal zur billigenden Inkaufnahme aus unserem Alltag:

Jeder Verkehrsteilnehmer nimmt billigend in Kauf, das durch sein Handeln Menschen zu Schaden kommen können.
Dann müsste sich ja, nach der Auslegung unseres lieben Blockwarts, jeder Verkehrsteilnehmer minimalst einer Ordnungswidrigkeit und wohl in der Regel auch einer Straftat, schuldig gemacht haben.
Im schlimmsten Fall wäre ja bei der Verkehrsteilnahme die billigende Inkaufnahme eines Unfalls mit Todesfolge zu erwarten...
Ich sehe noch keine überfüllten Gefängnisse :mrgreen:
Ich sehe aber 24 Stunden am Tag Verkehrsteilnehmer...



Also der Vergleich mit dem Strassenverkehr hinkt leider sehr... oder ist es bei dir so gefährlich?
Rede dich nicht um Kopf und Kragen... sondern befasse dich bitte in Zukunft etwas mehr mit gültigem Recht und dessen Auslegung.
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Beitragvon Ebinger1 » Mi 17. Feb 2016, 00:11

Der Vergleich mit dem Straßenverkehr hinkt...

das kannst Du doch bestimmt belegen :?:

Oder bist Du damit twa etwas überfordert :?: :?: :?:
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Beitragvon blockwart_ABC » Mi 17. Feb 2016, 17:19

Ebinger1 hat geschrieben:Der Vergleich mit dem Straßenverkehr hinkt...

das kannst Du doch bestimmt belegen :?:

Oder bist Du damit twa etwas überfordert :?: :?: :?:



Wieso fragst ausgerechnet du nach belegbaren Fakten? Bitte wende immer den gleichen Maßstab an.

Im übrigen ist klar erkennbar, dass du bereits mit der deutschen Rechtschreibung überfordert bist.
Zeichensetzung und Ausdrucksweise ist mangelhaft. Bitte bessere dich... das schaffst du schon.
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Beitragvon Ebinger1 » Mi 17. Feb 2016, 18:37

blockwart_ABC hat geschrieben:
Ebinger1 hat geschrieben:Der Vergleich mit dem Straßenverkehr hinkt...

das kannst Du doch bestimmt belegen :?:

Oder bist Du damit twa etwas überfordert :?: :?: :?:



Wieso fragst ausgerechnet du nach belegbaren Fakten? Bitte wende immer den gleichen Maßstab an.

Im übrigen ist klar erkennbar, dass du bereits mit der deutschen Rechtschreibung überfordert bist.
Zeichensetzung und Ausdrucksweise ist mangelhaft. Bitte bessere dich... das schaffst du schon.


...und das sind dann die Belege :?: :?: :?: :mrgreen:
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Beitragvon Ikognito » Do 18. Feb 2016, 10:43

:willkommen:
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