von Ebinger1 » Di 28. Apr 2015, 22:59
In RLP ist lediglich die gezielte Suche nach Kulturdenkmälern genehmigungspflichtig...
So steht es im Gesetz:
§ 21
Genehmigung von Nachforschungen, Anzeige von Arbeiten, Kostenerstattung
(1) Nachforschungen, insbesondere Geländebegehungen mit Schatzsuchgeräten sowie Ausgrabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Sie trifft die Entscheidung im Ein(...)
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Aktion Archäologie
Verband zur Erforschung, Dokumentation und Erhaltung des geschichtlichen Erbes