So so, Bund geht vor Land, beim Strafgesetzbuch ist das so (gibts ja auch nur eins
) aber wenn das beim Denkmalschutzgesetz auch so wäre, brächte es ja keine 16 verschiedenen (Von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche) Gesetze diesbezüglich und so ist Denkmalschutz (weil Kultursache) eben doch Länder und eben nicht Bundessache.
Ach und bezüglich des Sondelns/ Grabens in Bayrn hier der Original aktuell gültige Passus aus dem Gesetz:
III. Bodendenkmäler
Art. 7
Ausgraben von Bodendenkmälern
(1) 1 Wer auf einem Grundstück
nach Bodendenkmälern graben oder zu einem anderen
Zweck Erdarbeiten auf einem Grundstück vornehmen will, obwohl er weiß oder vermutet
oder den Umständen nach annehmen muß, daß sich dort Bodendenkmäler befinden, bedarf
der Erlaubnis. 2 Die Erlaubnis kann versagt werden, soweit dies zum Schutz eines Boden-
denkmals erforderlich ist.
Da steht kein Wort von
sondeln/suchen o.ä., nur von graben, ergo kann ich
sondeln wo wie lange ich will. Nur graben halt nicht. Ich weiß
sondeln ohne graben ist schwachsinnig, aber es geht ja hier auch um Gesetze.
Und selbst graben darf ich auf Bodendenkmälern, wenn ich mir eine entsprechnde Genehmigung hole, denn genau dazu gibt es die ja (sonst wäre ja ab 2 völlig überflüssig denn ein Schutz eines Bodendenkmals kann man ja nur dann anordnen wenn man bereits weiß das dort eins ist), denn überall anders darf ich ja jederzeit graben wenn mir danach ist (NIEMAND kann irgend jemandem nachweisen das er "weiß oder vermutet
oder den Umständen nach annehmen kann" das dort ein Bodendenmal vorhanden ist) wenn er nicht gerade in einer alten Burgruine buddelt o.ä.
.
Versteht mich nicht falsch natürlich gehört jeder historische Fund gemeldet, das würde ich allein schon deswegen machen um zu wissen was zum Teufel ich da genau gefunden habe!
@Huber ich glaube nicht das Sondengänger mit irgendwelchen Schwierigkeiten zu rechnen haben nur weil sie beim LDA einen historischen Fund melden,hab erst neulich auf YT ein Video von einem Sondler gesehn aus NRW (Schatzregal) der dort seine Funde alle meldet (und auch wieder bekommt) und hier mit der Leiterin des LDA ein Interview gemacht hat UM eben genau solchen Vorurteilen entgegen zu wirken. Die hat sich tatsächlich darüber gefreut das es Sondler gibt und das die bei ihnen ihre Funde abgeben und Zitat "Mir ist kein Fall bekannt wo ein Sondler Ärger bekommen hätte weil er einen Fund seinem LDA gemeldet hat, ob er nun eine Genehmigung hat oder nicht"
Hier der Link zum DSG:
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... PkNjgUc-LQ
Manchmal begegnet man seinem Schicksal auf eben jenen Wegen die man eingeschlagen hat um ihm zu entgehen.